Abgabenordnung - AO 1977 | § 404 Steuer- und Zollfahndung

Die Behörden des Zollfahndungsdienstes und die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden sowie ihre Beamten haben im Strafverfahren wegen Steuerstraftaten dieselben Rechte und Pflichten wie die Behörden und Beamten des Polizeidienstes nach den Vorschriften der Strafprozessordnung. Die in Satz 1 bezeichneten Stellen haben die Befugnisse nach § 399 Abs. 2 Satz 2 sowie die Befugnis zur Durchsicht der Papiere des von der Durchsuchung Betroffenen (§ 110 Abs. 1 der Strafprozessordnung); ihre Beamten sind Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Abgabenordnung - AO 1977 | § 208 Steuerfahndung (Zollfahndung)


(1) Aufgabe der Steuerfahndung (Zollfahndung) ist1.die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten,2.die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in den in Nummer 1 bezeichneten Fällen,3.die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steu

Abgabenordnung - AO 1977 | § 410 Ergänzende Vorschriften für das Bußgeldverfahren


(1) Für das Bußgeldverfahren gelten außer den verfahrensrechtlichen Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten entsprechend:1.die §§ 388 bis 390 über die Zuständigkeit der Finanzbehörde,2.§ 391 über die Zuständigkeit des Gerichts,3.§ 392 übe
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Abgabenordnung - AO 1977 | § 110 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand


(1) War jemand ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Das Verschulden eines Vertreters ist dem Vertretenen zuzurechnen. (2) Der Antrag ist innerhal

Abgabenordnung - AO 1977 | § 399 Rechte und Pflichten der Finanzbehörde


(1) Führt die Finanzbehörde das Ermittlungsverfahren auf Grund des § 386 Abs. 2 selbständig durch, so nimmt sie die Rechte und Pflichten wahr, die der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren zustehen. (2) Ist einer Finanzbehörde nach § 387 Abs

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6 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesfinanzhof Urteil, 03. Juli 2018 - VIII R 9/16

bei uns veröffentlicht am 03.07.2018

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 25. Februar 2016  13 K 2818/13 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 03. Juli 2018 - VIII R 10/16

bei uns veröffentlicht am 03.07.2018

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 25. Februar 2016  13 K 2811/13 aufgehoben.

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Sept. 2017 - 1 StR 186/17

bei uns veröffentlicht am 07.09.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 186/17 vom 7. September 2017 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung ECLI:DE:BGH:2017:070917B1STR186.17.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Anhö

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 14. Okt. 2016 - 3 V 201/16

bei uns veröffentlicht am 14.10.2016

Tatbestand 1 I. Die Antragstellerin begehrt die Aussetzung der Vollziehung (AdV) der Anrechnungsverfügung vom 18.07.2006 über die Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen für das Jahr 2006. Streitig ist die Rückforderung der angerechneten Kapitalertrags

Finanzgericht Köln Urteil, 22. Sept. 2016 - 13 K 66/13

bei uns veröffentlicht am 22.09.2016

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die Mitnahme der Quittungsblöcke für die Jahre 2002 bis 2004 und 2004 bis 2005 im Wege des unmittelbaren Zwangs gemäß § 331 der Abgabenordnung rechtswidrig war.2. Dem Beklagten wird aufgegeben, die Quittungsblöcke

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 05. März 2010 - 2 B 22/09

bei uns veröffentlicht am 05.03.2010

Gründe 1 Die auf alle Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. 2

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(1) Führt die Finanzbehörde das Ermittlungsverfahren auf Grund des § 386 Abs. 2 selbständig durch, so nimmt sie die Rechte und Pflichten wahr, die der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren zustehen. (2) Ist einer Finanzbehörde nach § 387 Abs. 2 die...
(1) War jemand ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Das Verschulden eines Vertreters ist dem Vertretenen zuzurechnen. (2) Der Antrag ist innerhalb eines Monats...