Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz - ErbStG 1974 | § 8 Zweckzuwendungen
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz - ErbStG 1974 | § 8 Zweckzuwendungen
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Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz Inhaltsverzeichnis
Zweckzuwendungen sind Zuwendungen von Todes wegen oder freigebige Zuwendungen unter Lebenden, die mit der Auflage verbunden sind, zugunsten eines bestimmten Zwecks verwendet zu werden, oder die von der Verwendung zugunsten eines bestimmten Zwecks abhängig sind, soweit hierdurch die Bereicherung des Erwerbers gemindert wird.
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4 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 25/05/2016 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
1Tatbestand
2Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG (Ersatzerbschaftsteuer) vorliegen.
3
published on 17/12/2014 00:00
Tenor
1. Mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes sind seit dem Inkrafttreten des Erbschaftsteuerreformgesetzes zum 1. Januar 2009 unvereinbar § 13a des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
published on 13/02/2014 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird zugelassen.
1Tatbestand
2Die Beteiligten streiten, ob das der Klägerin im Erbwege zugewandte Vermögen der Besteuerung als Zweckzuwendung gemäß §§ 1 Nr.
published on 19/06/2013 00:00
Tatbestand
1
I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist zu 1/4 Miterbin ihrer im April 2000 verstorbenen Großtante ... (E), die ihren Wohnsitz in der Bundesrep
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