(1) Ein Verwaltungsakt, der auf Vornahme einer Handlung oder auf Duldung oder Unterlassung gerichtet ist, kann mit Zwangsmitteln (Zwangsgeld, Ersatzvornahme, unmittelbarer Zwang) durchgesetzt werden. Für die Erzwingung von Sicherheiten gilt § 336. Vollstreckungsbehörde ist die Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat.

(2) Es ist dasjenige Zwangsmittel zu bestimmen, durch das der Pflichtige und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigt werden. Das Zwangsmittel muss in einem angemessenen Verhältnis zu seinem Zweck stehen.

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Referenzen - Veröffentlichungen | § 128a VwGO

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2 Artikel zitieren § 128a VwGO.

Arbeitsrecht: Auskunftspflichtiger Auftraggeber im Sinne des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes kann auch eine Taxizentrale sein

15.01.2013

Der Begriff Auftraggeber erfasst jeden, der eine Dienst- oder Werkleistung durch Personen ausführen lässt, die ihm dafür vereinbarungsgemäß zur Verfügung stehen - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Außenprüfung: Zur Festsetzung von Verzögerungsgeld

27.08.2011

Mit einem aktuellen Beschluss hat der Bundesfinanzhof entschieden, da
Steuerrecht

Referenzen - Gesetze | § 128a VwGO

§ 128a VwGO zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

§ 128a VwGO wird zitiert von 5 anderen §§ im Verwaltungsgerichtsordnung.

Abgabenordnung - AO 1977 | § 393 Verhältnis des Strafverfahrens zum Besteuerungsverfahren


(1) Die Rechte und Pflichten der Steuerpflichtigen und der Finanzbehörde im Besteuerungsverfahren und im Strafverfahren richten sich nach den für das jeweilige Verfahren geltenden Vorschriften. Im Besteuerungsverfahren sind jedoch Zwangsmittel (§ 328

Abgabenordnung - AO 1977 | § 249 Vollstreckungsbehörden


(1) Die Finanzbehörden können Verwaltungsakte, mit denen eine Geldleistung, eine sonstige Handlung, eine Duldung oder Unterlassung gefordert wird, im Verwaltungsweg vollstrecken. Dies gilt auch für Steueranmeldungen (§ 168). Vollstreckungsbehörden si

Abgabenordnung - AO 1977 | § 315 Wirkung der Einziehungsverfügung


(1) Die Einziehungsverfügung ersetzt die förmlichen Erklärungen des Vollstreckungsschuldners, von denen nach bürgerlichem Recht die Berechtigung zur Einziehung abhängt. Sie genügt auch bei einer Forderung, für die eine Hypothek, Schiffshypothek oder

Abgabenordnung - AO 1977 | § 364a Erörterung des Sach- und Rechtsstands


(1) Auf Antrag eines Einspruchsführers soll die Finanzbehörde vor Erlass einer Einspruchsentscheidung den Sach- und Rechtsstand erörtern. Weitere Beteiligte können hierzu geladen werden, wenn die Finanzbehörde dies für sachdienlich hält. Die Finanzbe

Referenzen - Urteile | § 128a VwGO

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22 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 128a VwGO.

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Aug. 2012 - 1 StR 26/12

bei uns veröffentlicht am 21.08.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 26/12 vom 21. August 2012 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen zu 1.: Steuerhinterziehung u.a. zu 2.: Beihilfe zur Steuerhinterziehung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. August 2012 beschlossen :

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Mai 2019 - 1 StR 127/19

bei uns veröffentlicht am 23.05.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 127/19 vom 23. Mai 2019 in der Strafsache gegen wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei u.a. ECLI:DE:BGH:2019:230519B1STR127.19.0 Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung der Beschwerdeführerin un

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juni 2005 - 5 StR 118/05

bei uns veröffentlicht am 16.06.2005

Nachschlagewerk: ja BGHSt : nein Veröffentlichung : ja AO § 371, § 393 Abs. 1 1. Strafbefreiende Selbstanzeige: Wirksamkeitsvoraussetzung (im Anschluß an BGHSt 3, 373) und Aufhebung der Sperrwirkung nach § 371 Abs. 2 Nr. 1a AO 2. Verstoß gegen Bele

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Mai 2004 - 5 StR 548/03

bei uns veröffentlicht am 05.05.2004

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja AO § 393 Abs. 2 Satz 1 Zu den Grenzen des Verwendungsverbots nach § 393 Abs. 2 Satz 1 AO. BGH, Urteil vom 5. Mai 2004 – 5 StR 548/03 LG Nürnberg-Fürth – BUNDESGERICHTSHOF IM NAME

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Apr. 2001 - 5 StR 587/00

bei uns veröffentlicht am 26.04.2001

Nachschlagewerk: ja BGHSt: ja Veröffentlichung: ja StGB § 266; AO 1977 §§ 370 Abs. 1, 393 Abs. 1 Sätze 2 und 3 1. Die mangelhafte Dokumentation von Zahlungen kann nur dann eine im Sinne des Untreuetatbestandes relevante Vermögensgefährdung b

