Abgabenordnung - AO 1977 | § 364a Erörterung des Sach- und Rechtsstands

(1) Auf Antrag eines Einspruchsführers soll die Finanzbehörde vor Erlass einer Einspruchsentscheidung den Sach- und Rechtsstand erörtern. Weitere Beteiligte können hierzu geladen werden, wenn die Finanzbehörde dies für sachdienlich hält. Die Finanzbehörde kann auch ohne Antrag eines Einspruchsführers diesen und weitere Beteiligte zu einer Erörterung laden.

(2) Von einer Erörterung mit mehr als zehn Beteiligten kann die Finanzbehörde absehen. Bestellen die Beteiligten innerhalb einer von der Finanzbehörde bestimmten angemessenen Frist einen gemeinsamen Vertreter, soll der Sach- und Rechtsstand mit diesem erörtert werden.

(3) Die Beteiligten können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Sie können auch persönlich zur Erörterung geladen werden, wenn die Finanzbehörde dies für sachdienlich hält.

(4) Das Erscheinen kann nicht nach § 328 erzwungen werden.

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Abgabenordnung - AO 1977 | § 328 Zwangsmittel


(1) Ein Verwaltungsakt, der auf Vornahme einer Handlung oder auf Duldung oder Unterlassung gerichtet ist, kann mit Zwangsmitteln (Zwangsgeld, Ersatzvornahme, unmittelbarer Zwang) durchgesetzt werden. Für die Erzwingung von Sicherheiten gilt § 336. Vo

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7 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Finanzgericht München Urteil, 30. Juli 2014 - 9 K 3048/13

bei uns veröffentlicht am 30.07.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Streitig sind die Rechtmäßigkeit der Einspruchsentscheidung, das Eingreifen der Festsetzungsverjährung sowie die Zulä

Finanzgericht München Urteil, 26. Feb. 2018 - 7 K 1569/17

bei uns veröffentlicht am 26.02.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Streitig ist, ob der Bescheid vom 13. Januar 2010 über die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags

Finanzgericht München Beschluss, 03. Juni 2016 - 10 V 899/16

bei uns veröffentlicht am 03.06.2016

Tatbestand I. Im Einspruchsverfahren ist streitig, ob Zahlungen, die der Antragsteller (Ast.) von seinem Arbeitgeber XY GmbH erhalten hat, steuerpflichtige Einnahmen sind und damit die Einkünfte des Ast. aus nichtselbständiger Tä

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 08. Apr. 2016 - 10 K 2128/14

bei uns veröffentlicht am 08.04.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Streitig ist die Rechtmäßigkeit eines gegen die Klägerin ergangenen Lohnsteuernachforderungsbescheides, m

Finanzgericht Hamburg Urteil, 06. Feb. 2016 - 2 K 170/13

bei uns veröffentlicht am 06.02.2016

Tatbestand 1 Streitig ist die Berücksichtigung eines Darlehensverlusts und von Darlehenszinsen als Sonderbetriebsausgaben. 2 Die Klägerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die in den Streitjahren 2008 und 2010 an verschiedenen Stando

Finanzgericht Köln Urteil, 24. März 2015 - 12 K 1964/12

bei uns veröffentlicht am 24.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob bei der Ermittlung der nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn unterliegenden, positiven

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Apr. 2012 - I R 63/11

bei uns veröffentlicht am 11.04.2012

Tatbestand 1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, hat mit Schreiben vom 23. Dezember 2010 während des beim Beklagten und Revisionsbeklagten (Fina

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(1) Ein Verwaltungsakt, der auf Vornahme einer Handlung oder auf Duldung oder Unterlassung gerichtet ist, kann mit Zwangsmitteln (Zwangsgeld, Ersatzvornahme, unmittelbarer Zwang) durchgesetzt werden. Für die Erzwingung von Sicherheiten gilt § 336. Vollstreckungsbeh...