Erschwerniszulagenverordnung - EZulV 1976 | § 17d Weitergewährung bei vorübergehender Dienstunfähigkeit

(1) Die Zulage wird weitergewährt

1.
Beamten, die vorübergehend dienstunfähig sind
a)
infolge eines Unfalls im Sinne des § 31a Absatz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes oder
b)
eines Dienstunfalls im Sinne des § 37 Absatz 1 oder Absatz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes,
2.
Soldaten, die vorübergehend dienstunfähig sind
a)
infolge eines Dienstunfalls im Sinne des § 27 des Soldatenversorgungsgesetzes in Verbindung mit § 37 Absatz 1 oder Absatz 2 des Beamtenversorgungsgesetzes oder
b)
infolge eines Unfalls im Sinne des § 63c Absatz 2 Satz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes.

(2) Die Höhe der Zulage entspricht dem Durchschnitt der Zulagen für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die vorübergehende Dienstunfähigkeit eingetreten ist. Steht dem Beamten oder Soldaten in dem Monat, in dem die vorübergehende Dienstunfähigkeit eingetreten ist, auf Grund der tatsächlich geleisteten Dienste eine höhere Zulage zu, ist dieser Betrag maßgeblich.

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Steuerrecht: Dienstzulagen an Polizeibeamte nicht steuerfrei

13.07.2017

Die einem Polizeibeamten gezahlte Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten nach § 17a Erschwerniszulagenverordnung ist nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht steuerfrei.
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Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG | § 31a Einsatzversorgung


(1) Unfallfürsorge wie bei einem Dienstunfall wird auch dann gewährt, wenn ein Beamter auf Grund eines in Ausübung des Dienstes eingetretenen Unfalls oder einer derart eingetretenen Erkrankung im Sinne des § 31 bei einer besonderen Verwendung im Ausl

Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 27 Unfallruhegehalt


(1) Auf einen Berufssoldaten, der wegen Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalles in den Ruhestand versetzt worden ist, sind die §§ 36, 37, 44 Absatz 1 und 2 sowie die §§ 45 und 87 des Beamtenversorgungsgesetzes entsprechend anzuwenden. In den F

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Bundesfinanzhof Urteil, 15. Feb. 2017 - VI R 20/16

bei uns veröffentlicht am 15.02.2017

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 25. Mai 2016 2 K 11208/15 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 15. Feb. 2017 - VI R 30/16

bei uns veröffentlicht am 15.02.2017

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Verwaltungsgericht Köln Urteil, 23. Apr. 2015 - 15 K 2518/14

bei uns veröffentlicht am 23.04.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. 1T a t b e s t a n d : 2Der Kläger steht als Beamter (Besoldungsgruppe A9) in den Diensten des Beklagten. 3Unter dem 25.07.2013 beantragte er die Nachzahlung der Zulagen a

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bei uns veröffentlicht am 30.01.2015

Tenor Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Widerspruchbescheides vom 4. September 2013 verurteilt, an den Kläger eine Schichtzulage nach § 20 Absatz 5 EZulV hinsichtlich der urlaubs- und krankheitsbedingten Unterbrechung der zulageberechtigenden

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