Baugesetzbuch - BBauG | § 221 Allgemeine Verfahrensvorschriften

(1) In den Sachen, die auf Grund eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung bei den Gerichten anhängig werden, sind die bei Klagen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit sich aus den §§ 217 bis 231 nichts anderes ergibt. § 227 Absatz 3 Satz 1 der Zivilprozessordnung ist nicht anzuwenden.

(2) Das Gericht kann auch von Amts wegen die Aufnahme von Beweisen anordnen und nach Anhörung der Beteiligten auch solche Tatsachen berücksichtigen, die von ihnen nicht vorgebracht worden sind.

(3) Sind gegen denselben Verwaltungsakt mehrere Anträge auf gerichtliche Entscheidung gestellt, so wird über sie gleichzeitig verhandelt und entschieden.

(4) Die Vorschriften über die Vorauszahlung der Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen nach § 12 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Gerichtskostengesetzes sind nicht anzuwenden.

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Baurecht: Zur isolierten eigentumsverdrängenden Bauplanung

11.08.2016

Der Senat hegt nach wie vor Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von § 42 Abs. 2 und 3 und § 43 Abs. 3 Satz 2 BauGB i.V.m. § 95 Abs. 2 Nr. 7 BauGB in den Fällen einer isolierten eigentumsverdrängenden Planung.
Sonstiges

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bodensonderungsgesetz - BoSoG | § 18 Antrag auf gerichtliche Entscheidung


(1) Sonderungsbescheide sowie sonstige Bescheide nach diesem Gesetz können von Planbetroffenen nur durch Antrag auf gerichtliche Entscheidung angefochten werden. Über den Antrag entscheidet eine Zivilkammer des Landgerichts, in dessen Bezirk die Sond
zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 227 Terminsänderung


(1) Aus erheblichen Gründen kann ein Termin aufgehoben oder verlegt sowie eine Verhandlung vertagt werden. Erhebliche Gründe sind insbesondere nicht1.das Ausbleiben einer Partei oder die Ankündigung, nicht zu erscheinen, wenn nicht das Gericht dafür

Gerichtskostengesetz - GKG 2004 | § 12 Verfahren nach der Zivilprozessordnung


(1) In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten soll die Klage erst nach Zahlung der Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen zugestellt werden. Wird der Klageantrag erweitert, soll vor Zahlung der Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen keine gerichtliche H
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Baugesetzbuch - BBauG | § 217 Antrag auf gerichtliche Entscheidung


(1) Verwaltungsakte nach dem Vierten und Fünften Teil des Ersten Kapitels sowie nach den §§ 18, 28 Absatz 3, 4 und 6, den §§ 39 bis 44, 126 Absatz 2, § 150 Absatz 2, § 179 Absatz 4, den §§ 181, 209 Absatz 2 oder § 210 Absatz 2 können nur durch Antrag

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Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Feb. 2019 - III ZB 96/18

bei uns veröffentlicht am 28.02.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 96/18 vom 28. Februar 2019 in der Baulandsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 233 Fb a) Bei der Fristeingabe in den elektronischen Fristenkalender muss eine Kontrolle durch einen Aus

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Feb. 2007 - III ZR 216/06

bei uns veröffentlicht am 22.02.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 216/06 vom 22. Februar 2007 in der Baulandsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BauGB § 85 Abs. 1 Nr. 1, § 214 Abs. 4, § 226 Abs. 2 Satz 2 Hat während des Laufs eines baulandgerichtlichen Verf

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Juli 2002 - III ZR 160/01

bei uns veröffentlicht am 11.07.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 160/01 Verkündet am: 11. Juli 2002 F i t t e r e r Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BauGB §§ 95 A

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Nov. 2009 - III ZR 326/08

bei uns veröffentlicht am 26.11.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 326/08 vom 26. November 2009 in der Baulandsache Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 26. November 2009 durch den Vizepräsidenten Schlick und die Richter Dörr, Wöstmann, Seiters und Tombrink beschlos

