Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1619 Dienstleistungen in Haus und Geschäft

Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.

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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 2057a Ausgleichungspflicht bei besonderen Leistungen eines Abkömmlings


(1) Ein Abkömmling, der durch Mitarbeit im Haushalt, Beruf oder Geschäft des Erblassers während längerer Zeit, durch erhebliche Geldleistungen oder in anderer Weise in besonderem Maße dazu beigetragen hat, dass das Vermögen des Erblassers erhalten od

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6 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 179 AktG.

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Mai 2013 - IX ZR 224/12

bei uns veröffentlicht am 16.05.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 224/12 Verkündet am: 16. Mai 2013 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZVG § 149 Abs

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Apr. 2016 - LwZB 2/15

bei uns veröffentlicht am 29.04.2016

Tenor Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 7. Zivilsenats- Senat für Landwirtschaftssachen - des Oberlandesgerichts Celle vom 1. Juni 2015 wird auf Kosten des Beteiligten zu 1 zurückgewiese

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 22. Juni 2015 - 4 UF 16/15

bei uns veröffentlicht am 22.06.2015

Tenor Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Schwerte vom 6.1.2015 abgeändert und das Sorgerecht für D S, geboren am #.#.##01, bei den Kindeseltern im Wege der einstweiligen Anordnung belassen. Gerichtskosten werd

Bundesfinanzhof Beschluss, 27. Mai 2013 - III B 2/13

bei uns veröffentlicht am 27.05.2013

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) ist seit 2009 verwitwet. Er hat zwei Kinder, die im Februar 1999 und im April 2001 geboren und in die Lohnsteuer

Bundessozialgericht Urteil, 27. März 2012 - B 2 U 5/11 R

bei uns veröffentlicht am 27.03.2012

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 31. Januar 2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialger

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 27. Juli 2011 - 11 Ta 145/11

bei uns veröffentlicht am 27.07.2011

Tenor Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz vom 12.05.2011, AZ: 9 Ca 2581/10, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe 1 I. Die Parteien st