(1) Einem Ausländer, der einen Asylantrag gestellt hat, kann vor dem bestandskräftigen Abschluss des Asylverfahrens ein Aufenthaltstitel außer in den Fällen eines gesetzlichen Anspruchs nur mit Zustimmung der obersten Landesbehörde und nur dann erteilt werden, wenn wichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland es erfordern.

(2) Ein nach der Einreise des Ausländers von der Ausländerbehörde erteilter oder verlängerter Aufenthaltstitel kann nach den Vorschriften dieses Gesetzes ungeachtet des Umstandes verlängert werden, dass der Ausländer einen Asylantrag gestellt hat.

(3) Einem Ausländer, dessen Asylantrag unanfechtbar abgelehnt worden ist oder der seinen Asylantrag zurückgenommen hat, darf vor der Ausreise ein Aufenthaltstitel nur nach Maßgabe des Abschnitts 5 erteilt werden. Sofern der Asylantrag nach § 30 Abs. 3 Nummer 1 bis 6 des Asylgesetzes abgelehnt wurde, darf vor der Ausreise kein Aufenthaltstitel erteilt werden. Die Sätze 1 und 2 finden im Falle eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels keine Anwendung; Satz 2 ist ferner nicht anzuwenden, wenn der Ausländer die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3 erfüllt.

ra.de-OnlineKommentar zu § 47 BImSchG

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Anwälte | § 47 BImSchG

1 relevante Anwälte

1 Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

Rechtsanwalt

für Öffentliches Recht


Öffentliches Wirtschaftsrecht - Bau- und Planungsrecht – Umweltrecht – Abgabenrecht – Verfassungsrecht – Europarecht – Menschenrechtsbeschwerde - Staatshaftungsrecht
EnglischDeutsch

Referenzen - Veröffentlichungen | § 47 BImSchG

Artikel schreiben

1 Veröffentlichung(en) in unserer Datenbank zitieren § 47 BImSchG.

1 Artikel zitieren § 47 BImSchG.

Asylrecht: Keine Fiktionswirkung während laufendem Asylverfahren

22.09.2016

Während eines laufenden Asylverfahrens löst der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis keine Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG aus.
Verwaltungsrecht

Referenzen - Gesetze | § 47 BImSchG

§ 47 BImSchG zitiert oder wird zitiert von 11 §§.

§ 47 BImSchG wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Aufenthaltsverordnung - AufenthV | § 39 Verlängerung eines Aufenthalts im Bundesgebiet für längerfristige Zwecke


Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn1.er ein nationales Visum (§ 6 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes) oder eine Aufenthaltserlaubnis besit

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 14 Antragstellung


(1) Der Asylantrag ist bei der Außenstelle des Bundesamtes zu stellen, die der für die Aufnahme des Ausländers zuständigen Aufnahmeeinrichtung zugeordnet ist. Das Bundesamt kann den Ausländer in Abstimmung mit der von der obersten Landesbehörde besti
§ 47 BImSchG wird zitiert von 7 anderen §§ im Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 48 Ausweisrechtliche Pflichten


(1) Ein Ausländer ist verpflichtet, 1. seinen Pass, seinen Passersatz oder seinen Ausweisersatz und2. seinen Aufenthaltstitel oder eine Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebungauf Verlangen den mit dem Vollzug des Ausländerrechts betrauten B

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 25b Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration


(1) Einem Ausländer, der geduldet oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c ist, soll abweichend von § 5 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn er sich nachhaltig in die Lebensverhältnisse der Bundesre

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 78 Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium


(1) Aufenthaltstitel nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 bis 4 werden als eigenständige Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium ausgestellt. Aufenthaltserlaubnisse, die nach Maßgabe des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeins

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 23a Aufenthaltsgewährung in Härtefällen


(1) Die oberste Landesbehörde darf anordnen, dass einem Ausländer, der vollziehbar ausreisepflichtig ist, abweichend von den in diesem Gesetz festgelegten Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen für einen Aufenthaltstitel sowie von den §§ 10 und
§ 47 BImSchG zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 30 Offensichtlich unbegründete Asylanträge


