Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2014 | § 1 Ziel des Gesetzes
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Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien Inhaltsverzeichnis
(1) Ziel dieses Gesetzes ist insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes die Transformation zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht.
(2) Zur Erreichung des Ziels nach Absatz 1 soll der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (Bundesgebiet) auf mindestens 80 Prozent im Jahr 2030 gesteigert werden.
(3) Der für die Erreichung des Ziels nach Absatz 2 erforderliche Ausbau der erneuerbaren Energien soll stetig, kosteneffizient, umweltverträglich und netzverträglich erfolgen.
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(1) Soweit sich dieses Gesetz auf Anlagen bezieht, ist es anzuwenden, wenn und soweit die Erzeugung des Stroms im Bundesgebiet erfolgt.
(2) Soweit die Zahlungen für Strom aus erneuerbaren Energien durch Ausschreibungen ermittelt werden, sollen au
(1) Die Bundesnetzagentur hat vorbehaltlich weiterer Aufgaben, die ihr durch Rechtsverordnung aufgrund dieses Gesetzes übertragen werden, die Aufgaben,1.die Ausschreibungen nach den §§ 28 bis § 39q durchzuführen,2.sicherzustellen, dass die Transparen
Die Ziele nach § 1 sollen erreicht werden durch1.eine Steigerung der installierten Leistung von Windenergieanlagen an Land aufa)69 Gigawatt im Jahr 2024,b)84 Gigawatt im Jahr 2026,c)99 Gigawatt im Jahr 2028,d)115 Gigawatt im Jahr 2030,e)157 Gigawatt
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published on 09/05/2016 00:00
Tenor
1. Art. 82 Abs. 5 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBI S. 588, BayRS 21321), die zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2015 (GVBI S. 296) geändert worden ist, verstößt ge
published on 18/12/2014 00:00
Tenor
1. Die Klagen werden abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten der Verfahren einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
3. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 v. H. des z
published on 08/11/2017 00:00
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1
Die Beteiligten streiten um die...
published on 27/07/2017 00:00
Tenor
Der Antrag wird abgelehnt.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.Der Streitwert wird auf 30.000 EUR festgesetzt.
Gründe
I.
1 Die Antragstellerin, die Gem
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