Baugesetzbuch - BBauG | § 26 Ausschluss des Vorkaufsrechts

Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist ausgeschlossen, wenn

1.
der Eigentümer das Grundstück an seinen Ehegatten oder an eine Person verkauft, die mit ihm in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt ist,
2.
das Grundstück
a)
von einem öffentlichen Bedarfsträger für Zwecke der Landesverteidigung, der Bundespolizei, der Zollverwaltung, der Polizei oder des Zivilschutzes oder
b)
von Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts für Zwecke des Gottesdienstes oder der Seelsorge
gekauft wird,
3.
auf dem Grundstück Vorhaben errichtet werden sollen, für die ein in § 38 genanntes Verfahren eingeleitet oder durchgeführt worden ist, oder
4.
das Grundstück entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans oder den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Maßnahme bebaut ist und genutzt wird und eine auf ihm errichtete bauliche Anlage keine Missstände oder Mängel im Sinne des § 177 Absatz 2 und 3 Satz 1 aufweist.

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Referenzen - Gesetze | § 26 BBauG

§ 26 BBauG zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

§ 26 BBauG wird zitiert von 4 anderen §§ im Baugesetzbuch.

Baugesetzbuch - BBauG | § 165 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen


(1) Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen in Stadt und Land, deren einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung im öffentlichen Interesse liegen, werden nach den Vorschriften dieses Teils vorbereitet und durchgeführt. (2) Mit städtebaulichen

Baugesetzbuch - BBauG | § 146 Durchführung


(1) Die Durchführung umfasst die Ordnungsmaßnahmen und die Baumaßnahmen innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets, die nach den Zielen und Zwecken der Sanierung erforderlich sind. (2) Auf Grundstücken, die den in § 26 Nummer 2 bezeichnet

Baugesetzbuch - BBauG | § 174 Ausnahmen


(1) § 172 ist nicht auf Grundstücke anzuwenden, die den in § 26 Nummer 2 bezeichneten Zwecken dienen, und auf die in § 26 Nummer 3 bezeichneten Grundstücke. (2) Befindet sich ein Grundstück der in Absatz 1 bezeichneten Art im Geltungsbereich einer E

Baugesetzbuch - BBauG | § 175 Allgemeines


(1) Beabsichtigt die Gemeinde, ein Baugebot (§ 176), ein Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebot (§ 177), ein Pflanzgebot (§ 178) oder ein Rückbau- oder Entsiegelungsgebot (§ 179) zu erlassen, soll sie die Maßnahme vorher mit den Betroffenen erört
§ 26 BBauG zitiert 2 andere §§ aus dem Baugesetzbuch.

Baugesetzbuch - BBauG | § 38 Bauliche Maßnahmen von überörtlicher Bedeutung auf Grund von Planfeststellungsverfahren; öffentlich zugängliche Abfallbeseitigungsanlagen


Auf Planfeststellungsverfahren und sonstige Verfahren mit den Rechtswirkungen der Planfeststellung für Vorhaben von überörtlicher Bedeutung sowie auf die auf Grund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb öffentlich zugä

Baugesetzbuch - BBauG | § 177 Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot


(1) Weist eine bauliche Anlage nach ihrer inneren oder äußeren Beschaffenheit Missstände oder Mängel auf, deren Beseitigung oder Behebung durch Modernisierung oder Instandsetzung möglich ist, kann die Gemeinde die Beseitigung der Missstände durch ein

Referenzen - Urteile | § 26 BBauG

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14 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 26 BBauG.

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 12. Mai 2015 - AN 3 K 13.01946

bei uns veröffentlicht am 12.05.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens; insoweit ist das Urteil in Höhe der festgesetzten Kosten gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Di

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 11. Mai 2016 - AN 9 K 15.01199

bei uns veröffentlicht am 11.05.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. 3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 24. Feb. 2016 - AN 9 K 16.00069

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 9 K 16.00069 Im Namen des Volkes Urteil 24. Februar 2016 9 Kammer Sachgebiets-Nr.: 920 Hauptpunkte: Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts, Wohl der Allg

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 23. Juli 2015 - W 5 K 14.1105

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Würzburg Im Namen des Volkes Aktenzeichen: W 5 K 14.1105 Urteil 23. Juli 2015 5. Kammer gez.: Michel, Angestellte als stellv. Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Sachge

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 19. Apr. 2016 - W 4 K 15.524

bei uns veröffentlicht am 19.04.2016

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 13. Mai 2015 wird aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kan

Verwaltungsgericht München Urteil, 22. Juni 2016 - M 9 K 15.3888

bei uns veröffentlicht am 22.06.2016

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom 6. August 2015 über die Ausübung des Vorkaufsrechts wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollst

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 26. Jan. 2017 - B 2 K 16.111

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 21.01.2016 wird aufgehoben. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 v.H. des zu vollstreckenden Betrags

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 07. März 2018 - 3 L 24/16

bei uns veröffentlicht am 07.03.2018

Tenor Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 17. Dezember 2015 geändert. Der Bescheid des Beklagten vom 27. November 2013 und dessen Widerspruchsbescheid vom 27. Februar 2014 werden aufgehoben.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 15. März 2016 - 10 A 1066/14

bei uns veröffentlicht am 15.03.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die B

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 28. Okt. 2014 - 6 K 1732/13

bei uns veröffentlicht am 28.10.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollst

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 28. Feb. 2013 - 2 A 443/11

bei uns veröffentlicht am 28.02.2013

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 16. Dezember 2010, Aktenzeichen …, über den Widerruf des Negativattestes vom 02.11.2010 und die Ausübung des Vorkaufsrechts sowie der Widerspruchsbescheid vom 07.02.2011, Aktenzeichen …, werden aufgehoben. D

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 25. Jan. 2010 - 4 B 53/09

bei uns veröffentlicht am 25.01.2010

Gründe 1 Die auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Beschwerde bleibt ohne Erfolg. 2

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 25. Juni 2009 - 5 S 574/08

bei uns veröffentlicht am 25.06.2009

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 24. Januar 2008 - 2 K 2600/07- wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der auße

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 26. Juli 2005 - 6 K 4005/03

bei uns veröffentlicht am 26.07.2005

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Der Kläger ist Eigentümer der Grundstücke H.-platz und M.-straße in G.. Diese Grundstücke liegen im Geltungsbereich der am 14.02.197

Referenzen

Auf Planfeststellungsverfahren und sonstige Verfahren mit den Rechtswirkungen der Planfeststellung für Vorhaben von überörtlicher Bedeutung sowie auf die auf Grund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Errichtung und den Betrieb öffentlich zugänglicher...
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