Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 30 Offensichtlich unbegründete Asylanträge

(1) Ein Asylantrag ist offensichtlich unbegründet, wenn die Voraussetzungen für eine Anerkennung als Asylberechtigter und die Voraussetzungen für die Zuerkennung des internationalen Schutzes offensichtlich nicht vorliegen.

(2) Ein Asylantrag ist insbesondere offensichtlich unbegründet, wenn nach den Umständen des Einzelfalles offensichtlich ist, dass sich der Ausländer nur aus wirtschaftlichen Gründen oder um einer allgemeinen Notsituation zu entgehen, im Bundesgebiet aufhält.

(3) Ein unbegründeter Asylantrag ist als offensichtlich unbegründet abzulehnen, wenn

1.
in wesentlichen Punkten das Vorbringen des Ausländers nicht substantiiert oder in sich widersprüchlich ist, offenkundig den Tatsachen nicht entspricht oder auf gefälschte oder verfälschte Beweismittel gestützt wird,
2.
der Ausländer im Asylverfahren über seine Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht oder diese Angaben verweigert,
3.
er unter Angabe anderer Personalien einen weiteren Asylantrag oder ein weiteres Asylbegehren anhängig gemacht hat,
4.
er den Asylantrag gestellt hat, um eine drohende Aufenthaltsbeendigung abzuwenden, obwohl er zuvor ausreichend Gelegenheit hatte, einen Asylantrag zu stellen,
5.
er seine Mitwirkungspflichten nach § 13 Abs. 3 Satz 2, § 15 Abs. 2 Nr. 3 bis 5 oder § 25 Abs. 1 gröblich verletzt hat, es sei denn, er hat die Verletzung der Mitwirkungspflichten nicht zu vertreten oder ihm war die Einhaltung der Mitwirkungspflichten aus wichtigen Gründen nicht möglich,
6.
er nach §§ 53, 54 des Aufenthaltsgesetzes vollziehbar ausgewiesen ist oder
7.
er für einen nach diesem Gesetz handlungsunfähigen Ausländer gestellt wird oder nach § 14a als gestellt gilt, nachdem zuvor Asylanträge der Eltern oder des allein personensorgeberechtigten Elternteils unanfechtbar abgelehnt worden sind.

(4) Ein Asylantrag ist ferner als offensichtlich unbegründet abzulehnen, wenn die Voraussetzungen des § 60 Abs. 8 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes oder des § 3 Abs. 2 vorliegen oder wenn das Bundesamt nach § 60 Absatz 8 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes von der Anwendung des § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes abgesehen hat.

(5) Ein beim Bundesamt gestellter Antrag ist auch dann als offensichtlich unbegründet abzulehnen, wenn es sich nach seinem Inhalt nicht um einen Asylantrag im Sinne des § 13 Abs. 1 handelt.

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zitiert oder wird zitiert von 11 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 10 Aufenthaltstitel bei Asylantrag


(1) Einem Ausländer, der einen Asylantrag gestellt hat, kann vor dem bestandskräftigen Abschluss des Asylverfahrens ein Aufenthaltstitel außer in den Fällen eines gesetzlichen Anspruchs nur mit Zustimmung der obersten Landesbehörde und nur dann ertei
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 30a Beschleunigte Verfahren


(1) Das Bundesamt kann das Asylverfahren in einer Außenstelle, die einer besonderen Aufnahmeeinrichtung (§ 5 Absatz 5) zugeordnet ist, beschleunigt durchführen, wenn der Ausländer 1. Staatsangehöriger eines sicheren Herkunftsstaates (§ 29a) ist,2. di
zitiert 4 §§ in anderen Gesetzen.

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 60 Verbot der Abschiebung


(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalit

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 53 Ausweisung


(1) Ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, wird ausgewiesen, wenn die unter Berücksichtigung

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 54 Ausweisungsinteresse


(1) Das Ausweisungsinteresse im Sinne von § 53 Absatz 1 wiegt besonders schwer, wenn der Ausländer 1. wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden

Aufenthaltsgesetz - AufenthG 2004 | § 3 Passpflicht


(1) Ausländer dürfen nur in das Bundesgebiet einreisen oder sich darin aufhalten, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen, sofern sie von der Passpflicht nicht durch Rechtsverordnung befreit sind. Für den Aufenthalt im B
zitiert 5 andere §§ aus dem .

