Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 382 Entscheidung über Eintragungsanträge

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FamFG | § 382 Entscheidung über Eintragungsanträge
ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
Anwälte | {{shorttitle}}
Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Inhaltsverzeichnis

(1) Das Registergericht gibt einem Eintragungsantrag durch die Eintragung in das Register statt. Die Eintragung wird mit ihrem Vollzug im Register wirksam.

(2) Die Eintragung soll den Tag, an welchem sie vollzogen worden ist, angeben; sie ist mit der Unterschrift oder der elektronischen Signatur des zuständigen Richters oder Beamten zu versehen.

(3) Die einen Eintragungsantrag ablehnende Entscheidung ergeht durch Beschluss.

(4) Ist eine Anmeldung zur Eintragung in die in § 374 genannten Register unvollständig oder steht der Eintragung ein anderes durch den Antragsteller behebbares Hindernis entgegen, hat das Registergericht dem Antragsteller eine angemessene Frist zur Beseitigung des Hindernisses zu bestimmen. Die Entscheidung ist mit der Beschwerde anfechtbar.

ra.de-OnlineKommentar zu {{shorttitle}}
{{count_recursive}} OnlineKommentare

1 Anwälte | {{shorttitle}}


Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Languages
EN, DE
{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen
14 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}

moreResultsText

{{count_recursive}} Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.

20/09/2019 05:40

Die Abkürzung „gUG (haftungsbeschränkt)“ ist keine zulässige Rechtsformangabe einer gemeinnützigen Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH) – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Gesellschaftsrecht Berlin
07/01/2016 10:15

Schreibt eine Vereinssatzung vor, dass die Einladung zur Mitgliederversammlung schriftlich zu erfolgen hat, können die Mitglieder auch per E-Mail eingeladen werden.
05/11/2015 13:42

Eine Verletzung Gläubigerschutzvorschrift des § 26 II AktG folgt nicht daraus, dass der gesellschaftsvertraglich bestimmte Gründungsaufwand genau dem vereinbarten Stammkapital entspricht.
11/06/2015 14:05

Die auf die Zweigniederlassung einer englischen Gesellschaft beschränkte Einzelvertretungsmacht eines gesamtvertretungsberechtigten directors ist im Handelsregisterblatt der Zweigniederlassung eintragungsfähig.
{{count_recursive}} Artikel zitieren {{shorttitle}}.
1 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}


Registersachen sind1.Handelsregistersachen,2.Genossenschaftsregistersachen,3.Partnerschaftsregistersachen,4.Vereinsregistersachen.
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.
53 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}

moreResultsText

published on 10/11/2022 15:42

OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN   Beschluss vom 12.04.2021Az.: 20 W 285/20   Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.   Gründe I. Das Amtsgericht Darmstadt - Insolvenzgericht - hat m
published on 09/07/2013 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 7/13 vom 9. Juli 2013 in der Handelsregistersache betreffend Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG § 382 Wenn ein Antrag auf eine Eintragung in das Handelsregister zurückgewiesen oder nac
published on 21/06/2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 15/10 vom 21. Juni 2011 in der Handelsregistersache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 26, 382; GmbHG § 39 Abs. 2 a) Ob eine Willenserklärung einem Empfänger mit Sitz im Ausland zug
published on 11/09/2018 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 11/17 vom 11. September 2018 in der Vereinsregistersache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 21, 22 Ein Verein, dessen alleiniger satzungsgemäßer Zweck darin besteht, das Vereinsvermö
{{count_recursive}} Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren {{shorttitle}}.

Annotations

Registersachen sind1.Handelsregistersachen,2.Genossenschaftsregistersachen,3.Partnerschaftsregistersachen,4.Vereinsregistersachen.