Conterganstiftungsgesetz - ContStifG | § 19 Finanzielle Ausstattung

Für Maßnahmen nach diesem Abschnitt sind zu verwenden

1.
die Erträge aus den Mitteln nach § 4 Absatz 1 Nummer 5;
2.
die Mittel nach § 4 Absatz 1 Nummer 6 und die daraus erzielten Erträge;
3.
Zuwendungen nach § 4 Abs. 2, soweit nicht die oder der Zuwendende etwas anderes bestimmt hat.

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Conterganstiftungsgesetz - ContStifG | § 4 Stiftungsvermögen


(1) Das Stiftungsvermögen besteht aus 1. den Mitteln, die der Bund der Stiftung für die Leistung von Kapitalentschädigungen und Conterganrenten nach § 13 Abs. 1 sowie für die notwendigen Verwaltungskosten zur Verfügung stellt;2. den Mitteln in Höhe v

Conterganstiftungsgesetz - ContStifG | § 11 Verwendung des Stiftungsvermögens


Die Leistungen nach diesem Abschnitt sind aus dem Stiftungsvermögen zu erbringen. Es sind zu verwenden:1.für die jährlichen Sonderzahlungen an die leistungsberechtigten Personen nach den §§ 12 und 13a)die Mittel nach § 4 Abs. 1 Nummer 3 und die darau

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2 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundessozialgericht Urteil, 04. März 2014 - B 1 KR 6/13 R

bei uns veröffentlicht am 04.03.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 24. Januar 2013 wird zurückgewiesen.

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 26. Feb. 2010 - 1 BvR 1541/09, 1 BvR 2685/09

bei uns veröffentlicht am 26.02.2010

Gründe 1 Die Verfassungsbeschwerden betreffen den Umfang und die Höhe der Leistungen für Contergangeschädigte.