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 3 Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft


(1) Ein Ausländer ist Flüchtling im Sinne des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559, 560), wenn er sich1.aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 25 Anhörung


(1) Der Ausländer muss selbst die Tatsachen vortragen, die seine Furcht vor Verfolgung oder die Gefahr eines ihm drohenden ernsthaften Schadens begründen, und die erforderlichen Angaben machen. Zu den erforderlichen Angaben gehören auch solche über W

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 13 Asylantrag


(1) Ein Asylantrag liegt vor, wenn sich dem schriftlich, mündlich oder auf andere Weise geäußerten Willen des Ausländers entnehmen lässt, dass er im Bundesgebiet Schutz vor politischer Verfolgung sucht oder dass er Schutz vor Abschiebung oder einer s

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 15 Allgemeine Mitwirkungspflichten


(1) Der Ausländer ist persönlich verpflichtet, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. Dies gilt auch, wenn er sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lässt. (2) Er ist insbesondere verpflichtet, 1. den mit der Ausführung dieses Gese

Asylgesetz - AsylVfG 1992 | § 14a Familieneinheit


(1) Mit der Asylantragstellung nach § 14 gilt ein Asylantrag auch für jedes minderjährige ledige Kind des Ausländers als gestellt, das sich zu diesem Zeitpunkt im Bundesgebiet aufhält, ohne freizügigkeitsberechtigt oder im Besitz eines Aufenthaltstit

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Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 30. Mai 2017 - VG 16 K 26.17 A

bei uns veröffentlicht am 12.04.2023

VERWALTUNGSGERICHT BERLIN  IM NAMEN DES VOLKES URTEIL  In der Verwaltungsstreitsache  1. der Frau A,2. der mdj. B,3. der mdj. C zu 2 und 3: vertreten durch die Mutter, D Verfahrensbevollmächtigte(r) zu 1 bis 3: BSP Recht

Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 16. Jan. 2017 - VG 21 K 433.16 A

bei uns veröffentlicht am 22.02.2021

Der taubstumme Kläger, moldauischer Staatsangehöriger und zur Volksgruppe der Roma gehörend, begehrt die Anerkennung als Flüchtling sowie sonstigen flüchtlingsrechtlichen Schutz.

Verwaltungsgericht Berlin Urteil, 18. Sept. 2018 - VG 21 K 508.17 A

bei uns veröffentlicht am 18.02.2021

Inhalt: Die Klägerinnen, eine junge Mutter und ihre minderjährige Tochter, begehren die Feststellung von Abschiebeverboten. Nach § 60 Abs. 5 AufenthG darf ein Ausländer nicht abgeschoben werden, soweit sich aus der Anwendung der K

Verwaltungsgericht München Urteil, 19. März 2019 - M 32 K 17.43692

bei uns veröffentlicht am 19.03.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen, gegen die Entscheidung über den Asylantrag als offensichtlich unbegründet. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Der Kläger, dessen Identitä

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 23. Mai 2019 - W 2 S 19.30960

bei uns veröffentlicht am 23.05.2019

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der Antragsteller, ein nach eigenen Angaben am … Ȃ

Verwaltungsgericht München Beschluss, 26. Okt. 2018 - M 16 E 18.33929

bei uns veröffentlicht am 26.10.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller begehrt im Wege der einstweiligen Anordnung seine Einreise in das Bundesg

Verwaltungsgericht München Urteil, 18. Okt. 2018 - M 10 K 17.30895

bei uns veröffentlicht am 18.10.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen den ablehnenden Asylbescheid der Beklagten. Der Kläger, ein pakistan

Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Feb. 2019 - M 32 K 17.42514

bei uns veröffentlicht am 19.02.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen, gegen die Entscheidung über den Asylantrag als offensichtlich unbegründet. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Der Kläger ist nach seinen

Verwaltungsgericht München Urteil, 19. März 2019 - M 32 K 17.42568

bei uns veröffentlicht am 19.03.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen, gegen die Entscheidung über den Asylantrag als offensichtlich unbegründet. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Der Kläger, dessen Identitä

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Nov. 2015 - M 2 S 15.31232

bei uns veröffentlicht am 16.11.2015

Tenor I. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der am ... August 1997 geborene Antr

Verwaltungsgericht München Beschluss, 16. Nov. 2015 - M 2 S 15.31228

bei uns veröffentlicht am 16.11.2015

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der 1993 geborene Antragsteller ist Staatsangehöriger der Republik Kosovo. Er reiste na

Verwaltungsgericht München Beschluss, 12. Jan. 2017 - M 17 S 17.30165

bei uns veröffentlicht am 12.01.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller ist Staatsangehöriger des Kosovo. Nachdem bereits im Jahr 199

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Nov. 2015 - M 2 K 15.31086

bei uns veröffentlicht am 17.11.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Der 1996 geborene Kläger ist Staatsangehöriger von Albanien. Er reiste nach eigenen Angaben am 21.

