Conterganstiftungsgesetz - ContStifG | § 17 Behandlung von Leistungen nach diesem Gesetz bei der Anwendung anderer Gesetze
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Gesetz über die Conterganstiftung Inhaltsverzeichnis
Leistungen nach diesem Abschnitt sind einkommensteuerfrei. Ansprüche auf solche Leistungen gehören nicht zum sonstigen Vermögen im Sinne des Bewertungsgesetzes.
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2 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 03/11/2015 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages vorläufig vollstrec
published on 26/02/2010 00:00
Gründe
1
Die Verfassungsbeschwerden betreffen den Umfang und die Höhe der Leistungen für Contergangeschädigte.
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