Bundesfinanzhof Urteil, 04. Okt. 2017 - VI R 53/15

bei uns veröffentlicht am 04.10.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 30. April 2015  1 K 264/13 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 27. Sept. 2017 - XI R 15/15

bei uns veröffentlicht am 27.09.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 15. April 2015  2 K 3593/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesgerichtshof Beschluss, 06. Sept. 2017 - XII ZB 42/17

bei uns veröffentlicht am 06.09.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 42/17 vom 6. September 2017 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja FamFG §§ 35, 38, 48, 58, 95; ZPO §§ 775 Nr. 1, 776; JBeitrO §§ 1, 2, 3, 6 a) Ist auf der Grundlage eines.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 25. Juni 2015 - 6 K 253/14

bei uns veröffentlicht am 25.06.2015

Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist die Rechtmäßigkeit eines festgesetzten Verspätungszuschlags streitig. 2 Der Kläger reichte die Einkommensteuererklärungen für die Veranlagungszeiträume 2004 bis 2009 und 2011 jeweils erst nach Fristab

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 15. Apr. 2014 - 3 V 63/14

bei uns veröffentlicht am 15.04.2014

Tatbestand 1 I. Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Arrestanordnung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen der Antragstellerin vom 07.03.2014. 2 1. a) Die Antragstellerin hat seit Anfang 2007 ihrem Lebensgefährten, Herrn Dr. A (im Folgen

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Beschluss, 25. Sept. 2013 - 2 V 102/13

bei uns veröffentlicht am 25.09.2013

Tenor Die Vollziehung des mit Bescheid vom 26. Februar 2013 festgesetzten Verzögerungsgeldes in Höhe von 2.500 € wird ausgesetzt und insoweit aufgehoben, als es durch Aufrechnung in Höhe von 1.048,93 € vollzogen ist. Der Antragsgegner träg

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 11. Sept. 2013 - 3 K 1235/10

bei uns veröffentlicht am 11.09.2013

Tenor Der Bescheid über die Festsetzung eines Verzögerungsgelds vom 01. Juni 2010 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 27. Juli 2010 sowie der den Bescheid vom 01. Juni 2010 ändernde Bescheid vom 01. Oktober 2010 werden aufgehoben.

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 11. Sept. 2013 - 3 K 1236/10

bei uns veröffentlicht am 11.09.2013

Tenor Der Bescheid über die Festsetzung eines Verzögerungsgelds vom 01. Juni 2010 und die hierzu ergangene Einspruchsentscheidung vom 27. Juli 2010 sowie der den Bescheid vom 01. Juni 2010 ändernde Bescheid vom 01. Oktober 2010 werden aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 06. Nov. 2012 - VII R 72/11

bei uns veröffentlicht am 06.11.2012

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Insolvenzverwalter in dem über das Vermögen der T-GmbH im September 2001 eröffneten Insolvenzverfahren.

Bundesfinanzhof Urteil, 23. Okt. 2012 - VII R 41/10

bei uns veröffentlicht am 23.10.2012

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine eingetragene Genossenschaft, in der sich örtliche Taxiunternehmen zusammengeschlossen haben. Sie b

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Beschluss, 29. Juli 2011 - 1 V 1151/11

bei uns veröffentlicht am 29.07.2011

Tenor I. Der Antrag wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Antragstellerin zu tragen. Tatbestand 1 I. Streitig ist die Androhung eines Verzögerungsgeldes. 2 Die Antragstellerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter

Bundesfinanzhof Beschluss, 16. Juni 2011 - IV B 120/10

bei uns veröffentlicht am 16.06.2011

Tatbestand 1 I. Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Festsetzungen von Verzögerungsgeldern.

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 24. Feb. 2011 - 6 K 1004/09

bei uns veröffentlicht am 24.02.2011

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist der Vorsteuerabzug aus der Errichtung von unternehmerisch

Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 24. Feb. 2011 - 6 K 1005/09

bei uns veröffentlicht am 24.02.2011

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist der Vorsteuerabzug aus

Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil, 01. Feb. 2011 - 3 K 64/10

bei uns veröffentlicht am 01.02.2011

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Festsetzung eines Verzögerungsgeldes. 2 ..

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. Juni 2010 - 1 K 4176/09

bei uns veröffentlicht am 23.06.2010

Tatbestand   1 Die Beteiligten streiten darum, ob Zwangsgelder und Verspätungszuschläge von deutschen Finanzbehörden in völkerrechtlich zulässiger Weise auch gegen Rechtsträger festgesetzt werden können, die ihren Sitz nicht innerhalb des Staatsg

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 06. Sept. 2005 - 4 K 333/03

bei uns veröffentlicht am 06.09.2005

Tatbestand   1 Der Kläger (Kl) und seine Mutter, Frau -Y-, unterhielten ab dem 01. Januar 1995 in -A- eine zahnärztliche Gemeinschaftspraxis. Etwa ab der Mitte des Jahres 1996 war die Mutter des Kl jedoch nicht mehr in der Praxis tätig.