(1) Die Erlaubnis oder ihre Verlängerung ist zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Antragsteller

1.
die für die Ausübung der Tätigkeit nach § 1 erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt, insbesondere weil er die Vorschriften des Sozialversicherungsrechts, über die Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer, über die Arbeitsvermittlung, über die Anwerbung im Ausland oder über die Ausländerbeschäftigung, über die Überlassungshöchstdauer nach § 1 Absatz 1b, die Vorschriften des Arbeitsschutzrechts oder die arbeitsrechtlichen Pflichten nicht einhält;
2.
nach der Gestaltung seiner Betriebsorganisation nicht in der Lage ist, die üblichen Arbeitgeberpflichten ordnungsgemäß zu erfüllen;
3.
dem Leiharbeitnehmer die ihm nach § 8 zustehenden Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts nicht gewährt.

(2) Die Erlaubnis oder ihre Verlängerung ist ferner zu versagen, wenn für die Ausübung der Tätigkeit nach § 1 Betriebe, Betriebsteile oder Nebenbetriebe vorgesehen sind, die nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum liegen.

(3) Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn der Antragsteller nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder wenn eine Gesellschaft oder juristische Person den Antrag stellt, die entweder nicht nach deutschem Recht gegründet ist oder die weder ihren satzungsmäßigen Sitz noch ihre Hauptverwaltung noch ihre Hauptniederlassung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.

(4) Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erhalten die Erlaubnis unter den gleichen Voraussetzungen wie deutsche Staatsangehörige. Den Staatsangehörigen dieser Staaten stehen gleich Gesellschaften und juristische Personen, die nach den Rechtsvorschriften dieser Staaten gegründet sind und ihren satzungsgemäßen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb dieser Staaten haben. Soweit diese Gesellschaften oder juristische Personen zwar ihren satzungsmäßigen Sitz, jedoch weder ihre Hauptverwaltung noch ihre Hauptniederlassung innerhalb dieser Staaten haben, gilt Satz 2 nur, wenn ihre Tätigkeit in tatsächlicher und dauerhafter Verbindung mit der Wirtschaft eines Mitgliedstaates oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum steht.

(5) Staatsangehörige anderer als der in Absatz 4 genannten Staaten, die sich aufgrund eines internationalen Abkommens im Geltungsbereich dieses Gesetzes niederlassen und hierbei sowie bei ihrer Geschäftstätigkeit nicht weniger günstig behandelt werden dürfen als deutsche Staatsangehörige, erhalten die Erlaubnis unter den gleichen Voraussetzungen wie deutsche Staatsangehörige. Den Staatsangehörigen nach Satz 1 stehen gleich Gesellschaften, die nach den Rechtsvorschriften des anderen Staates gegründet sind.

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Arbeitsrecht: Zur Vorbeschäftigungszeit als Leiharbeitnehmer

05.11.2014

Zeiten, zu denen ein Leiharbeitnehmer in den Betrieb des Entleihers eingegliedert war, sind in einem späteren Arbeitsverhältnis zwischen ihm und dem Entleiher regelmäßig nicht auf die Wartezeit anzurechnen.

Arbeitsrecht: Nicht nur vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung

14.03.2013

führt nicht zu einem Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: "Equal Pay"-Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist

07.08.2011

§ 10 IV AÜG gibt einen Entgeltanspruch, wenn mit dem Leiharbeitnehmer hinsichtlich Qualifikation und Tätigkeit vergleichbare Stammarbeitnehmer des Entleihers im Überlassungszeitraum ein insgesamt höheres Entgelt erzielen - BSP Rechtsanwälte - Anwälte für Arbeitsrecht Berlin

Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

28.02.2011

Eine tariffähige Arbeitnehmervereinigung muss sozial mächtig und von ihrem organisatorischen Aufbau her in der Lage sein, die ihr gestellten Aufgaben einer Tarifvertragspartei zu erfüllen-BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Tarifvertragsrecht

Wirtschaftsstrafrecht: Entstehen eines Arbeitsverhältnisses durch Arbeitnehmerüberlassung

31.01.2011

Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG setzt voraus, daß sich der drittbezogene Personaleinsatz auf Seiten des Vertragsarbeitge

