Chemikalien-Verbotsverordnung - ChemVerbotsV 2017 | § 1 Anwendungsbereich
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Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens und über die Abgabe bestimmter Stoffe, Gemische und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz Inhaltsverzeichnis
Diese Verordnung gilt für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische sowie bestimmter Erzeugnisse, die diese freisetzen können oder enthalten, nach dem Chemikaliengesetz. Sie regelt zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen
- 1.
Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische sowie bestimmter Erzeugnisse, die diese freisetzen können oder enthalten, - 2.
Anforderungen, die in Bezug auf die Abgabe bestimmter gefährlicher Stoffe und Gemische einzuhalten sind.
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1 Anwälte | {{shorttitle}}

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
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1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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10/02/2016 16:56
Ist der Vertrieb eines Produkts nur mit einem Warnhinweis rechtlich zulässig, so gibt das vertreibende Unternehmen bei Fehlen eines solchen zu erkennen, dass es das Produkt als verkehrsfähig ansieht.
SubjectsWirtschaftsrecht
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2 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 15/12/2015 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X Z R 3 0 / 1 4 Verkündet am: 15. Dezember 2015 Hartmann, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja B
published on 26/02/2014 00:00
Tenor
1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 17.04.2012 (Az. 2 O 129/09) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen,
a) dass in Ziffer 1 des Tenors der auf die Tabelle folgende Halbsatz lautet: „wobei
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