Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 2005 | § 46 Wegenutzungsverträge

(1) Gemeinden haben ihre öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, einschließlich Fernwirkleitungen zur Netzsteuerung und Zubehör, zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet diskriminierungsfrei durch Vertrag zur Verfügung zu stellen. Unbeschadet ihrer Verpflichtungen nach Satz 1 können die Gemeinden den Abschluss von Verträgen ablehnen, solange das Energieversorgungsunternehmen die Zahlung von Konzessionsabgaben in Höhe der Höchstsätze nach § 48 Absatz 2 verweigert und eine Einigung über die Höhe der Konzessionsabgaben noch nicht erzielt ist.

(2) Verträge von Energieversorgungsunternehmen mit Gemeinden über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zu einem Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet gehören, dürfen höchstens für eine Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen werden. Werden solche Verträge nach ihrem Ablauf nicht verlängert, so ist der bisher Nutzungsberechtigte verpflichtet, seine für den Betrieb der Netze der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet notwendigen Verteilungsanlagen dem neuen Energieversorgungsunternehmen gegen Zahlung einer wirtschaftlich angemessenen Vergütung zu übereignen. Das neue Energieversorgungsunternehmen kann statt der Übereignung verlangen, dass ihm der Besitz hieran eingeräumt wird. Für die wirtschaftlich angemessene Vergütung ist der sich nach den zu erzielenden Erlösen bemessende objektivierte Ertragswert des Energieversorgungsnetzes maßgeblich. Die Möglichkeit zur Einigung auf eine anderweitig basierte Vergütung bleibt unberührt.

(3) Die Gemeinden machen spätestens zwei Jahre vor Ablauf von Verträgen nach Absatz 2 das Vertragsende und einen ausdrücklichen Hinweis auf die nach § 46a von der Gemeinde in geeigneter Form zu veröffentlichenden Daten sowie den Ort der Veröffentlichung durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger bekannt. Wenn im Gemeindegebiet mehr als 100 000 Kunden unmittelbar oder mittelbar an das Versorgungsnetz angeschlossen sind, hat die Bekanntmachung zusätzlich im Amtsblatt der Europäischen Union zu erfolgen. Beabsichtigen Gemeinden eine Verlängerung von Verträgen nach Absatz 2 vor Ablauf der Vertragslaufzeit, so sind die bestehenden Verträge zu beenden und die vorzeitige Beendigung sowie das Vertragsende nach Maßgabe der Sätze 1 und 2 öffentlich bekannt zu geben.

(4) Die Gemeinde ist bei der Auswahl des Unternehmens den Zielen des § 1 Absatz 1 verpflichtet. Unter Wahrung netzwirtschaftlicher Anforderungen, insbesondere der Versorgungssicherheit und der Kosteneffizienz, können auch Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft berücksichtigt werden. Bei der Gewichtung der einzelnen Auswahlkriterien ist die Gemeinde berechtigt, den Anforderungen des jeweiligen Netzgebietes Rechnung zu tragen. Die Gemeinde hat jedem Unternehmen, das innerhalb einer von der Gemeinde in der Bekanntmachung nach Absatz 3 Satz 1 oder 3 gesetzten Frist von mindestens drei Kalendermonaten ein Interesse an der Nutzung der öffentlichen Verkehrswege bekundet, die Auswahlkriterien und deren Gewichtung in Textform mitzuteilen.

(5) Die Gemeinde hat die Unternehmen, deren Angebote nicht angenommen werden sollen, über die Gründe der vorgesehenen Ablehnung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des beabsichtigten Vertragsschlusses in Textform zu informieren. Die Gemeinde macht bei Neuabschluss oder Verlängerung von Verträgen nach Absatz 2 ihre Entscheidung unter Angabe der maßgeblichen Gründe öffentlich bekannt.

(6) Die Absätze 2 bis 5 finden für Eigenbetriebe der Gemeinden entsprechende Anwendung.

(7) Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Kartellbehörden nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen bleiben unberührt.