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 31. Okt. 2018 - Au 6 S 18.31686

bei uns veröffentlicht am 31.10.2018

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers zu 1 gegen die in Nr. 6 des Bescheids der Antragsgegnerin vom 8. Oktober 2018 enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet. Der Antrag der Antragstellerin zu 2 w

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 29. Apr. 2019 - W 8 K 19.30434

bei uns veröffentlicht am 29.04.2019

Tenor I. Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand Der Kläger ist algerischer Staatsa

Verwaltungsgericht München Urteil, 28. Feb. 2018 - M 21 K 17.41722

bei uns veröffentlicht am 28.02.2018

Tenor I. Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sich

Verwaltungsgericht München Beschluss, 22. Dez. 2016 - M 2 S 16.35502

bei uns veröffentlicht am 22.12.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller ist nach eigenen Angaben senegalesischer Staatsangehöriger. Er verließ se

Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. Dez. 2016 - M 2 S 16.35183

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller ist nach eigenen Angaben senegalesischer Staatsangehöriger. Er verließ se

Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Dez. 2016 - M 2 K 16.30949

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor I. Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläge

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 10. Jan. 2019 - Au 6 S 18.32036

bei uns veröffentlicht am 10.01.2019

Tenor I. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Kläger und Antr

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 03. Jan. 2019 - Au 6 S 18.32016

bei uns veröffentlicht am 03.01.2019

Tenor I. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Kläger und Antr

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 19. März 2019 - Au 6 K 19.30101

bei uns veröffentlicht am 19.03.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch di

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 05. Dez. 2016 - AN 9 S 16.32059

bei uns veröffentlicht am 05.12.2016

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsandrohung mit Bescheid der Antragsgegnerin vom 18. November 2016 wird angeordnet. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens; Gerichtskosten werden ni

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 22. Aug. 2018 - B 8 K 17.31115

bei uns veröffentlicht am 22.08.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger ist

Verwaltungsgericht München Urteil, 05. Okt. 2017 - M 21 K 16.35302

bei uns veröffentlicht am 05.10.2017

Tenor I. Die Klagen werden als offensichtlich unbegründet abgewiesen. II. Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 15. Nov. 2016 - M 21 K 16.30104

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor I. Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Der nicht ausgewiesene Kläger ist nach eigenen Angaben senegalesischer S

Verwaltungsgericht München Urteil, 28. Sept. 2018 - M 9 K 17.39609

bei uns veröffentlicht am 28.09.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen, gegen die Entscheidung über den Asylantrag als offensichtlich unbegründet. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 14. Nov. 2016 - M 21 K 16.30080

bei uns veröffentlicht am 14.11.2016

Tenor I. Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Der ohne Ausweispapiere in das Bundesgebiet eingereiste Kläger gibt an,

Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Juli 2016 - M 12 K 16.31151

bei uns veröffentlicht am 20.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen, gegen die Entscheidung über den Asylantrag als offensichtlich unbegründet. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 11. Okt. 2018 - M 1 K 16.50384

bei uns veröffentlicht am 11.10.2018

Tenor I. Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Der Kläger ist nach eigenen Angaben iranischer Staatsangehöriger und am 4. Deze

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 11. Okt. 2018 - M 1 K 17.42573

bei uns veröffentlicht am 11.10.2018

Tenor I. Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Der Kläger ist nach seinen Angaben pakistanischer Staatsangehöriger. Er reiste

Verwaltungsgericht München Gerichtsbescheid, 15. Nov. 2016 - M 21 K 16.32710

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor I. Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Der nicht ausgewiesene Kläger ist nach eigenen Angaben senegalesischer

Verwaltungsgericht München Beschluss, 06. Mai 2016 - M 15 S 16.30890

bei uns veröffentlicht am 06.05.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller ist nach eigenen Angaben lediger Staatsangehöriger der Republik Sen

Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Sept. 2016 - M 12 K 16.31269

bei uns veröffentlicht am 20.09.2016

Tenor I. Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 21. Mai 2016 wird in den Nr. 1, 3 und 4 aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, die Asylanträge der Kläger fortzuführen und innerhalb einer Frist von drei Mon

Verwaltungsgericht München Beschluss, 02. Mai 2016 - M 15 S 16.30860

bei uns veröffentlicht am 02.05.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller ist nach eigenen Angaben lediger Staatsangehöriger der Republik Sen

Verwaltungsgericht München Beschluss, 07. Apr. 2016 - M 15 S 16.30379

bei uns veröffentlicht am 07.04.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der am ... geborene Antragsteller ist nach eigener Angabe senegalesischer Staatsange

Verwaltungsgericht München Urteil, 03. Feb. 2016 - M 9 K 15.3496

bei uns veröffentlicht am 03.02.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 01. Apr. 2019 - Au 6 S 19.30430

bei uns veröffentlicht am 01.04.2019

Tenor I. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die in Ziffer 5 des Bescheids der Antragsgegnerin vom 12. März 2019 ausgesprochene Abschiebungsandrohung in die Türkei wird abgelehnt.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 15. Nov. 2017 - M 21 S 17.44165

bei uns veröffentlicht am 15.11.2017

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gründe I. Der Antragsteller, der bislang weder Personalpapiere noch andere Identitätsnachweise seines

