EEG 2023Amtlich · § 5 UrhG
Erneuerbare-Energien-Gesetz
Rechtsstand: 18.12.2025Fundstelle: BGBl I 2014, 1066Ausgefertigt: 21.07.2014
Gliederung
200 Vorschriften- Teil 1Allgemeine Bestimmungen
- Teil 2Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung
- Teil 3Zahlung von Marktprämie und Einspeisevergütung
- Abschnitt 1Arten des Zahlungsanspruchs
- Abschnitt 2Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung
- § 22 Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie
- § 22a Pilotwindenergieanlagen an Land
- § 22b Bürgerenergiegesellschaften
- § 23 Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung
- § 23a Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie
- § 23b Besondere Bestimmung zur Einspeisevergütung bei ausgeförderten Anlagen
- § 23c Anteilige Zahlung
- § 24 Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen
- § 25 Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs
- § 26 Abschläge und Fälligkeit
- § 27 Aufrechnung
- Abschnitt 3Ausschreibungen
- Unterabschnitt 1Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen
- § 28 Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Windenergie an Land
- § 28a Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des ersten Segments
- § 28b Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des zweiten Segments
- § 28c Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomasse
- § 28d Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomethananlagen
- § 28e Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Innovationsausschreibungen
- § 28f Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung
- § 28g Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff
- § 29 Bekanntmachung
- § 30 Anforderungen an Gebote
- § 30a Ausschreibungsverfahren
- § 31 Sicherheiten
- § 32 Zuschlagsverfahren
- § 33 Ausschluss von Geboten
- § 34 Ausschluss von Bietern
- § 34a Unionsfremde Bieter
- § 35 Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert
- § 35a Entwertung von Zuschlägen
- Unterabschnitt 2Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land
- § 36 Gebote für Windenergieanlagen an Land
- § 36a Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land
- § 36b Höchstwert für Windenergieanlagen an Land
- § 36c Ausschluss von Geboten für Windenergieanlagen an Land
- § 36e Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land
- § 36f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land
- § 36h Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land
- § 36i Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land
- § 36j Zusatzgebote
- Unterabschnitt 3Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments
- § 37 Gebote für Solaranlagen des ersten Segments
- § 37a Sicherheiten für Solaranlagen des ersten Segments
- § 37b Höchstwert für Solaranlagen des ersten Segments
- § 37c Besondere Zuschlagsvoraussetzung für benachteiligte Gebiete; Verordnungsermächtigung für die Länder
- § 37d Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen des ersten Segments
- § 38 Zahlungsberechtigung für Solaranlagen des ersten Segments
- § 38a Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen des ersten Segments
- § 38b Anzulegender Wert für Solaranlagen des ersten Segments
- Unterabschnitt 4Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments
- § 38c Gebote für Solaranlagen des zweiten Segments
- § 38d Projektsicherungsbeitrag
- § 38e Höchstwert für Solaranlagen des zweiten Segments
- § 38f Zuschläge für Solaranlagen des zweiten Segments
- § 38g Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen des zweiten Segments
- § 38h Anzulegender Wert für Solaranlagen des zweiten Segments
- Unterabschnitt 5Ausschreibungen für Biomasseanlagen
- § 39 Gebote für Biomasseanlagen
- § 39a Sicherheiten für Biomasseanlagen
- § 39b Höchstwert für Biomasseanlagen
- § 39c Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen
- § 39d Zuschlagsverfahren für Biomasseanlagen
- § 39e Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen
- § 39f Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen
- § 39g Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen
- § 39h Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen
- § 39i Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomasseanlagen
- Unterabschnitt 6Ausschreibungen für Biomethananlagen
- Unterabschnitt 7Ausschreibungen für innovative Konzepte
- Unterabschnitt 1Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen
- Abschnitt 4Gesetzliche Bestimmung der Zahlung
- Unterabschnitt 1Anzulegende Werte
- § 40 Wasserkraft
- § 41 Deponie-, Klär- und Grubengas
- § 42 Biomasse
- § 43 Vergärung von Bioabfällen
- § 44 Vergärung von Gülle
- § 44a Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse
- § 44b Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen
- § 44c Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse
- § 45 Geothermie
- § 46 Windenergie an Land
- § 48 Solare Strahlungsenergie
- § 48a Mieterstromzuschlag bei solarer Strahlungsenergie
- § 49 Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie
- Unterabschnitt 2Zahlungen für Flexibilität
- Unterabschnitt 1Anzulegende Werte
- Abschnitt 5Rechtsfolgen und Strafen
- § 51 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen
- § 51a Verlängerung des Vergütungszeitraums bei negativen Preisen
- § 52 Zahlungen bei Pflichtverstößen
- § 53 Verringerung der Einspeisevergütung
- § 53b Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen
- § 53c Verringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung
- § 54 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments
- § 55 Pönalen
- § 55a Erstattung von Sicherheiten
- § 55b Rückforderung
- Teil 4Weitergabe und Vermarktung des Stroms aus erneuerbaren Energien
- Teil 5Transparenz
- Teil 6Rechtsschutz und behördliches Verfahren
- § 81 Clearingstelle
- § 82 Verbraucherschutz
- § 83 Einstweiliger Rechtsschutz
- § 83a Rechtsschutz bei Ausschreibungen
- § 84 Nutzung von Seewasserstraßen
- § 85 Aufgaben der Bundesnetzagentur
- § 85a Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen
- § 85b Auskunftsrecht und Datenübermittlung
- § 85c Festlegung zu den besonderen Solaranlagen
- § 86 Bußgeldvorschriften
- § 87 Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
- Teil 7Verordnungsermächtigungen, Berichte, Übergangsbestimmungen
- Abschnitt 1Verordnungsermächtigungen
- § 88 Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse
- § 88a Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen
- § 88b Verordnungsermächtigung zur Anschlussförderung von Güllekleinanlagen
- § 88c Verordnungsermächtigung zur Zielerreichung
- § 88d Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen
- § 88e Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung
- § 88f Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff
- § 89 Verordnungsermächtigung zur Stromerzeugung aus Biomasse
- § 90 Verordnungsermächtigung zu Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse
- § 91 Verordnungsermächtigung zum Ausgleichsmechanismus
- § 92 Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen
- § 93 Verordnungsermächtigung zu Anforderungen an Grünen Wasserstoff
- § 94 (weggefallen)
- § 95 Weitere Verordnungsermächtigungen
- § 96 Gemeinsame Bestimmungen
- Abschnitt 2Kooperationsausschuss, Monitoring, Berichte
- Abschnitt 3Schlussbestimmungen
- Abschnitt 1Verordnungsermächtigungen