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Vergaberecht: Zur öffentliche Bekanntgabe der vorzeitigen Beendigung eines Konzessionsvertrags

08.01.2015

Die öffentliche Bekanntgabe der vorzeitigen Beendigung eines Konzessionsvertrags hat nach § 46 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. Satz 1 EnWG durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger zu erfolgen.
Vergaberecht

Vergaberecht: Zum Anspruch auf Übertragung des Netzes aus § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG

04.04.2014

Konzessionsverträge, mit deren Abschluss die Gemeinde andere Bewerber unbillig behindert, sind gemäß § 134 BGB grundsätzlich nichtig.
Vergaberecht

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zitiert oder wird zitiert von 10 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Anreizregulierungsverordnung - ARegV | § 26 Übergang von Netzen, Netzzusammenschlüsse und -aufspaltungen


(1) Wird ein Energieversorgungsnetz oder werden mehrere Energieversorgungsnetze, für das oder die jeweils eine oder mehrere Erlösobergrenzen nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 festgelegt sind, vollständig von einem Netzbetreiber auf einen anderen Netzbetreiber ü
wird zitiert von 6 anderen §§ im .

Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 2005 | § 3 Begriffsbestimmungen


Im Sinne dieses Gesetzes bedeutet1.AbrechnungsinformationenInformationen, die üblicherweise in Rechnungen über die Energiebelieferung von Letztverbrauchern zur Ermittlung des Rechnungsbetrages enthalten sind, mit Ausnahme der Zahlungsaufforderung sel

Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 2005 | § 118 Übergangsregelungen


(1) (weggefallen) (2) (weggefallen) (3) (weggefallen) (4) (weggefallen) (5) (weggefallen) (6) Nach dem 31. Dezember 2008 neu errichtete Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie, die ab 4. August 2011, innerhalb von 15 Jahren i

Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 2005 | § 48 Konzessionsabgaben


(1) Konzessionsabgaben sind Entgelte, die Energieversorgungsunternehmen für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im G

Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 2005 | § 47 Rügeobliegenheit, Präklusion


(1) Jedes beteiligte Unternehmen kann eine Rechtsverletzung durch Nichtbeachtung der Grundsätze eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens nach § 46 Absatz 1 bis 4 nur geltend machen, soweit es diese nach Maßgabe von Absatz 2 gerügt ha
zitiert 3 andere §§ aus dem .

Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 2005 | § 1 Zweck und Ziele des Gesetzes


(1) Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente, umweltverträgliche und treibhausgasneutrale leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität, Gas und Wasserstoff, die zunehmend auf

Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 2005 | § 48 Konzessionsabgaben


(1) Konzessionsabgaben sind Entgelte, die Energieversorgungsunternehmen für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im G

Energiewirtschaftsgesetz - EnWG 2005 | § 46a Auskunftsanspruch der Gemeinde


Der bisherige Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, der Gemeinde spätestens ein Jahr vor Bekanntmachung der Gemeinde nach § 46 Absatz 3 diejenigen Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes zur Verfügung zu stellen, di

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55 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Nov. 2012 - KVR 54/11

bei uns veröffentlicht am 06.11.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVR 54/11 Verkündet am: 6. November 2012 Bürk Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Kartellverwaltungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Verwaltungsgericht München Beschluss, 13. Aug. 2018 - M 2 K 18.1675

bei uns veröffentlicht am 13.08.2018

Tenor I. Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig. II. Der Rechtsstreit wird an das Landgericht München I verwiesen. III. Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten. Gründe I. D

Landgericht München I Endurteil, 05. Aug. 2016 - 3 HK O 7668/16

bei uns veröffentlicht am 05.08.2016

Tenor 1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. 2. Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Nebenintervenientin. 3. Das Urteil ist gegen Sicher

Landgericht Augsburg Endurteil, 01. Apr. 2015 - 102 O 1254/13

bei uns veröffentlicht am 01.04.2015

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, die unter dem Grundstück Flurnummer … sowie dem Grundstück Flurnummer … der Gemarkung … durch Hinzuvermerk im Grundbuch des Amtsgerichts … für … hinzugezogen zu

Oberlandesgericht München Beschluss, 22. Sept. 2015 - 27 U 1523/15

bei uns veröffentlicht am 22.09.2015

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Endurteil des Landgerichts Augsburg vom 01.04.2015, Az.: 102 O 1254/13, wird durch einstimmigen Beschluss des Senats gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, weil das Rechtsmittel offensicht

