Zum Inhalt springen
Ansicht Kontext.
§ 22Amtlich · § 5 UrhG

Beratung

Zeitreise: 22.03.2024

(1) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte berät Hersteller digitaler Pflegeanwendungen auf deren Anfrage vor Einreichung des Antrags auf Aufnahme einer digitalen Pflegeanwendung in das Verzeichnis für digitale Pflegeanwendungen insbesondere zum Verfahrensablauf sowie zu den mit dem Antrag vorzulegenden Angaben und Nachweisen.

(2) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte berät Hersteller digitaler Pflegeanwendungen zudem 1. zu den Anforderungen an den Nachweis eines pflegerischen Nutzens und 2. zur Anzeige und Dokumentation wesentlicher Veränderungen nach § 17.

(3) Die Anfrage nach Absatz 1 ist elektronisch an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu übermitteln. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte legt das Nähere zum Verfahren und zu für die Anfrage zu verwendenden Formularen fest.

(4) Die dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte im Rahmen der Beratung nach den vorstehenden Absätzen übermittelten Informationen sind vertraulich zu behandeln.

Passende Werkzeuge

  • SozialrechtKrankengeld-Höchstdauer-Rechner (§ 48 SGB V)Wie lange zahlt die Krankenkasse Krankengeld? Höchstens 78 Wochen wegen derselben Krankheit innerhalb von drei Jahren, gerechnet ab dem ersten AU-Tag (§ 48 SGB V). Der Rechner ermittelt das Aussteuerungsdatum, die verbleibende Dauer und die Drei-Jahres-Rahmenfrist.
    ✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
  • SozialrechtKrankenkasse antwortet nicht: die Frist des § 13 Abs. 3a SGB VDrei Wochen, fünf mit Gutachten, sechs beim Zahnarzt-Verfahren. Wer keine begründete Verzögerungsmitteilung bekommt, für den knüpft der Wortlaut an das Verstreichen der Frist eine Genehmigungsfiktion.
    ✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →

Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.