Berufsbildungsgesetz - BBiG 2005 | § 12 Nichtige Vereinbarungen
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Berufsbildungsgesetz Inhaltsverzeichnis
(1) Eine Vereinbarung, die Auszubildende für die Zeit nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit beschränkt, ist nichtig. Dies gilt nicht, wenn sich Auszubildende innerhalb der letzten sechs Monate des Berufsausbildungsverhältnisses dazu verpflichten, nach dessen Beendigung mit den Ausbildenden ein Arbeitsverhältnis einzugehen.
(2) Nichtig ist eine Vereinbarung über
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Rechtsanwalt
Arbeitsrecht – Handels- und Gesellschaftsrecht – Unternehmensberatung
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published on 08/03/2017 00:00
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 06.09.2016 - 3 Ca 970/16 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1
Die Parteien streiten über die Rückz
published on 16/06/2014 00:00
Diese Entscheidung zitiert
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 10.12.2013 - 4 Ca 453/13 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
published on 03/04/2014 00:00
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 09.07.2013 in Sachen3 Ca 1418/13 h wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
1T a t b e s t a n d
2 Die Parteien streiten in
published on 05/12/2012 00:00
Tenor
Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 1. April 2011 - 10 TaBV 109/10 - wird zurückgewiesen.
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