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 05. Apr. 2017 - 4 BV 16.1970

bei uns veröffentlicht am 05.04.2017

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht München Beschluss, 02. Feb. 2017 - M 24 K 16.3633

bei uns veröffentlicht am 02.02.2017

Tenor Das Verwaltungsgericht München erklärt den Rechtsweg zur Verwaltungsgerichtsbarkeit für unzulässig und verweist den Rechtsstreit an das zuständige Landgericht …, Kammer für Handelssachen. Gründe I.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 28. Feb. 2017 - 22 C 17.375

bei uns veröffentlicht am 28.02.2017

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Gründe I. Die Klägerin begehrt mit ihrer zum Bayerischen Verwaltungsgericht München erh

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 17. Okt. 2018 - 3 Kart 82/17 (V)

bei uns veröffentlicht am 17.10.2018

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen in der Fassung vom 27.08.2018 betreffend die Veröffentlichung der Effizienzwerte sowie der Aufwands- und Strukturparameter der Betroffenen der ersten, zweiten und dritten Regulierungsperiode zur Berechnung des Ma

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Urteil, 16. Apr. 2018 - 16 U 110/17 Kart

bei uns veröffentlicht am 16.04.2018

Tenor Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das Urteil der Kammer für Handelssachen I des Landgerichts Kiel vom 29. September 2017 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Verfügungsklägerin. Gründe I.

Bundesgerichtshof Beschluss, 27. Feb. 2018 - EnVR 1/17

bei uns veröffentlicht am 27.02.2018

Tenor Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 3. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30. November 2016 wird zurückgewiesen.

Landgericht Magdeburg Teilurteil, 10. Mai 2017 - 36 O 15/16

bei uns veröffentlicht am 10.05.2017

Tenor Die Zwischenfeststellungsklage der Beklagten wird abgewiesen. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten. Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt von der Beklagten im Wesentlichen ..

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 03. Apr. 2017 - 6 U 156/16 Kart

bei uns veröffentlicht am 03.04.2017

Tenor 1. Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 02.09.2016 – Az. 22 O 20/16 Kart – hinsichtlich der Kosten aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert: Der Verfügungsbeklagten wird untersagt

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 03. Apr. 2017 - 6 U 152/16 Kart

bei uns veröffentlicht am 03.04.2017

Tenor 1. Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 02.09.2016 – Az. 22 O 26/16 Kart- in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 26.09.2016 hinsichtlich der Kosten aufgehoben und im Übrigen wie folgt a

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Dez. 2016 - V ZR 231/15

bei uns veröffentlicht am 09.12.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 231/15 Verkündet am: 9. Dezember 2016 Rinke Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. Nov. 2016 - 10 AV 1/16

bei uns veröffentlicht am 21.11.2016

Gründe 1 Die Klägerin begehrt Einsicht in Angebotsunterlagen, die der beklagten Stadt im Rahmen eines von dieser geführten Verfahrens auf Abschluss eines Konzessionsvert

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 16. Nov. 2016 - VI-2 U (Kart) 1/15

bei uns veröffentlicht am 16.11.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19. März 2015 verkündete Teil-Urteil der II. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund (13 O 83/12 EnW) teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, der Kläge

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Okt. 2016 - KZB 46/15

bei uns veröffentlicht am 18.10.2016

Tenor Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Kartellsenats des Kammergerichts vom 31. August 2015 wird zurückgewiesen.

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 22. Aug. 2016 - 2 BvR 2953/14

bei uns veröffentlicht am 22.08.2016

Tenor Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Gründe I.

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 17. Feb. 2016 - VI-2 U (Kart) 4/15

bei uns veröffentlicht am 17.02.2016

Tenor Der Wert des Berufungsverfahrens  wird auf 250.000 € festgesetzt. 1Gründe 2Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 3 ZPO i.V.m. §§ 47 Abs. 1 S. 1, 48 Abs. 1 GKG. Hiernach ist der gemäß § 3 ZPO nach freiem Ermessen des Gerichts festzusetzende S

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Jan. 2016 - KVZ 41/15

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS KVZ 41/15 vom 26. Januar 2016 in der Kartellverwaltungssache ECLI:DE:BGH:2016:260116BKVZ41.15.0 Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. Januar 2016 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, die

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 20. Jan. 2016 - VI-3 Kart 143/14 (V)

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der Beschlusskammer 7 vom 20. Mai 2014 – BK7-13-073 – wird zurückgewiesen. Die Betroffene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentu

