Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses
(1) Für die Gewährung eines Zuschusses muss ein Träger zuverlässig und fachlich geeignet sein.
(2) Ein Träger ist zuverlässig, wenn er die Gewähr dafür bietet, das Beratungsangebot ordnungsgemäß auszuüben. Ein Mangel der Zuverlässigkeit liegt in der Regel vor, wenn beim Träger mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besteht oder der Träger oder eine Person, deren Verhalten dem Träger aufgrund einer leitenden Stellung zuzurechnen ist, 1. sozialversicherungsrechtliche oder arbeitsrechtliche Pflichten verletzt, 2. der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht nachgekommen ist oder 3. keine ordnungsgemäße Buchführung gewährleistet.
(3) Ein Träger ist insbesondere fachlich geeignet, wenn Erfahrungen im Bereich der Beratung zum Sozial- und Arbeitsrecht sowie interkulturelle Kompetenzen der Mitarbeitenden nachgewiesen werden. Besonders zu berücksichtigen ist die Erfahrung, wenn sie sich auf die Rechte von Drittstaatsangehörigen bezieht.
(4) Die Bewilligungsstelle ist berechtigt, die erforderlichen Nachweise anzufordern oder sich diese aus öffentlichen Registern zu beschaffen.
Passende Werkzeuge
- ArbeitsrechtArbeitsbeendigungs-, Abfindungs- & Sperrzeit-Cockpit (KSchG · BGB § 622 · SGB III § 159 · GewO § 109)Prüfen Sie nach Kündigung oder Aufhebungsvertrag an einem Ort die 3-Wochen-Klagefrist (§ 4 KSchG), die Kündigungsfrist (§ 622 BGB), die Abfindungsspanne inklusive Fünftelregelung (§ 34 EStG) sowie das Sperrzeit- und Ruhensrisiko beim Arbeitslosengeld I (§§ 158, 159 SGB III).✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
- Verwaltungsverfahren & BehördenAufenthalts-, Fachkräfte- & Einbürgerungs-Kompass (StAG § 10, AufenthG §§ 9, 18c, 18g, 81)Prüfen Sie Ihr Aufenthalts-Zeitkonto für Einbürgerung (§ 10 Abs. 1 und 3 StAG), Niederlassungserlaubnis (§ 9, § 18c AufenthG, Blaue Karte EU § 18g AufenthG), die Wiedereinreise mit Fiktionsbescheinigung (§ 81 Abs. 3 vs. Abs. 4 AufenthG) sowie die 3-Monats-Frist für eine Untätigkeitsklage (§ 75 VwGO).✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken
Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.