Berufskrankheiten-Verordnung - BKV | § 2 Erweiterter Versicherungsschutz in Unternehmen der Seefahrt
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Berufskrankheiten-Verordnung Inhaltsverzeichnis
Für Versicherte in Unternehmen der Seefahrt erstreckt sich die Versicherung gegen Tropenkrankheiten und Fleckfieber auch auf die Zeit, in der sie an Land beurlaubt sind.
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3 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 04.02.2014 00:00
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.275,60 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 666,73 € seit dem 30.9.2011, aus weiteren 352,99 € seit dem 4.11.2011 und aus weiteren 255, 88 € seit dem 24.7.2012
published on 08.12.2004 00:00
Tatbestand
1
Der Kläger begehrt die Anerkennung des beruflichen Prüfungsabschlusses als Kraftfahrer.
2
Er wurde am 24.7.1956 in der ehemaligen ... geboren und ist deutscher Staatsangehöriger. Seit 10.1.
published on 29.10.2004 00:00
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts für das Saarland vom 16.10.2003 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Di
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