Landgericht Köln Urteil, 22. Dez. 2015 - 88 O (Kart) 64/15

bei uns veröffentlicht am 22.12.2015

Tenor Der Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 24.9.2015 wird zurückgewiesen.               Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Antragstellerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragstellerin bleibt

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Okt. 2015 - EnVR 18/14

bei uns veröffentlicht am 06.10.2015

Tenor Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 3. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 5. März 2014 in der Fassung des Beschlusses vom 10. März 2014 wird zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 15. Juli 2015 - VI-2 Kart 1/15 (V)

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Tenor Der Antrag der Beteiligten vom 12.03.2015, die aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts vom 28.01.2015, B 8 – 175/11, anzuordnen, wird zurückgewiesen. 1G r ü n d e: 2A. 3Die Beteiligte ist ein

Landgericht Dortmund Urteil, 03. Juli 2015 - 10 O 63/15 EnW.

bei uns veröffentlicht am 03.07.2015

Tenor Die Verfügungsbeklagte hat es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder einer ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Falle wi

Landgericht Köln Urteil, 18. Juni 2015 - 90 O (Kart) 142/14

bei uns veröffentlicht am 18.06.2015

Tenor Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 14.11.2014 – 90 O 142/14 – wird unter Zurückweisung des Widerspruchs der Antragsgegnerin bestätigt. Die weiteren Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. Das Urteil ist vorläufig vol

Landgericht Dortmund Urteil, 28. Mai 2015 - 16 O 98/14 [Kart]

bei uns veröffentlicht am 28.05.2015

Tenor Die einstweilige Verfügung vom 22.12.2014 wird aufrechterhalten. Die Kosten des weiteren Verfahrens werden der Verfügungsbeklagten auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. 1T a t b e s t a n d : 2Im Jahr 2013 bzw. 2014 liefen die We

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 28. Apr. 2015 - VI-3 Kart 332/12 (V)

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 30.10.2012, BK8-12-019, aufgehoben. Die weitergehende auf Neubescheidung gerichtete Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließl

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 28. Apr. 2015 - VI-3 Kart 313/12 (V)

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 30.10.2012, BK8-12-019, aufgehoben. Die weitergehende auf Neubescheidung gerichtete Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließl

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 28. Apr. 2015 - VI-3 Kart 348/12 (V)

bei uns veröffentlicht am 28.04.2015

Tenor Auf die Beschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 30.10.2012, BK8-12-019, aufgehoben. Die Bundesnetzagentur trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Betroffenen. Die we

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 22. Apr. 2015 - 16 K 4775/14

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tenor Der Gebührenbescheid der Beklagten vom 26. Juni 2014 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Apr. 2015 - EnZR 11/14

bei uns veröffentlicht am 14.04.2015

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 9. Januar 2014 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Landgericht Dortmund Teilurteil, 19. März 2015 - 13 O 83/12 Enw

bei uns veröffentlicht am 19.03.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, gegenüber der Klägerin Rechnung zu legen über 1.              die Strommenge in kWh, die jeweils in den Kalenderjahren 2012 und 2013 insgesamt aus dem Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Marienheide

Landgericht Kiel Urteil, 13. Feb. 2015 - 14 O 111/14 Kart, 14 O 111/14.Kart

bei uns veröffentlicht am 13.02.2015

Tenor Die einstweilige Verfügung vom 25.11.2014 wird mit der Maßgabe bestätigt, dass im Tenor im Anschluss an „mit der …“ vor a) und b) eingefügt wird: „auf der Basis der durch die Beschlüsse der Stadtvertretung der Verfügungsbeklagten

Landgericht Kiel Beschluss, 25. Nov. 2014 - 14 O 111/14.Kart

bei uns veröffentlicht am 25.11.2014

Tenor In dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ... wegen Unterlassung gemäß §§ 935 ff., 944 ZPO wird wegen Dringlichkeit des Falles ohne vorherige mündliche Verhandlung im Wege der einstweiligen Verfügung angeordnet:

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Nov. 2014 - EnZR 33/13

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 1. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 23. Mai 2013 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 05. Nov. 2014 - 2 K 521/12

bei uns veröffentlicht am 05.11.2014

Tenor Der Bescheid des Landratsamts Bodenseekreis vom 01. September 2011 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Tübingen vom 24. Februar 2012 werden aufgehoben.Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.Die Zuziehung eines Bevollmäc

