Conterganstiftungsgesetz - ContStifG | § 12 Leistungsberechtigte Personen

(1) Leistungen wegen Fehlbildungen, die mit der Einnahme thalidomidhaltiger Präparate der Grünenthal GmbH, Aachen, durch die Mutter während der Schwangerschaft in Verbindung gebracht werden können, werden an die Leistungsberechtigten gewährt, die bei Inkrafttreten des Errichtungsgesetzes lebten, und nach Maßgabe des § 13 Abs. 5 Satz 2 an deren Erbinnen und Erben.

(2) Wurden Leistungen nach § 13 des Errichtungsgesetzes nicht innerhalb der dort vorgesehenen Frist geltend gemacht, können die Conterganrente und eine Kapitalentschädigung für die Zeit ab 1. Juli 2009 beantragt werden.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Conterganstiftungsgesetz - ContStifG | § 13 Art und Umfang der Leistungen


(1) Den in § 12 genannten leistungsberechtigten Personen stehen als Leistungen zu: 1. eine einmalige Kapitalentschädigung,2. eine lebenslängliche Conterganrente vorbehaltlich des Absatzes 2 Satz 3,3. jährliche Leistungen zur Deckung spezifischer Beda

Conterganstiftungsgesetz - ContStifG | § 11 Verwendung des Stiftungsvermögens


Die Leistungen nach diesem Abschnitt sind aus dem Stiftungsvermögen zu erbringen. Es sind zu verwenden:1.für die jährlichen Sonderzahlungen an die leistungsberechtigten Personen nach den §§ 12 und 13a)die Mittel nach § 4 Abs. 1 Nummer 3 und die darau

Conterganstiftungsgesetz - ContStifG | § 16 Gang des Verfahrens


(1) Leistungen werden auf Antrag gewährt. Eine Aberkennung von Leistungsansprüchen nach diesem Gesetz darf nur erfolgen, wenn die Ansprüche auf vorsätzlich unrichtigen oder vorsätzlich unvollständigen Angaben der leistungsberechtigten Person beruhen.
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Conterganstiftungsgesetz - ContStifG | § 13 Art und Umfang der Leistungen


(1) Den in § 12 genannten leistungsberechtigten Personen stehen als Leistungen zu: 1. eine einmalige Kapitalentschädigung,2. eine lebenslängliche Conterganrente vorbehaltlich des Absatzes 2 Satz 3,3. jährliche Leistungen zur Deckung spezifischer Beda

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29 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Jan. 2019 - 7 K 5508/15

bei uns veröffentlicht am 22.01.2019

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten sofort vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in H

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 23. Okt. 2018 - 7 K 5722/15

bei uns veröffentlicht am 23.10.2018

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Klägerin. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicher

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 15. Nov. 2016 - 7 K 3001/13

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor  Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in H

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 08. Nov. 2016 - 7 K 5772/13

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor  Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in H

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 29. März 2016 - 7 K 2992/13

bei uns veröffentlicht am 29.03.2016

Tenor  Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höh

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 18. Feb. 2016 - 7 K 2647/14

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 01. Feb. 2016 - 7 K 4869/14

bei uns veröffentlicht am 01.02.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 01. Feb. 2016 - 7 K 2340/14

bei uns veröffentlicht am 01.02.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 19. Jan. 2016 - 16 A 817/15

bei uns veröffentlicht am 19.01.2016

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 24. Februar 2015 wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungszulassungsverfahrens. 1Gründe 2Der auf die B

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 12. Jan. 2016 - 7 K 585/14

bei uns veröffentlicht am 12.01.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 30. Dez. 2015 - 16 A 1852/15

bei uns veröffentlicht am 30.12.2015

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 23. Juni 2015 wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungszulassungsverfahrens. 1Gründe 2Der sinngemäß au

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 28. Dez. 2015 - 16 A 750/15

bei uns veröffentlicht am 28.12.2015

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 24. Februar 2015 wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungszulassungsverfahrens. 1Gründe 2Der auf die Beru

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 28. Dez. 2015 - 16 A 1124/15

bei uns veröffentlicht am 28.12.2015

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 15. April 2015 wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungszulassungsverfahrens. 1Gründe 2Der auf die Zul

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 17. Nov. 2015 - 7 K 710/15

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 10. Nov. 2015 - 7 K 4988/13

bei uns veröffentlicht am 10.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 06. Okt. 2015 - 7 K 3077/13

bei uns veröffentlicht am 06.10.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 06. Okt. 2015 - 7 K 5219/12

bei uns veröffentlicht am 06.10.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 15. Apr. 2015 - 7 K 1778/13

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höh

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 14. Apr. 2015 - 7 K 4498/13

bei uns veröffentlicht am 14.04.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe vo

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 24. Feb. 2015 - 7 K 7616/13

bei uns veröffentlicht am 24.02.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Hö

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 24. Feb. 2015 - 7 K 4608/13

bei uns veröffentlicht am 24.02.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Klägerin. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Hö

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 24. Feb. 2015 - 7 K 2187/13

bei uns veröffentlicht am 24.02.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 20. Jan. 2015 - 7 K 7276/12

bei uns veröffentlicht am 20.01.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höh

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 14. Jan. 2015 - 16 E 435/13

bei uns veröffentlicht am 14.01.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 25. März 2013 geändert. Dem Kläger wird für das erstinstanzliche Klageverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Q.     U.        aus X.        bei

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 15. Aug. 2014 - 7 K 3286/13

bei uns veröffentlicht am 15.08.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Juni 2014 - 10 C 1/14

bei uns veröffentlicht am 19.06.2014

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt von der beklagten Conterganstiftung für vergangene Zeiträume höhere Leistungen (laufende Rentenzahlung; jährliche Sonderzahlung) als nach

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 17. Juni 2014 - 7 K 6344/12

bei uns veröffentlicht am 17.06.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbare

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 29. Apr. 2014 - 7 K 6279/12

bei uns veröffentlicht am 29.04.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 11

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 26. Feb. 2010 - 1 BvR 1541/09, 1 BvR 2685/09

bei uns veröffentlicht am 26.02.2010

Gründe 1 Die Verfassungsbeschwerden betreffen den Umfang und die Höhe der Leistungen für Contergangeschädigte.

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(1) Den in § 12 genannten leistungsberechtigten Personen stehen als Leistungen zu: 1. eine einmalige Kapitalentschädigung,2. eine lebenslängliche Conterganrente vorbehaltlich des Absatzes 2 Satz 3,3. jährliche Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe und4. eine...