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 15. Juni 2016 - Au 7 S 16.30627

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der 1990 geborene Antragsteller, ein tunesischer

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 13. Juni 2016 - RN 8 S 16.30921

bei uns veröffentlicht am 13.06.2016

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen Ziffer 5 des Bescheids des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 19. Mai 2016 wird angeordnet. II. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Verwaltungsgericht Regensburg Beschluss, 14. Juni 2016 - RN 5 S 16.30716

bei uns veröffentlicht am 14.06.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 30. Mai 2016 - W 1 S 16.30617

bei uns veröffentlicht am 30.05.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der am ... in Shush im Iran geborene Antragstelle

Verwaltungsgericht München Beschluss, 03. Mai 2016 - M 16 S 16.30497

bei uns veröffentlicht am 03.05.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der Antragsteller ist albanischer Staatsangehöri

Verwaltungsgericht München Beschluss, 04. Apr. 2016 - M 16 S 16.30495

bei uns veröffentlicht am 04.04.2016

Tenor I. Die Anträge werden abgelehnt. II. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Die Antragsteller begehren einstweiligen Rechtschutz gegen einen Bescheid des Bundesamtes

Verwaltungsgericht München Beschluss, 05. Apr. 2016 - M 16 S 16.30474

bei uns veröffentlicht am 05.04.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Die Antragsteller begehren einstweiligen Rechtschutz gegen einen Bescheid des Bundesamts für

Verwaltungsgericht München Beschluss, 13. Apr. 2016 - M 16 S 16.30462

bei uns veröffentlicht am 13.04.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Der am ... 2008 geborene Antragsteller ist Staatsangehöriger der Republik Kosovo. Mit seinen

Verwaltungsgericht München Beschluss, 06. Apr. 2016 - M 16 S 16.30457

bei uns veröffentlicht am 06.04.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Der am ... 2015 im Bundesgebiet geborene Antrags

Verwaltungsgericht München Beschluss, 12. Apr. 2016 - M 16 S 16.30210

bei uns veröffentlicht am 12.04.2016

Tenor I. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen die in dem Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 28. Januar 2016 enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet. II. Die Antragsgeg

Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Feb. 2019 - M 32 K 17.42459

bei uns veröffentlicht am 19.02.2019

Tenor I. Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Tatbestand Der Kläger, dessen Identität ungeklärt ist, ist nach seinen Angaben pak

Referenzen

(1) Ein Asylantrag liegt vor, wenn sich dem schriftlich, mündlich oder auf andere Weise geäußerten Willen des Ausländers entnehmen lässt, dass er im Bundesgebiet Schutz vor politischer Verfolgung sucht oder dass er Schutz vor Abschiebung oder einer sonstigen...
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(1) Der Ausländer ist persönlich verpflichtet, bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken. Dies gilt auch, wenn er sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lässt. (2) Er ist insbesondere verpflichtet, 1. den mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten...
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(1) Das Ausweisungsinteresse im Sinne von § 53 Absatz 1 wiegt besonders schwer, wenn der Ausländer 1. wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt worden ist oder bei...
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(1) Mit der Asylantragstellung nach § 14 gilt ein Asylantrag auch für jedes minderjährige ledige Kind des Ausländers als gestellt, das sich zu diesem Zeitpunkt im Bundesgebiet aufhält, ohne freizügigkeitsberechtigt oder im Besitz eines Aufenthaltstitels zu sein...
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner...
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner...
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner...
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner...
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner...
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(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner...
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner...
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner...
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner...
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner...
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner...
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner...
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner...
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner...
(1) In Anwendung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (BGBl. 1953 II S. 559) darf ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, seiner...
(1) Ein Asylantrag liegt vor, wenn sich dem schriftlich, mündlich oder auf andere Weise geäußerten Willen des Ausländers entnehmen lässt, dass er im Bundesgebiet Schutz vor politischer Verfolgung sucht oder dass er Schutz vor Abschiebung oder einer sonstigen...
(1) Ein Asylantrag liegt vor, wenn sich dem schriftlich, mündlich oder auf andere Weise geäußerten Willen des Ausländers entnehmen lässt, dass er im Bundesgebiet Schutz vor politischer Verfolgung sucht oder dass er Schutz vor Abschiebung oder einer sonstigen...
(1) Ein Asylantrag liegt vor, wenn sich dem schriftlich, mündlich oder auf andere Weise geäußerten Willen des Ausländers entnehmen lässt, dass er im Bundesgebiet Schutz vor politischer Verfolgung sucht oder dass er Schutz vor Abschiebung oder einer sonstigen...