Landgericht Magdeburg Beschluss, 24. Okt. 2014 - 7 O 1468/14

bei uns veröffentlicht am 24.10.2014

Tenor Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 22.10.2014 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen. Der Gegenstandswert wird auf die Stufe bis 50.000,00 EUR festgesetzt. Gründe I

Landgericht Essen Urteil, 20. Okt. 2014 - 3 O 328/13

bei uns veröffentlicht am 20.10.2014

Tenor 1.Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin Eigentum und Besitz an den im Gebiet der Klägerin befindlichen Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung (Entflechtungsplan in Kopie als Anlage K 2), bestehend aus Rohrle

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Okt. 2014 - EnZR 86/13

bei uns veröffentlicht am 07.10.2014

Tenor Die Revision gegen das Urteil des Kartellsenats des Oberlandesgerichts München vom 26. September 2013 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Juni 2014 - EnVR 10/13

bei uns veröffentlicht am 03.06.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS E n V R 1 0 / 1 3 Verkündet am: 3. Juni 2014 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungssache Nachschlagewerk: ja

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 17. Apr. 2014 - VI-2 Kart 3/13 (V)

bei uns veröffentlicht am 17.04.2014

Tenor Die Beschwerden der Beteiligten zu 1) und zu 2) werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer 5 der Verfügung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (Landeskartellbehör

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 17. Apr. 2014 - VI-2 Kart 2/13 (V)

bei uns veröffentlicht am 17.04.2014

Tenor Die Beschwerden der Beteiligten zu 1) und zu 2) werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer 5 der Verfügung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (Landeskartellbehör

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 26. März 2014 - 6 U 68/13 (Kart)

bei uns veröffentlicht am 26.03.2014

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 03.05.2013 (Az. 22 O 33/12 Kart.) im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert: Es wird festgestellt, dass die Beklagte gegen die Klägerin

Landgericht Düsseldorf Urteil, 26. Feb. 2014 - 37 O 87/13 (EnW) U.

bei uns veröffentlicht am 26.02.2014

Tenor Der Verfügungsbeklagten wird untersagt, auf Grund des in der Ratssitzung am 00.00.0000 gefassten Beschlusses einen Konzessionsvertrag über den Betrieb des Stromverteilnetzes und über den Betrieb des Gasverteilnetzes in der Gemeinde O mit der T

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 24. Feb. 2014 - VI-2 Kart 4/12 (V)

bei uns veröffentlicht am 24.02.2014

Tenor Die Beschwerde der Betroffenen vom 08. Juni 2012 gegen den Beschluss des Bundeskartellamts vom 04. Juni 2012, Aktenzeichen B 8 - 40/10, wird zurückgewiesen. Die Betroffene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die dem Bundeskartellam

Landgericht Magdeburg Beschluss, 10. Feb. 2014 - 36 O 68/13

bei uns veröffentlicht am 10.02.2014

Gründe I. 1 Die Kammer weist auf Folgendes hin: 2 Sie geht weiterhin davon aus, dass die Auslegung des § 5 Abs. 6 des Vertrages zwischen den Parteien von dem nach §§ 133,157 BGB maßgeblichen Empfängerhorizont dazu führt, dass die Parteien ver

Verwaltungsgericht Stuttgart Beschluss, 29. Apr. 2013 - 7 K 929/13

bei uns veröffentlicht am 29.04.2013

Tenor Die Anträge werden abgelehnt.Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens.Der Streitwert wird auf 5.000,-- EUR festgesetzt. Gründe   I. 1 Die Antragsteller begehren den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Sicherung des

Landgericht Kiel Urteil, 26. Okt. 2012 - 14 O 10/12.Kart, 14 O 10/12 Kart, 14 O Kart 10/12

bei uns veröffentlicht am 26.10.2012

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, die Verlegung eines Erdkabels für Photovoltaikanlagen in der Straße ... in ... vom Grundstück ... bis zum frühest möglichen Einspeisepunkt der ... Netz AG am Niederspannungsnetz zu dulden, und zwar gegen

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(1) Konzessionsabgaben sind Entgelte, die Energieversorgungsunternehmen für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet...
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