Conterganstiftungsgesetz - ContStifG | § 12 Leistungsberechtigte Personen
Gesetz über die Conterganstiftung Inhaltsverzeichnis
(1) Leistungen wegen Fehlbildungen, die mit der Einnahme thalidomidhaltiger Präparate der Grünenthal GmbH, Aachen, durch die Mutter während der Schwangerschaft in Verbindung gebracht werden können, werden an die Leistungsberechtigten gewährt, die bei Inkrafttreten des Errichtungsgesetzes lebten, und nach Maßgabe des § 13 Abs. 5 Satz 2 an deren Erbinnen und Erben.
(2) Wurden Leistungen nach § 13 des Errichtungsgesetzes nicht innerhalb der dort vorgesehenen Frist geltend gemacht, können die Conterganrente und eine Kapitalentschädigung für die Zeit ab 1. Juli 2009 beantragt werden.
Referenzen - Gesetze |
zitiert oder wird zitiert von 4 §§.
wird zitiert von 3 anderen §§ im .
Conterganstiftungsgesetz - ContStifG | § 13 Art und Umfang der Leistungen
(1) Den in § 12 genannten leistungsberechtigten Personen stehen als Leistungen zu: 1. eine einmalige Kapitalentschädigung,2. eine lebenslängliche Conterganrente vorbehaltlich des Absatzes 2 Satz 3,3. jährliche Leistungen zur Deckung spezifischer Beda
Conterganstiftungsgesetz - ContStifG | § 11 Verwendung des Stiftungsvermögens
Die Leistungen nach diesem Abschnitt sind aus dem Stiftungsvermögen zu erbringen. Es sind zu verwenden:1.für die jährlichen Sonderzahlungen an die leistungsberechtigten Personen nach den §§ 12 und 13a)die Mittel nach § 4 Abs. 1 Nummer 3 und die darau
Conterganstiftungsgesetz - ContStifG | § 16 Gang des Verfahrens
(1) Leistungen werden auf Antrag gewährt. Eine Aberkennung von Leistungsansprüchen nach diesem Gesetz darf nur erfolgen, wenn die Ansprüche auf vorsätzlich unrichtigen oder vorsätzlich unvollständigen Angaben der leistungsberechtigten Person beruhen.
zitiert 1 andere §§ aus dem .
Conterganstiftungsgesetz - ContStifG | § 13 Art und Umfang der Leistungen
(1) Den in § 12 genannten leistungsberechtigten Personen stehen als Leistungen zu: 1. eine einmalige Kapitalentschädigung,2. eine lebenslängliche Conterganrente vorbehaltlich des Absatzes 2 Satz 3,3. jährliche Leistungen zur Deckung spezifischer Beda
29 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .
Verwaltungsgericht Köln Urteil, 22. Jan. 2019 - 7 K 5508/15
bei uns veröffentlicht am 22.01.2019
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten sofort vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in H
Verwaltungsgericht Köln Urteil, 23. Okt. 2018 - 7 K 5722/15
bei uns veröffentlicht am 23.10.2018
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Klägerin.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicher
Verwaltungsgericht Köln Urteil, 15. Nov. 2016 - 7 K 3001/13
bei uns veröffentlicht am 15.11.2016
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in H
Verwaltungsgericht Köln Urteil, 08. Nov. 2016 - 7 K 5772/13
bei uns veröffentlicht am 08.11.2016
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in H
Verwaltungsgericht Köln Urteil, 29. März 2016 - 7 K 2992/13
bei uns veröffentlicht am 29.03.2016
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höh
Verwaltungsgericht Köln Urteil, 18. Feb. 2016 - 7 K 2647/14
bei uns veröffentlicht am 18.02.2016
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe
Verwaltungsgericht Köln Urteil, 01. Feb. 2016 - 7 K 4869/14
bei uns veröffentlicht am 01.02.2016
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
Verwaltungsgericht Köln Urteil, 01. Feb. 2016 - 7 K 2340/14
bei uns veröffentlicht am 01.02.2016
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 19. Jan. 2016 - 16 A 817/15
bei uns veröffentlicht am 19.01.2016
Tenor
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 24. Februar 2015 wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungszulassungsverfahrens.
