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§ 2Amtlich · § 5 UrhG

Meldepflichtige

Zeitreise: 16.04.2026

Meldungen sind zu erstatten von 1. dem Arbeitgeber, 2. Personen, die wie ein Arbeitgeber Beiträge auf Grund gesetzlicher Vorschriften zahlen, 3. Zahlstellen,4. dem Bundesministerium der Verteidigung oder den von ihm bestimmten Stellen und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, 5. den Leistungsträgern.

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