Betäubungsmittelgesetz - BtMG 1981 | § 3 Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln

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Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln Inhaltsverzeichnis

(1) Einer Erlaubnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte bedarf, wer

1.
Betäubungsmittel anbauen, herstellen, mit ihnen Handel treiben, sie, ohne mit ihnen Handel zu treiben, einführen, ausführen, abgeben, veräußern, sonst in den Verkehr bringen, erwerben oder
2.
ausgenommene Zubereitungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) herstellen
will.

(2) Eine Erlaubnis für die in Anlage I bezeichneten Betäubungsmittel kann das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nur ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken erteilen.

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31/08/2017 18:15

Eine gesetzliche Krankenkasse muss die Kosten für eine Cannabisversorgung ihres Versicherungsnehmers nur übernehmen, wenn alle anderweitigen Therapieoptionen ausgeschöpft sind.
15/09/2016 11:35

Der unerlaubte Umgang mit Betäubungsmitteln zum Zweck der Eigenbehandlung eines Schmerzpatienten kann regelmäßig nicht durch § 34 StGB gerechtfertigt sein.
31/03/2016 13:00

Krankenkassen sind verpflichtet, die Kosten für eine Therapie zu tragen, wenn sie über einen entsprechenden Leistungsantrag des Versicherten verspätet entscheiden.
17/07/2015 12:48

In Fällen des Besitzes geringer Mengen Betäubungsmittel zum Eigenkonsum kann aufgrund strafrechtlicher Vorbelastungen die Verhängung einer Freiheitsstrafe unter 6 Monaten gerechtfertigt sein.
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(1) Pharmazeutische Unternehmer und Großhändler dürfen Arzneimittel, deren Abgabe den Apotheken vorbehalten ist, außer an Apotheken nur abgeben an1.andere pharmazeutische Unternehmer und Großhändler,2.Krankenhäuser und Ärzte, soweit es sich handelt u
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer1.Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt,

(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer1.als Person über 21 JahreBetäubungsmittel unerlaubt an eine Person unter 18 Jahren abgibt oder sie ihr entgegen § 13 Abs. 1 verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überläßt oder2.

(1) Die Erlaubnis nach § 3 ist zu versagen, wenn 1. nicht gewährleistet ist, daß in der Betriebsstätte und, sofern weitere Betriebsstätten in nicht benachbarten Gemeinden bestehen, in jeder dieser Betriebsstätten eine Person bestellt wird, die verant

(1) Wer Betäubungsmittel im Einzelfall einführen oder ausführen will, bedarf dazu neben der erforderlichen Erlaubnis nach § 3 einer Genehmigung des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte. Betäubungsmittel dürfen durch den Geltungsberei
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.

(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. Stoff: a) chemische Elemente und chemische Verbindungen sowie deren natürlich vorkommende Gemische und Lösungen,b) Pflanzen, Algen, Pilze und Flechten sowie deren Teile und Bestandteile in bearbeitetem oder unbearb
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.
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published on 06/04/2022 13:33

LANDGERICHT STADE URTEIL   LG Stade, 16.12.2020 - 600 KLs 141 Js 21934/20 (7/20)  nachgehend: BGH, 04.05.2021 - 6 StR 137/21   1. Der Angeklagte … ist des Subventionsbetruges in sieben Fällen, davon in drei Fällen in T
published on 26/02/2021 17:53

Der Angeklagte, ein mehrfach wegen BtM-Delikten vorbestrafter Mann muss sich in zwei Fällen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
SubjectsStrafrecht
published on 12/01/2016 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 467/15 vom 12. Januar 2016 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Bandenhandels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. hier: Revision des Angeklagten A. S. ECLI:DE:BGH:2016:120116B3STR467.15.0 Der
published on 12/01/2016 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 3 StR 478/15 vom 12. Januar 2016 in der Strafsache gegen wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a. ECLI:DE:BGH:2016:120116B3STR478.15.0 Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf A
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(1) Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. Stoff: a) chemische Elemente und chemische Verbindungen sowie deren natürlich vorkommende Gemische und Lösungen,b) Pflanzen, Algen, Pilze und Flechten sowie deren Teile und Bestandteile in bearbeitetem oder unbearbeitetem...