1Gründe
2Der auf die B
Verwaltungsgericht Köln Urteil, 12. Jan. 2016 - 7 K 585/14
bei uns veröffentlicht am 12.01.2016
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 30. Dez. 2015 - 16 A 1852/15
bei uns veröffentlicht am 30.12.2015
Tenor
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 23. Juni 2015 wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungszulassungsverfahrens.
1Gründe
2Der sinngemäß au
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 28. Dez. 2015 - 16 A 750/15
bei uns veröffentlicht am 28.12.2015
Tenor
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 24. Februar 2015 wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungszulassungsverfahrens.
1Gründe
2Der auf die Beru
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 28. Dez. 2015 - 16 A 1124/15
bei uns veröffentlicht am 28.12.2015
Tenor
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 15. April 2015 wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungszulassungsverfahrens.
1Gründe
2Der auf die Zul
Verwaltungsgericht Köln Urteil, 17. Nov. 2015 - 7 K 710/15
bei uns veröffentlicht am 17.11.2015
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
Verwaltungsgericht Köln Urteil, 10. Nov. 2015 - 7 K 4988/13
bei uns veröffentlicht am 10.11.2015
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung
Verwaltungsgericht Köln Urteil, 06. Okt. 2015 - 7 K 3077/13
bei uns veröffentlicht am 06.10.2015
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung
Verwaltungsgericht Köln Urteil, 06. Okt. 2015 - 7 K 5219/12
bei uns veröffentlicht am 06.10.2015
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung
Verwaltungsgericht Köln Urteil, 15. Apr. 2015 - 7 K 1778/13
bei uns veröffentlicht am 15.04.2015
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höh
Verwaltungsgericht Köln Urteil, 14. Apr. 2015 - 7 K 4498/13
bei uns veröffentlicht am 14.04.2015
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe vo
Verwaltungsgericht Köln Urteil, 24. Feb. 2015 - 7 K 7616/13
bei uns veröffentlicht am 24.02.2015
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Hö
Verwaltungsgericht Köln Urteil, 24. Feb. 2015 - 7 K 4608/13
bei uns veröffentlicht am 24.02.2015
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Klägerin.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Hö
Verwaltungsgericht Köln Urteil, 24. Feb. 2015 - 7 K 2187/13
bei uns veröffentlicht am 24.02.2015
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe
Verwaltungsgericht Köln Urteil, 20. Jan. 2015 - 7 K 7276/12
bei uns veröffentlicht am 20.01.2015
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höh
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 14. Jan. 2015 - 16 E 435/13
bei uns veröffentlicht am 14.01.2015
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 25. März 2013 geändert. Dem Kläger wird für das erstinstanzliche Klageverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Q. U. aus X. bei
Verwaltungsgericht Köln Urteil, 15. Aug. 2014 - 7 K 3286/13
bei uns veröffentlicht am 15.08.2014
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe
Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Juni 2014 - 10 C 1/14
bei uns veröffentlicht am 19.06.2014
Tatbestand
1
Der Kläger begehrt von der beklagten Conterganstiftung für vergangene Zeiträume höhere Leistungen (laufende Rentenzahlung; jährliche Sonderzahlung) als nach
Verwaltungsgericht Köln Urteil, 17. Juni 2014 - 7 K 6344/12
bei uns veröffentlicht am 17.06.2014
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbare
Verwaltungsgericht Köln Urteil, 29. Apr. 2014 - 7 K 6279/12
bei uns veröffentlicht am 29.04.2014
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 11
Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 26. Feb. 2010 - 1 BvR 1541/09, 1 BvR 2685/09
bei uns veröffentlicht am 26.02.2010
Gründe
1
Die Verfassungsbeschwerden betreffen den Umfang und die Höhe der Leistungen für Contergangeschädigte.
Referenzen
(1) Den in § 12 genannten leistungsberechtigten Personen stehen als Leistungen zu: 1. eine einmalige Kapitalentschädigung,2. eine lebenslängliche Conterganrente vorbehaltlich des Absatzes 2 Satz 3,3. jährliche Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe und4. eine...