Bundesgleichstellungsgesetz - BGleiG 2015 | § 8 Auswahlentscheidungen bei Einstellung, beruflichem Aufstieg und der Vergabe von Ausbildungsplätzen

(1) Sind Frauen in einem Bereich unterrepräsentiert, so hat die Dienststelle sie bei gleicher Qualifikation wie ihre Mitbewerber bevorzugt zu berücksichtigen

1.
bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen,
2.
bei der Einstellung,
3.
beim beruflichen Aufstieg,
4.
bei der Versetzung, wenn ihr ein Ausschreibungsverfahren vorausgeht, sowie
5.
bei der Abordnung und Umsetzung für jeweils mehr als drei Monate, wenn ihr ein Ausschreibungsverfahren vorausgeht.
Die bevorzugte Berücksichtigung ist ausgeschlossen, wenn rechtlich schutzwürdige Interessen überwiegen, die in der Person eines Mitbewerbers liegen.

(2) Absatz 1 gilt insbesondere für

1.
die Besetzung von Stellen von Beamtinnen und Beamten, von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, von Auszubildenden sowie von Richterinnen und Richtern, es sei denn, für die Berufung von Richterinnen und Richtern ist eine Wahl oder die Mitwirkung eines Wahlausschusses vorgeschrieben;
2.
den beruflichen Aufstieg, es sei denn, die Entscheidung über diesen Aufstieg erfolgt durch eine Wahl oder unter Mitwirkung eines Wahlausschusses.
Satz 1 schließt auch Führungspositionen ungeachtet der Hierarchieebene ein.

(3) Die Ausnahmeregelung in Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 gilt entsprechend für die Stellen von Mitgliedern des Bundesrechnungshofes, für deren Ernennung nach § 5 Absatz 2 Satz 2 des Bundesrechnungshofgesetzes vom 11. Juli 1985 (BGBl. I S. 1445), das zuletzt durch Artikel 15 Absatz 82 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, der Ständige Ausschuss des Großen Senats des Bundesrechnungshofes zu hören ist.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundeslaufbahnverordnung - BLV 2009 | § 33 Auswahlentscheidungen


(1) Feststellungen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung sind in der Regel auf der Grundlage aktueller dienstlicher Beurteilungen zu treffen. Frühere Beurteilungen sind zusätzlich zu berücksichtigen und vor Hilfskriterien heranzuziehen. Zur
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesrechnungshofgesetz - BRHG 1985 | § 5 Wahl und Ernennung


(1) Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat wählen jeweils ohne Aussprache auf Vorschlag der Bundesregierung den Präsidenten und den Vizepräsidenten. Der Deutsche Bundestag wählt in geheimer Wahl mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Der Bundespräside
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bundesgleichstellungsgesetz - BGleiG 2015 | § 3 Begriffsbestimmungen


Im Sinne dieses Gesetzes sind: 1. Arbeitsplätze: Ausbildungsplätze, Stellen, Planstellen sowie Dienstposten, die mit Beschäftigten im Sinne dieses Gesetzes besetzbar sind und für deren personelle Ausführung lediglich finanzielle Mittel benötigt werde

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8 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 01. März 2018 - 1 WB 40/17

bei uns veröffentlicht am 01.03.2018

Tatbestand 1 Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung betrifft einen Konkurrentenstreit um den Chefarztposten an einem kleineren Bundeswehrkrankenhaus.

Verwaltungsgericht Trier Beschluss, 04. Juli 2016 - 1 L 1609/16.TR

bei uns veröffentlicht am 04.07.2016

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Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 21. Jan. 2014 - 6 K 139/13

bei uns veröffentlicht am 21.01.2014

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Entscheidung des Beklagten, der Klägerin keine Einsicht in die entscheidungserheblichen Teile der Personalakten des Herrn ... zu gewähren, diese in ihren Rechten als Gleichstellungsbeauftragte verletzt hat.2.

Verwaltungsgericht Karlsruhe Beschluss, 17. Jan. 2013 - 1 K 2614/12

bei uns veröffentlicht am 17.01.2013

Tenor Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die Beigeladene zur Vorsitzenden Richterin am Bundesgerichtshof zu ernennen, bevor über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts

Bundesarbeitsgericht Urteil, 16. Feb. 2012 - 8 AZR 697/10

bei uns veröffentlicht am 16.02.2012

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Oktober 2010 - 13 Sa 488/10 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des U

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 27. Sept. 2011 - 2 VR 3/11

bei uns veröffentlicht am 27.09.2011

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Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Juni 2011 - 2 C 19/10

bei uns veröffentlicht am 30.06.2011

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen seine Einreihung in die Beförderungsrangliste, aufgrund derer er nicht befördert worden ist.

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 01. Apr. 2009 - 1 A 121/08

bei uns veröffentlicht am 01.04.2009

Tenor Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund mündlicher Verhandlung vom 4. Dezember 2007 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 2 K 273/06 - wird zurückgewiesen. Die K

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