(1) Ein Asylantrag ist offensichtlich unbegründet, wenn die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Asylberechtigter und die Voraussetzungen für die Zuerkennung des internationalen Schutzes offensichtlich nicht vorliegen. (2) Ein Asylantrag ist
§ 47 BImSchG zitiert 1 andere §§ aus dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 25 Aufenthalt aus humanitären Gründen


(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 3a ausgewiesen worden ist. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlau

Referenzen - Urteile | § 47 BImSchG

Urteil einreichen

189 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 47 BImSchG.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Jan. 2019 - 10 CE 18.1871, 10 C 18.1874

bei uns veröffentlicht am 24.01.2019

Tenor I. Die Verfahren 10 CE 18.1871 und 10 C 18.1874 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. II. Die Beschwerden werden zurückgewiesen. III. Der Antragsteller trägt die Kosten der Beschwerdeverfahren. IV. Der St

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 11. Nov. 2015 - B 4 E 15.530

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth Aktenzeichen: B 4 E 15.530 Beschluss vom 11. November 2015 rechtskräftig: Ja 4. Kammer Sachgebiets-Nr. 600 Hauptpunkte: - Duldung; - Zuständigkeit

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Okt. 2018 - 10 C 18.1782

bei uns veröffentlicht am 30.10.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe Die Beschwerde, mit der sich der Kläger gegen den die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für se

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 29. Okt. 2018 - 10 C 18.1781

bei uns veröffentlicht am 29.10.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe Die Beschwerde, mit der sich der Kläger gegen den die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für se

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 21. Aug. 2018 - B 6 E 18.750

bei uns veröffentlicht am 21.08.2018

Tenor 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin C … W …wird abgelehnt. 2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. 3. Der Antragsteller tr

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 24. Okt. 2018 - Au 6 K 18.748

bei uns veröffentlicht am 24.10.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 08. Dez. 2014 - W 7 K 13.1233

bei uns veröffentlicht am 08.12.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 22. Aug. 2018 - B 8 K 17.31115

bei uns veröffentlicht am 22.08.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger ist

Verwaltungsgericht München Beschluss, 27. Sept. 2018 - M 10 S 18.3239

bei uns veröffentlicht am 27.09.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die A

Verwaltungsgericht München Beschluss, 08. Okt. 2018 - M 10 S 18.4208

bei uns veröffentlicht am 08.10.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die aufschieben

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 24. Okt. 2017 - Au 6 E 17.1557

bei uns veröffentlicht am 24.10.2017

Tenor I. Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 1.250 Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antrag

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 02. Okt. 2018 - AN 3 K 17.34111, AN 3 K 17.34439

bei uns veröffentlicht am 02.10.2018

Tenor 1. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 21. März 2017 wird in Ziffern 1) und 2) insoweit aufgehoben, als die darin ausgesprochene Antragsablehnung als „offensichtlich unbegründet“ erfolgte

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 02. Okt. 2018 - AN 3 K 17.34111

bei uns veröffentlicht am 02.10.2018

Tenor 1. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 21. März 2017 wird in Ziffern 1) und 2) insoweit aufgehoben, als die darin ausgesprochene Antragsablehnung als „offensichtlich unbegründet“ erfolgte

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 15. März 2019 - Au 6 E 19.300

bei uns veröffentlicht am 15.03.2019

Tenor I. Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 1.250 Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antrag

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 12. Apr. 2018 - B 6 E 18.269

bei uns veröffentlicht am 12.04.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der am … geborene Antragsteller, ni

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 18. Sept. 2018 - B 6 E 18.940

bei uns veröffentlicht am 18.09.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens 3. Der Streitwert wird auf 1.250 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt, den Antragsgegner i

