Ausstellung eines neuen Fahrerqualifizierungsnachweises bei Änderungen, Verlust, Diebstahl und Beschädigung
(1) Bei Änderungen der den Angaben auf dem Fahrerqualifizierungsnachweis zugrunde liegenden Tatsachen ist auf Antrag ein neuer Fahrerqualifizierungsnachweis auszustellen. Der alte Fahrerqualifizierungsnachweis ist der nach Landesrecht zuständigen Behörde zurückzugeben.
(2) Wird ein Fahrerqualifizierungsnachweis wegen Verlust, Diebstahl oder Beschädigung eines vorhandenen Fahrerqualifizierungsnachweises beantragt, sind der nach Landesrecht zuständigen Behörde vorzulegen: 1. bei Verlust des Fahrerqualifizierungsnachweises eine schriftliche Erklärung über den Verlust, 2. bei Diebstahl des Fahrerqualifizierungsnachweises der Nachweis einer Anzeige, 3. bei Beschädigung des Fahrerqualifizierungsnachweises der zu erneuernde Fahrerqualifizierungsnachweis.Dem Antrag sind die nach § 8 Absatz 3 Nummer 1 bis 4 erforderlichen Unterlagen beizufügen. Die nach Landesrecht zuständige Behörde prüft die Vollständigkeit der mitgeteilten Daten. Sie holt zu diesem Zweck eine Auskunft aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister ein. Die nach Landesrecht zuständige Behörde prüft das Vorliegen einer Grundqualifikation oder einer Weiterbildung nach § 8 Absatz 1. Sie holt zu diesem Zweck eine Auskunft aus dem Berufskraftfahrerqualifikationsregister ein.
(3) Der Fahrer hat auf Verlangen der nach Landesrecht zuständigen Behörde, die den neuen Fahrerqualifizierungsnachweis ausstellt, eine Versicherung an Eides statt abzugeben, dass und aus welchen Gründen der Fahrerqualifizierungsnachweis nicht zurückgegeben werden kann.
(4) Mit Ausstellung des neuen Fahrerqualifizierungsnachweises verliert der ersetzte Fahrerqualifizierungsnachweis seine Gültigkeit. Ein wiederaufgefundener Fahrerqualifizierungsnachweis ist der nach Landesrecht zuständigen Behörde unverzüglich zurückzugeben.
Passende Werkzeuge
- Forderungen & Zinsen§ 823 BGB Schadensersatz-Ampel & Mitverschuldens-Rechner (§ 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB · §§ 249, 254 BGB)Prüfen Sie deliktische Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 1 und Abs. 2 BGB auf 4 Stufen (Rechtsguts- oder Schutzgesetzverletzung, Kausalität, Rechtswidrigkeit / Notwehr § 227 BGB, Verschulden § 276 BGB) und berechnen Sie den Zahlungsanspruch unter Einbeziehung von Vorteilsausgleichung und Mitverschuldensquote (§ 254 BGB).✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
- VerkehrsrechtAbstandsmessung & Videonachfahren: Droht ein Fahrverbot?Abstands-Bußgeldbescheid erhalten? Prüfen Sie sofort die Fahrverbot-Grenze (Zehntel des halben Tachowerts), den ProViDa-Toleranzabzug und die ~300-m-Mindestmessstrecke nach BKatV und OLG-Richtlinien. Klar, ohne Panik.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken
Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.