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§ 8Amtlich · § 5 UrhG

Satzung

Zeitreise: 09.07.2021

Der Stiftungsrat kann die Satzung der Stiftung mit Genehmigung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ändern.

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