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 04. Apr. 2018 - B 6 E 18.303

bei uns veröffentlicht am 04.04.2018

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens 3. Der Streitwert wird auf 1.250,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt im Wege einer ein

Verwaltungsgericht München Beschluss, 27. Sept. 2018 - M 24 E 18.3989

bei uns veröffentlicht am 27.09.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt im We

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 09. März 2016 - Au 6 K 16.30152

bei uns veröffentlicht am 09.03.2016

Tenor I. Auf die Klage hin werden Ziffern 6 und 7 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 25. Januar 2016 aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, über die Befristung des gesetzlichen und gewillkürten Einreise-

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 01. März 2016 - Au 6 K 15.30772

bei uns veröffentlicht am 01.03.2016

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 16. Dezember 2015 wird in Nr. 6 aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Von den Kosten des Verfahrens trägt der Kläger 9/10, die Beklagte 1/

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 27. Feb. 2019 - 10 ZB 18.2188

bei uns veröffentlicht am 27.02.2019

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht München Urteil, 24. Nov. 2016 - M 12 K 16.2271

bei uns veröffentlicht am 24.11.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 13. Mai 2016 - RN 5 S 16.30756

bei uns veröffentlicht am 13.05.2016

Tenor I. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. II. Der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO wird abgelehnt. III. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 08. Feb. 2019 - 10 C 18.1641

bei uns veröffentlicht am 08.02.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe Die Beschwerde des Klägers gegen den ablehnenden Prozesskostenhilfebeschluss des Verwaltungsger

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 13. Feb. 2017 - AN 3 S 17.30522

bei uns veröffentlicht am 13.02.2017

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen Ziffer 5 des Bescheides der Antragsgegnerin vom 31. Januar 2017 wird angeordnet. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. 3. Der Gegensta

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Apr. 2016 - 19 ZB 15.318

bei uns veröffentlicht am 22.04.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 30. Aug. 2018 - 10 C 18.1497

bei uns veröffentlicht am 30.08.2018

Tenor I. Dem Kläger wird für seine Klage auf Verpflichtung der Beklagten zu 1, ihm eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG zu erteilen, Prozesskostenhilfe bewilligt und seine Prozessbevollmächtigte … …

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 14. Juni 2019 - Au 6 S 19.30699

bei uns veröffentlicht am 14.06.2019

Tenor I. Der Antrag auf Abänderung des Beschlusses vom 21. Mai 2019 (Az. Au 6 S 19.30634) unter Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage (Az. Au 6 K 19.30633) gegen die Abschiebungsandrohung in Nr. 5 des angefochtenen Bescheids

Landgericht Landshut Beschluss, 25. Okt. 2017 - 6 Qs 186/16

bei uns veröffentlicht am 25.10.2017

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Landshut gegen den Beschluss des Amtsgerichts Landau a.d. Isar vom 25.07.2016 wird dieser aufgehoben. 2. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht Lan

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 17. Aug. 2017 - B 6 E 17.646

bei uns veröffentlicht am 17.08.2017

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 1.250 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich gegen seine am

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 30. Apr. 2019 - Au 1 K 18.2048

bei uns veröffentlicht am 30.04.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger ist nigerianische

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Okt. 2017 - 19 CE 17.2007

bei uns veröffentlicht am 11.10.2017

Tenor I. Dem Antragsgegner wird unter entsprechender Abänderung der Nrn. 2 und 3 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 4. Oktober 2017 vorläufig untersagt, die Antragsteller abzuschieben. II. Der Antragsgegner trägt die Kos

Verwaltungsgericht München Beschluss, 04. Juni 2018 - M 12 K 18.5

bei uns veröffentlicht am 04.06.2018

Tenor Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt … …, … in …, wird abgelehnt. Gründe I. Der am … geborene Kläger ist senegalesisc

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Aug. 2018 - 10 C 18.1361

bei uns veröffentlicht am 20.08.2018

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gründe I. Mit seiner Beschwerde verfolgt der Kläger seinen in erster Instanz erfolglosen Antrag a

