Tarifvertragsgesetz - TVG | § 3 Tarifgebundenheit

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(1) Tarifgebunden sind die Mitglieder der Tarifvertragsparteien und der Arbeitgeber, der selbst Partei des Tarifvertrags ist.

(2) Rechtsnormen des Tarifvertrags über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen gelten für alle Betriebe, deren Arbeitgeber tarifgebunden ist.

(3) Die Tarifgebundenheit bleibt bestehen, bis der Tarifvertrag endet.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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25/04/2018 09:52

Ein Arbeitgeber muss einem Arbeitnehmer nach einer unwirksamen Versetzung die Kosten für eine Zweitwohnung und eines Teils der Heimfahrten zu erstatten sowie ein Tagegeld zahlen – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
17/12/2015 17:27

Wird im Arbeitsvertrag für die Gehaltszahlung ein bezifferter Betrag als "Tarifentgelt" bezeichnet, kann ein Arbeitnehmer davon ausgehen, er werde ein Entgelt entsprechend des Gehaltstarifvertrags erhalten.
05/11/2015 13:51

Hat ein Arbeitgeber mit unterschiedlichen Gewerkschaften zwei sich in ihrem Geltungsbereich überschneidende Tarifverträge über eine Vergütungsordnung abgeschlossen, so gelten sie im jeweiligen Betrieb nebeneinander.
17/10/2014 11:57

Überschreitet die in der Satzung eines Arbeitgeberverbandes bestimmte Kündigungsfrist die im Hinblick auf Art. 9 III GG zulässige Dauer, bleibt die Regelung in dem vereinbaren Umfang aufrechterhalten.
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(1) Ausbildende haben Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu gewähren. Die Vergütung steigt mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, an. (2) Die Angemessenheit der Vergütung ist ausgeschlossen, wenn sie folgende monatlich

(1) Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland, die unter den Geltungsbereich eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages nach § 3 Satz 1 Nummer 1 oder einer Rechtsverordnung nach § 7 oder § 7a fallen, sind verpflichtet, ihren Arbeitnehmern

(1) Die Vergütung bemisst sich nach Monaten. Bei Berechnung der Vergütung für einzelne Tage wird der Monat zu 30 Tagen gerechnet. (2) Ausbildende haben die Vergütung für den laufenden Kalendermonat spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu z
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(1) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann einen Tarifvertrag im Einvernehmen mit einem aus je drei Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bestehenden Ausschuss (Tarifausschuss) auf gemeinsamen Antrag de

(1) Zur Sicherung der Schutzfunktion, Verteilungsfunktion, Befriedungsfunktion sowie Ordnungsfunktion von Rechtsnormen des Tarifvertrags werden Tarifkollisionen im Betrieb vermieden. (2) Der Arbeitgeber kann nach § 3 an mehrere Tarifverträge untersc
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published on 11/05/2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 106/09 Verkündet am: 11. Mai 2011 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durc
published on 11/05/2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 105/09 Verkündet am: 11. Mai 2011 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja LBWG § 21 A
published on 11/05/2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 109/09 Verkündetam: 11.Mai2011 Heinekamp Justizhauptsekretär alsUrkundsbeamter derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch die
published on 11/05/2011 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 104/09 Verkündetam: 11.Mai2011 Heinekamp Justizhauptsekretär alsUrkundsbeamter derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat durch die
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