Abgabenordnung - AO 1977 | § 359 Beteiligte

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Abgabenordnung Inhaltsverzeichnis

Beteiligte am Verfahren sind:

1.
wer den Einspruch eingelegt hat (Einspruchsführer),
2.
wer zum Verfahren hinzugezogen worden ist.

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Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
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Die Einspruchsentscheidung ist zu begründen, mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen und den Beteiligten schriftlich oder elektronisch zu erteilen. Betrifft die Einspruchsentscheidung eine gesonderte und einheitliche Feststellung im Sinne des §
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published on 05/04/2017 00:00

Tatbestand Streitig ist, ob der Beklagte bei der Ermittlung des Wertes des erbschaftsteuerrechtlichen Erwerbes des Klägers bestehende Bankkreditschulden sowie eine gegen den Kläger festgesetzte Grunderwerbsteuer zu Recht außer Ansatz gelass
published on 29/04/2014 00:00

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand I. Streitig ist, ob der Hinzuziehung des Klägers zum Einspruchsverfahren der X-GmbH die Festsetzungsverjährung entgeg
published on 29/04/2014 00:00

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand I. Streitig ist, ob den gegenüber dem Kläger erfolgten Steuerfestsetzungen die
published on 17/09/2018 00:00

Gründe I 1 Die Kläger klagen unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz No
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