Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 911 Überfall

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 911 Überfall
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Bürgerliches Gesetzbuch Inhaltsverzeichnis

Früchte, die von einem Baume oder einem Strauche auf ein Nachbargrundstück hinüberfallen, gelten als Früchte dieses Grundstücks. Diese Vorschrift findet keine Anwendung, wenn das Nachbargrundstück dem öffentlichen Gebrauch dient.

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Rechtsanwalt


Familienrecht, Erbrecht, Ehescheidung - Streifler & Kollegen
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25/02/2016 11:12

Die Handlungsfreiheit des Beklagten, seine Drohne hobbymäßig herumfliegen zu lassen, hat hinter der geschützten Privatsphäre Dritter zurückzutreten.
SubjectsNachbarrecht
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(1) Durch Landesgesetz kann bestimmt werden, dass die Erhebung der Klage erst zulässig ist, nachdem von einer durch die Landesjustizverwaltung eingerichteten oder anerkannten Gütestelle versucht worden ist, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
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published on 25/11/2015 00:00

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Besch
published on 04/02/2016 00:00

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das am 15.10.2014 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens nach einem Streitwert von 15.000,00 Euro. Das Urteil is
published on 18/07/2014 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 151/13 Verkündet am: 18. Juli 2014 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1028
published on 21/01/2014 00:00

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Gerichtskosten, die außergerichtlichen Kosten der Beklagten und die bis zum 10. September 2012 entstandenen außergerichtlichen Kosten der bis zu diesem Zeitpunkt Beigeladenen
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