Arbeitsrecht: Mitbestimmung bei Übernahme von Leiharbeitnehmern

07.02.2010

Der Betriebsrat im Betrieb des Entleihers kann seine Zustimmung zur Übernahme eines Leiharbeitnehmers nicht mit der Begründung verweigern, die Arbeitsbedingungen des Leiharbeitnehmers verstießen gegen das Gleichstellungsgebot von § 3 Abs. 1 Nr. 3, § 9 Nr. 2 AÜG - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Arbeitsrecht: keine Tariffähigkeit der christlichen Gewerkschaft

10.07.2009

Die Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation nach § 2 Abs. 3 TVG kann sich entweder aus der Tariffähigkeit aller seiner Mitgliedsorganisationen ergeben oder die Spitzenorganisation selbst kann die Voraussetzungen der Tariffähigkeit erfüllen - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Tarifvertragsrecht

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG | § 1 Arbeitnehmerüberlassung, Erlaubnispflicht


(1) Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen (Arbeitnehmerüberlassung) wollen, bedürfen der Erlaubnis. Arbeitnehmer werden zur Arbeit

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG | § 2 Erteilung und Erlöschen der Erlaubnis


(1) Die Erlaubnis wird auf schriftlichen Antrag erteilt. (2) Die Erlaubnis kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden, um sicherzustellen, daß keine Tatsachen eintreten, die nach § 3 die Versagung der Erlaubnis rechtfertigen. D
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG | § 1 Arbeitnehmerüberlassung, Erlaubnispflicht


(1) Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen (Arbeitnehmerüberlassung) wollen, bedürfen der Erlaubnis. Arbeitnehmer werden zur Arbeit

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG | § 8 Grundsatz der Gleichstellung


(1) Der Verleiher ist verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an den Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arb

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48 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Regensburg Urteil, 16. Mai 2017 - RN 5 K 16.620

bei uns veröffentlicht am 16.05.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist in Punkt II. vorläufig vollstreckbar. IV. Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand Die Kl

Bundessozialgericht Urteil, 04. Sept. 2018 - B 12 R 4/17 R

bei uns veröffentlicht am 04.09.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. Juni 2017 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 24. Jan. 2018 - 4 TaBV 9/17

bei uns veröffentlicht am 24.01.2018

Tenor I. Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Trier vom 13.1.2017 - 4 BV 66/16 - wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I. 1 Die Beteiligten streiten im W

Bundessozialgericht Urteil, 18. Jan. 2018 - B 12 R 3/16 R

bei uns veröffentlicht am 18.01.2018

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 15. Juni 2016 aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Han

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 13. Juni 2017 - 5 Sa 209/16

bei uns veröffentlicht am 13.06.2017

Tenor 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 25.05.2016 - 3 Ca 467/15 - wird zurückgewiesen. 2. Die weitergehende Klage wird abgewiesen. 3. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. 4. Die R

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 25. Apr. 2017 - 1 ABR 62/14

bei uns veröffentlicht am 25.04.2017

Tenor Auf die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 4. bis 8. und 11. wird unter Zurückweisung der Rechtsbeschwerde des Antragstellers der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgericht vom 4

Bundessozialgericht Urteil, 12. Okt. 2016 - B 11 AL 6/15 R

bei uns veröffentlicht am 12.10.2016

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 23. September 2015 wird zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Juni 2016 - I ZR 71/15

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 71/15 Verkündet am: 23. Juni 2016 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 12. Mai 2016 - 2 Sa 65/15

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 22.01.2015 - 6 Ca 248/14 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. II. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 26. Jan. 2016 - 1 ABR 13/14

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 16. Januar 2014 - 9 TaBV 127/13 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass auch d

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Jan. 2016 - 7 AZR 535/13

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 9. April 2013 - 6 Sa 105/12 - aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 16. Dez. 2015 - B 12 R 11/14 R

bei uns veröffentlicht am 16.12.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 25. Juni 2014 aufgehoben. Die S

Arbeitsgericht Iserlohn Urteil, 11. Nov. 2015 - 1 Ca 560/15

bei uns veröffentlicht am 11.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 8.600,00 € festgesetzt. 1T a t b e s t a n d : 2Die Parteien streiten über die Pflicht der Beklagten zur Annahme eines Arbeitsv

