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§ 4Amtlich · § 5 UrhG

Zuständige Stelle für die Eignungsprüfung

Zeitreise: 22.10.2024

Die Eignungsprüfung wird vor der für die Patentanwaltsprüfung zuständigen Kommission beim Deutschen Patent- und Markenamt abgelegt. Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die Ablegung der Eignungsprüfung innerhalb von sechs Monaten nach deren Auferlegung zu ermöglichen.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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