Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1585b Unterhalt für die Vergangenheit

(1) Wegen eines Sonderbedarfs (§ 1613 Abs. 2) kann der Berechtigte Unterhalt für die Vergangenheit verlangen.

(2) Im Übrigen kann der Berechtigte für die Vergangenheit Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur entsprechend § 1613 Abs. 1 fordern.

(3) Für eine mehr als ein Jahr vor der Rechtshängigkeit liegende Zeit kann Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur verlangt werden, wenn anzunehmen ist, dass der Verpflichtete sich der Leistung absichtlich entzogen hat.

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wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Versorgungsausgleichsgesetz - VersAusglG | § 20 Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente


(1) Bezieht die ausgleichspflichtige Person eine laufende Versorgung aus einem noch nicht ausgeglichenen Anrecht, so kann die ausgleichsberechtigte Person von ihr den Ausgleichswert als Rente (schuldrechtliche Ausgleichsrente) verlangen. Die auf den
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 1613 Unterhalt für die Vergangenheit


(1) Für die Vergangenheit kann der Berechtigte Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur von dem Zeitpunkt an fordern, zu welchem der Verpflichtete zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über seine

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9 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Sept. 2009 - IX ZR 87/08

bei uns veröffentlicht am 24.09.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 87/08 Verkündet am: 24. September 2009 Hauck Justizsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung v

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 21. Nov. 2018 - 5 UF 1-18

bei uns veröffentlicht am 21.11.2018

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den am 14.11.2017 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Erkelenz wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin mit Ausnahme der Kosten der Neben

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 23. Feb. 2018 - 2 UF 113/16

bei uns veröffentlicht am 23.02.2018

Tenor I. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Baden-Baden vom 01.03.2016, Az. 2 F 321/12, in den Ziffern 3, 4 und 5 wie folgt abgeändert und ergänzt: 3. Es wird festgestellt

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 20. Dez. 2017 - 13 UF 202/17

bei uns veröffentlicht am 20.12.2017

weitere Fundstellen ... Tenor 1. Auf die Beschwerden der Antragstellerin und des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Neuenahr-Ahrweiler vom 17.02.2017 in Ziff. I. bis IV. seines Tenors teilweise abgeändert

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 16. März 2016 - II-8 UF 58/14

bei uns veröffentlicht am 16.03.2016

Tenor I.Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Dinslaken vom 14.03.2014 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Der Antragsgegner wird verpflichtet, rückständigen Unterhalt für die Zeit

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 04. März 2016 - 2 UF 152/15

bei uns veröffentlicht am 04.03.2016

1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Rockenhausen vom 16. Oktober 2015 teilweise geändert und insgesamt neugefasst: Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin für die

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Beschluss, 30. Jan. 2014 - 1 L 1704/13

bei uns veröffentlicht am 30.01.2014

Tenor  Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.  Der Streitwert wird 2.500,00 € festgesetzt. 1Gründe: 2I.3Der am               geborene Antragsteller steht als Polizeibeamter (Besoldungsgruppe A 11 ÜBesO NRW)  b

Bundesverfassungsgericht Stattgebender Kammerbeschluss, 15. Dez. 2011 - 1 BvR 2490/10

bei uns veröffentlicht am 15.12.2011

Tenor 1. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom 18. August 2010 - 11 UF 411/10 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 12. Sept. 2005 - 16 UF 153/05

bei uns veröffentlicht am 12.09.2005

Tenor Der Antrag des Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts - Familiengerichts - Mannheim (4D F 199/04) wird zurückgewiesen. Gründe   I. 1  Die Parteien strei

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(1) Für die Vergangenheit kann der Berechtigte Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur von dem Zeitpunkt an fordern, zu welchem der Verpflichtete zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über seine Einkünfte und...