Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2014 | § 4 Ausbaupfad

Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2014 | § 4 Ausbaupfad
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Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien Inhaltsverzeichnis

Die Ziele nach § 1 sollen erreicht werden durch

1.
eine Steigerung der installierten Leistung von Windenergieanlagen an Land auf
a)
69 Gigawatt im Jahr 2024,
b)
84 Gigawatt im Jahr 2026,
c)
99 Gigawatt im Jahr 2028,
d)
115 Gigawatt im Jahr 2030,
e)
157 Gigawatt im Jahr 2035 und
f)
160 Gigawatt im Jahr 2040
sowie den Erhalt dieser installierten Leistung nach dem Jahr 2040,
2.
eine Steigerung der installierten Leistung von Windenergieanlagen auf See nach Maßgabe des Windenergie-auf-See-Gesetzes,
3.
eine Steigerung der installierten Leistung von Solaranlagen auf
a)
88 Gigawatt im Jahr 2024,
b)
128 Gigawatt im Jahr 2026,
c)
172 Gigawatt im Jahr 2028,
d)
215 Gigawatt im Jahr 2030,
e)
309 Gigawatt im Jahr 2035 und
f)
400 Gigawatt im Jahr 2040
sowie den Erhalt dieser Leistung nach dem Jahr 2040 und
4.
eine installierte Leistung von Biomasseanlagen von 8 400 Megawatt im Jahr 2030.

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(1) Die Betreiber von Übertragungsnetzen legen der Regulierungsbehörde auf der Grundlage des Szenariorahmens nach § 12a einen gemeinsamen Offshore-Netzentwicklungsplan für die ausschließliche Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland und das Küs
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.

(1) Soweit sich dieses Gesetz auf Anlagen bezieht, ist es anzuwenden, wenn und soweit die Erzeugung des Stroms im Bundesgebiet erfolgt. (2) Soweit die Zahlungen für Strom aus erneuerbaren Energien durch Ausschreibungen ermittelt werden, sollen au
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(1) Ziel dieses Gesetzes ist insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes die Transformation zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht. (2) Zur Erreichung des Ziel
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published on 05/07/2016 00:00

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13.11.2015, Az. 304 O 20/15, wird zurückgewiesen. 2. Die Berufung der Beklagten zu 1) gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13.11.2015, Az. 304 O 20/15
published on 10/03/2016 00:00

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 3.686.264,65 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent p. a. aus 1.430.605,24 € seit dem 01.11.2014, aus weiteren 707.941,85 € seit dem 18.11.2014, aus weit
published on 26/11/2015 00:00

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 2.460.321,55 nebst Zinsen in Höhe von 5 % aus dem Betrag von EUR   90.997,17 seit dem 17.12.2013 EUR   90.997,17 seit dem 16.01.2014 EUR 526.322,36 seit dem 16.09.2014 EUR
published on 03/07/2009 00:00

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das am 21. Mai 2008 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist v
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Annotations

(1) Ziel dieses Gesetzes ist insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes die Transformation zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht. (2) Zur Erreichung des Ziels nach Absatz...