Bundesgerichtshof Urteil, 16. März 2006 - III ZR 129/05

bei uns veröffentlicht am 16.03.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 129/05 Verkündet am: 16. März 2006 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Baulandsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GG Art. 14 Ea Z

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. Sept. 2004 - III ZR 81/04

bei uns veröffentlicht am 30.09.2004

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 81/04 vom 30. September 2004 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHR: ja BauGB § 112 Abs. 2 Die Enteignungsbehörde ist an die Höhe einer im Verfahren nach § 112 Abs. 2 BauGB angeordneten Vorauszahlu

Bundesgerichtshof Urteil, 04. Nov. 2004 - III ZR 372/03

bei uns veröffentlicht am 04.11.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 372/03 Verkündet am: 4. November 2004 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BadWürtt LEnt

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Okt. 2001 - III ZR 76/01

bei uns veröffentlicht am 25.10.2001

BGHR: ja BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 76/01 vom 25. Oktober 2001 in der Baulandsache Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Oktober 2001 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Rinne und die Richter Dr. Wurm, Streck, Schlick und Dör

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Mai 2003 - III ZR 68/02

bei uns veröffentlicht am 08.05.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 68/02 Verkündet am: 8. Mai 2003 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Baulandsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GG Art. 14 (Ia); BauG

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Okt. 2015 - III ZB 75/14

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 75/14 vom 28. Oktober 2015 Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. Oktober 2015 durch den Vorsitzenden Richter Dr. Herrmann und die Richter Wöstmann, Tombrink, Dr. Remmert und Reiter beschlossen:

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Okt. 2003 - III ZR 114/02

bei uns veröffentlicht am 02.10.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 114/02 Verkündet am: 2. Oktober 2003 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Baulandsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja GG Art. 14 (Ea); N

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Nov. 2000 - III ZR 18/00

bei uns veröffentlicht am 09.11.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 18/00 Verkündet am: 9. November 2000 F i t t e r e r Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Baulandsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ----------

Landgericht Hamburg Urteil, 06. Jan. 2017 - 351 O 1/15

bei uns veröffentlicht am 06.01.2017

Tenor 1. Die Festsetzung des Bodenwerts in dem Bescheid vom 26. Januar 2015 wird von 189 Euro/qm auf 210 Euro/qm abgeändert und die dem Beteiligten zu 1) zu zahlende Entschädigung wird von 17.388,-- Euro auf 19.320,-- Euro abgeändert. Im Übrig

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Juli 2016 - III ZR 28/15

bei uns veröffentlicht am 07.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 28/15 Verkündet am: 7. Juli 2016 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Baulandsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BauGB § 42 Abs. 2 u

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Apr. 2015 - III ZR 195/14

bei uns veröffentlicht am 23.04.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 195/14 Verkündet am: 23. April 2015 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Baulandsache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BauGB § 46 Abs.

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 16. Juni 2014 - 16 U 7/13

bei uns veröffentlicht am 16.06.2014

Tenor Die Berufungen der Beteiligten zu 4) und 5 gegen das am 14. März 2013 verkündete Urteil der Kammer für Baulandsachen des Landgerichts Arnsberg werden zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beteiligten zu 4. und 5. als Ge

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 03. Juni 2014 - 102 U 2/13

bei uns veröffentlicht am 03.06.2014

Tenor 1. Auf die Berufung der Beteiligten zu 1-4 wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 19. Juli 2013, Az. 50 O 10/12 Baul., abgeändert und der Umlegungsbeschluss der Beteiligten 5 vom 30.04.2012 „Ma. “ aufgehoben. 2. Die Beteiligte

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 11. Nov. 2013 - 102 U 1/13

bei uns veröffentlicht am 11.11.2013

Tenor 1. Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 30. Januar 2013, Az. 50 O 9/12 Baul., wird zurückgewiesen. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Das Urteil ist