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 15. Jan. 2015 - 17 Sa 1266/14

bei uns veröffentlicht am 15.01.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamm vom 07.08.2014 – 4 Ca 555/14 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Parteien streiten über Ansprü

Landesarbeitsgericht Hamm Beschluss, 29. Aug. 2014 - 13 Ta 402/14

bei uns veröffentlicht am 29.08.2014

Tenor Auf die Anschlussbeschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrates – unter Zurückweisung der Anschlussbeschwerde im Übrigen – werden die Beschlüsse des Arbeitsgerichts Rheine vom 05.05.2014 und 09.07.2014 – 4 BV 2/14 – abgeändert und

Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. Juli 2014 - 7 AZR 853/12

bei uns veröffentlicht am 23.07.2014

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. Juli 2012 - 15 Sa 336/12 - aufgehoben.

Landessozialgericht NRW Urteil, 06. Mai 2014 - L 18 KN 116/12

bei uns veröffentlicht am 06.05.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 31.8.2012 geändert. Der Bescheid vom 24.3.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 6.2.2012 wird aufgehoben. Die Beklagte hat dem Kläger die außergerich

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Apr. 2014 - 3 AZR 395/11

bei uns veröffentlicht am 15.04.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 21. Dezember 2010 - 6 Sa 24/09 - wird zurückgewiesen.

Arbeitsgericht Stuttgart Urteil, 08. Apr. 2014 - 16 BV 121/13

bei uns veröffentlicht am 08.04.2014

Tenor Der Antrag wird zurückgewiesen. Gründe   I. 1 Der antragstellende Betriebsrat und das antragsgegnerische Unternehmen streiten im Hauptantrag darüber, ob der in einem Betrieb des Unternehmens von einem Drittunternehmen als Fremdarb

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 13. März 2014 - 17 Sa 1479/13

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 11.09.2013 – 1 Ca 903/13 – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und insoweit neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin

Bundesarbeitsgericht Urteil, 20. Feb. 2014 - 2 AZR 859/11

bei uns veröffentlicht am 20.02.2014

Tenor 1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 22. Juni 2011 - 2 Sa 26/11 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 10. Dez. 2013 - 9 AZR 51/13

bei uns veröffentlicht am 10.12.2013

Tenor 1. Auf die Revision der Beklagten zu 1. und der Beklagten zu 2. wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 22. November 2012 - 11 Sa

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 23. Okt. 2013 - 9 Sa 938/13

bei uns veröffentlicht am 23.10.2013

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 13.09.2011 – 3 Ca 2527/10 – teilweise abgeändert. Der Tenor wird wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 52.046,63 € brutto nebst Zinsen

Landesarbeitsgericht Hamm Urteil, 22. Aug. 2013 - 3 Sa 423/12

bei uns veröffentlicht am 22.08.2013

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 10.02.2012 – 1 Ca 956/11 - teilweise abgeändert. Der Tenor wird wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.686,34 € brutto nebst Zinsen i

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11

bei uns veröffentlicht am 15.05.2013

Tenor Die Revisionen der Revisionsklägerinnen zu 2. bis 7. gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 3. Mai 2011 - 3 Sa 1432/10 - werden zurückgewiesen.

Arbeitsgericht Stuttgart Urteil, 23. Jan. 2013 - 11 Ca 654/11

bei uns veröffentlicht am 23.01.2013

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft über das in der Zeit vom 01.01.2008 bis zum 31.08.2010 den Arbeitnehmern der Beklagten im Betrieb in B., die die technische Ausrüstung einschließlich PC und Drucker für die D. zusammenstelle

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 29. Nov. 2012 - 2 Sa 169/12

bei uns veröffentlicht am 29.11.2012

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 14.02.2012 - 3 Ca 1211/11 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Gegenstand d

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 29. Nov. 2012 - 2 Sa 170/12

bei uns veröffentlicht am 29.11.2012

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 14.02.2012 - 3 Ca 987/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Gegenstand de

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 29. Nov. 2012 - 2 Sa 171/12

bei uns veröffentlicht am 29.11.2012

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 14.02.2012 - 3 Ca 1219/11 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Die Revision wird zugelassen. Tatbes