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 22. Aug. 2017 - Au 1 K 16.1866

bei uns veröffentlicht am 22.08.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der am * 1980 geborene Kläge

Verwaltungsgericht Würzburg Gerichtsbescheid, 31. Juli 2014 - 7 K 13.1233

bei uns veröffentlicht am 31.07.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheits

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 29. Mai 2019 - Au 6 E 19.666

bei uns veröffentlicht am 29.05.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 1.250,00 EUR festgesetzt. Gründe Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtssch

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 06. Aug. 2018 - Au 6 S 18.1151

bei uns veröffentlicht am 06.08.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 1.250,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt die An

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Juni 2019 - 19 CE 18.1597

bei uns veröffentlicht am 07.06.2019

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.250,00 Euro festgesetzt. IV. Die Bewilligu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. Aug. 2017 - 10 ZB 16.470

bei uns veröffentlicht am 31.08.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 08. Mai 2019 - Au 6 K 17.1429

bei uns veröffentlicht am 08.05.2019

Tenor I. Der Beklagte wird unter Aufhebung von Ziffer 2 des Bescheids vom 7. September 2017 verpflichtet, über die Verkürzung des Einreise- und Aufenthaltsverbots unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Im

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 15. Aug. 2017 - B 6 E 17.638

bei uns veröffentlicht am 15.08.2017

Tenor 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwältin … wird abgelehnt. 2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. 3. Der Antragsteller trägt die Kost

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 31. Juli 2017 - B 6 K 17.408

bei uns veröffentlicht am 31.07.2017

Tenor 1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt … wird abgelehnt. 2. Das Verfahren wird eingestellt. 3. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 4. Der Streitwert wir

Verwaltungsgericht München Beschluss, 09. Apr. 2018 - M 10 S 18.243

bei uns veröffentlicht am 09.04.2018

Tenor I. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt. Gründe I.

Verwaltungsgericht München Urteil, 08. Okt. 2015 - M 24 K 12.30905

bei uns veröffentlicht am 08.10.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung od

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Mai 2015 - M 23 K 13.31365

bei uns veröffentlicht am 12.05.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleis

Verwaltungsgericht München Beschluss, 19. Juli 2016 - M 10 E 16.3015

bei uns veröffentlicht am 19.07.2016

Tenor I. Die Anträge werden abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 2.500,- € festgesetzt. Gründe I. Die

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 26. Juli 2016 - B 4 E 16.368

bei uns veröffentlicht am 26.07.2016

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 1.250,00 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller begehrt im Wege

Verwaltungsgericht München Urteil, 24. Feb. 2014 - 24 K 13.30605

bei uns veröffentlicht am 24.02.2014

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom ... Juni 2013 wird in Nummer 1 insoweit aufgehoben als die dortige Ablehnung des Antrags des Klägers auf Anerkennung als Asylberechtigter als „offensichtlic

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 24. Okt. 2016 - AN 2 S 16.31586

bei uns veröffentlicht am 24.10.2016

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klagen der Antragssteller gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 29.09.2016 wird angeordnet. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erho

Referenzen

(1) Ein Asylantrag ist offensichtlich unbegründet, wenn die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Asylberechtigter und die Voraussetzungen für die Zuerkennung des internationalen Schutzes offensichtlich nicht vorliegen. (2) Ein Asylantrag ist insbesondere...
(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 3a ausgewiesen worden ist. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gilt der...
(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 3a ausgewiesen worden ist. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gilt der...
(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 3a ausgewiesen worden ist. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gilt der...
(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 3a ausgewiesen worden ist. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gilt der...
(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 3a ausgewiesen worden ist. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gilt der...
(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 3a ausgewiesen worden ist. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gilt der...
(1) Einem Ausländer ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er als Asylberechtigter anerkannt ist. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unter den Voraussetzungen des § 53 Absatz 3a ausgewiesen worden ist. Bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gilt der...