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 20. Juni 2013 - 2 U 14/13 (Baul)

bei uns veröffentlicht am 20.06.2013

Tenor I. Die Berufung der Antragstellerin gegen das am 14.12.2012 verkündete Urteil der Kammer für Baulandsachen des Landgerichts Halle wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Antragstellerin. III. Das Urteil i

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 29. Nov. 2012 - 2 U 63/12 (Baul)

bei uns veröffentlicht am 29.11.2012

Tenor I. Die Berufung des Antragstellers gegen das am 26.03.2012 verkündete Urteil der Kammer für Baulandsachen des Landgerichts Halle wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Antragsteller. Beschluss Der Str

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 07. Juni 2012 - 2 U 138/11 (Baul)

bei uns veröffentlicht am 07.06.2012

Tenor I. Die Berufung der Beteiligten zu 1) gegen das am 29.08.2011 verkündete Urteil der Kammer für Baulandsachen des Landgerichts Halle wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beteiligte zu 1). Gründe

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 07. Juni 2012 - 2 U 140/11 (Baul)

bei uns veröffentlicht am 07.06.2012

Tenor Die Berufung des Beteiligten zu 1) gegen das am 29.08.2011 verkündete Urteil der Kammer für Baulandsachen des Landgerichts Halle wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beteiligte zu 1) zu tragen. Gründe

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 09. Dez. 2011 - 21 U 2/11 Baul

bei uns veröffentlicht am 09.12.2011

Tenor I. Die Berufung der Antragstellerin gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 08.04.2011 - 16 O 16/10 Baul – wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist vorlä

Landgericht Karlsruhe Urteil, 08. Apr. 2011 - 16 O 20/09 Baul

bei uns veröffentlicht am 08.04.2011

Tenor 1. Der Umlegungsplan „K.K.“ der Stadt K. vom 09. Dezember 2008 wird bzgl. Grundstück Flurstück 13741 (Gemarkung K.) - Ordnungsnummer 28 - wie folgt geändert: Es wird bei der Berechnung des Geldausgleichs statt eines Betrages von E

Landgericht Karlsruhe Beschluss, 28. Dez. 2009 - 16 O 24/09; 16 O 24/09 Baul

bei uns veröffentlicht am 28.12.2009

Tenor 1. Das Verfahren 16 O 24/09 ist beendet und wird ausgetragen. 2. Die Antragsgegnerin hat die Gerichtskosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf EUR 3.492,54 festgesetzt. Gründe   1 Ein wirksamer Antrag auf Durchfü

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 27. Juli 2009 - 102 U 1/09

bei uns veröffentlicht am 27.07.2009

Tenor 1. Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Grundurteil des Landgerichts Stuttgart vom 14.01.2009, Az. 50 O 21/07 Baul., abgeändert und der Hauptantrag zurückgewiesen sowie der Hilfsantrag als derzeit unbeg

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 29. März 2007 - 102 U 4/06

bei uns veröffentlicht am 29.03.2007

Tenor 1. Die Berufung der Antragstellerin gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 13.10.2006, Az. 50 O 12/06 Baul., wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Das Urtei

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 03. Dez. 2003 - 22 U 2/02 Baul

bei uns veröffentlicht am 03.12.2003

Gründe   I. 1  Zum Parteivorbringen in erster Instanz und zu den dort getroffenen tatsächlichen Feststellungen wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils Bezug genommen (§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).

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(1) Aus erheblichen Gründen kann ein Termin aufgehoben oder verlegt sowie eine Verhandlung vertagt werden. Erhebliche Gründe sind insbesondere nicht1.das Ausbleiben einer Partei oder die Ankündigung, nicht zu erscheinen, wenn nicht das Gericht dafür hält, dass die...
(1) In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten soll die Klage erst nach Zahlung der Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen zugestellt werden. Wird der Klageantrag erweitert, soll vor Zahlung der Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen keine gerichtliche Handlung...