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 29. Nov. 2012 - 2 Sa 172/12

bei uns veröffentlicht am 29.11.2012

Diese Entscheidung zitiert Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 14.02.2012 - 3 Ca 880/11 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Die Klageerweiterung wird auf seine Kosten abgewiesen. Die Revi

Bundesarbeitsgericht Urteil, 15. Aug. 2012 - 7 AZR 184/11

bei uns veröffentlicht am 15.08.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 3. Dezember 2010 - 10 Sa 659/10 - wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 14. Aug. 2012 - L 6 R 223/12 B ER

bei uns veröffentlicht am 14.08.2012

Tenor 1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Mainz vom 24.4.2012 - S 1 R 241/12 ER - wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin. 3. Der Streitwert wird auf

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 01. Juni 2012 - 9 Sa 24/12

bei uns veröffentlicht am 01.06.2012

weitere Fundstellen ... Diese Entscheidung wird zitiert Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteils des Arbeitsgerichts Mainz -Auswärtige Kammern Bad Kreuznach- vom 29.11.2011, Az.: 6 Ca 755/11 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 20. Apr. 2012 - L 5 KR 20/12 B ER

bei uns veröffentlicht am 20.04.2012

Tenor Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Kiel vom 17. Januar 2012 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 20. Apr. 2012 - L 5 KR 9/12 B ER

bei uns veröffentlicht am 20.04.2012

Tenor Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Kiel vom 12. Dezember 2011 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahr

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 02. März 2012 - 9 Sa 627/11

bei uns veröffentlicht am 02.03.2012

weitere Fundstellen ... Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 11.10.2011, Az.: 6 Ca 590/11, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Revision wird nicht zugela

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 17. Aug. 2011 - 11 Ta 160/11

bei uns veröffentlicht am 17.08.2011

Tenor Die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz, AZ: 4 Ca 1451/11, vom 01.07.2011 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Gründe I. 1 Die

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 01. Juni 2011 - 7 ABR 117/09

bei uns veröffentlicht am 01.06.2011

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 29. Juli 2009 - 2 TaBV 5/09 - aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 23. März 2011 - 5 AZR 7/10

bei uns veröffentlicht am 23.03.2011

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 12. November 2009 - 3 Sa 579/09 - wird als unzulässig verworfen, soweit das Landesarbeitsger

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 12. Jan. 2011 - 7 ABR 15/09

bei uns veröffentlicht am 12.01.2011

Tenor Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 4. Dezember 2008 - 3 TaBV 69/08 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 14. Dez. 2010 - 1 ABR 19/10

bei uns veröffentlicht am 14.12.2010

Tenor Die Rechtsbeschwerden der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen, des Arbeitgeberverbands Mittelständischer Personaldienstle

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 08. Dez. 2010 - 7 ABR 98/09

bei uns veröffentlicht am 08.12.2010

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Personalvertretung gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 17. März 2009 - 4 TaBV 168/08 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 06. Okt. 2010 - 7 AZR 397/09

bei uns veröffentlicht am 06.10.2010

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 26. März 2009 - 4 Sa 1/09 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 05. Okt. 2010 - 1 ABR 88/09

bei uns veröffentlicht am 05.10.2010

Tenor Auf die Rechtsbeschwerde der Industriegewerkschaft Metall wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 13. März 2009 - 10 TaBV 89/08 - aufgehoben und die Sache zur er

Bundesarbeitsgericht Urteil, 16. März 2010 - 3 AZR 31/09

bei uns veröffentlicht am 16.03.2010

Tenor 1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 23. Oktober 2008 - 3 Sa 31/08 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Beschluss, 17. Feb. 2010 - 7 ABR 51/08

bei uns veröffentlicht am 17.02.2010

Tenor Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 2. und 3. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 26. Mai 2008 - 5 TaBV 12/07 - wird zurückgewiesen.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 03. Aug. 2009 - 7 B 10658/09

bei uns veröffentlicht am 03.08.2009

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 10. Juni 2009 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 150.000,00 €..

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 14. Dez. 2007 - L 13 AL 4932/06

bei uns veröffentlicht am 14.12.2007

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 15. August 2006 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.

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(1) Der Verleiher ist verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an den Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts...