Abgabenordnung - AO 1977 | § 184 Festsetzung von Steuermessbeträgen

(1) Steuermessbeträge, die nach den Steuergesetzen zu ermitteln sind, werden durch Steuermessbescheid festgesetzt. Mit der Festsetzung der Steuermessbeträge wird auch über die persönliche und sachliche Steuerpflicht entschieden. Die Vorschriften über die Durchführung der Besteuerung sind sinngemäß anzuwenden. Ferner sind § 182 Abs. 1 und für Grundsteuermessbescheide auch Abs. 2 und § 183 sinngemäß anzuwenden.

(2) Die Befugnis, Realsteuermessbeträge festzusetzen, schließt auch die Befugnis zu Maßnahmen nach § 163 Absatz 1 Satz 1 ein, soweit für solche Maßnahmen in einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung, der obersten Bundesfinanzbehörde oder einer obersten Landesfinanzbehörde Richtlinien aufgestellt worden sind. Eine Maßnahme nach § 163 Absatz 1 Satz 2 wirkt, soweit sie die gewerblichen Einkünfte als Grundlage für die Festsetzung der Steuer vom Einkommen beeinflusst, auch für den Gewerbeertrag als Grundlage für die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags.

(3) Die Finanzbehörden teilen den Inhalt des Steuermessbescheids sowie die nach Absatz 2 getroffenen Maßnahmen den Gemeinden mit, denen die Steuerfestsetzung (der Erlass des Realsteuerbescheids) obliegt. Die Mitteilungen an die Gemeinden erfolgen durch Bereitstellung zum Abruf; § 87a Absatz 8 und § 87b Absatz 1 gelten dabei entsprechend.

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Grundsteuer: Neuregelung zum Anspruch auf Teilerlass verfassungsgemäß

21.06.2012

dies gilt auch für die rückwirkende Anwendung der Neuregelung für das Jahr 2008-BFH vom 18.4.12-Az:II R 36/10
Steuerrecht

Steuerrecht: Gewerbetreibende: Auffälliger Chi-Quadrat-Test allein reicht nicht für Zuschätzung aus

28.11.2011

Auffälligkeiten beim sogenannten Chi-Quadrat-Test berechtigen nicht zur Schätzung eines höheren Umsatzes, wenn keine weiteren Mängel der Bu
Steuerrecht

Steuerrecht: Übergang einer Steuerschuld auf den Rechtsnachfolger

13.01.2010

Anwalt für Steuerrecht - Gewerbesteuerrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Steuerrecht

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zitiert oder wird zitiert von 6 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Gewerbesteuergesetz - GewStG | § 9 Kürzungen


Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen wird gekürzt um 1. 1,2 Prozent des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen des Unternehmers gehörenden und nicht von der Grundsteuer befreiten Grundbesitzes; maßgebend ist der Einheitswert, der auf den let
zitiert 5 andere §§ aus dem .

Abgabenordnung - AO 1977 | § 163 Abweichende Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgründen


(1) Steuern können niedriger festgesetzt werden und einzelne Besteuerungsgrundlagen, die die Steuern erhöhen, können bei der Festsetzung der Steuer unberücksichtigt bleiben, wenn die Erhebung der Steuer nach Lage des einzelnen Falls unbillig wäre. Mi

Abgabenordnung - AO 1977 | § 182 Wirkungen der gesonderten Feststellung


(1) Feststellungsbescheide sind, auch wenn sie noch nicht unanfechtbar sind, für andere Feststellungsbescheide, für Steuermessbescheide, für Steuerbescheide und für Steueranmeldungen (Folgebescheide) bindend, soweit die in den Feststellungsbescheiden

Abgabenordnung - AO 1977 | § 87a Elektronische Kommunikation


(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Ein elektronisches Dokument ist zugegangen, sobald die für den Empfang bestimmte Einrichtung es in für den Empfänger bearbeitbarer Weise a

Abgabenordnung - AO 1977 | § 183 Empfangsbevollmächtigte bei der einheitlichen Feststellung


(1) Richtet sich ein Feststellungsbescheid gegen mehrere Personen, die an dem Gegenstand der Feststellung als Gesellschafter oder Gemeinschafter beteiligt sind (Feststellungsbeteiligte), so sollen sie einen gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten bestel

Abgabenordnung - AO 1977 | § 87b Bedingungen für die elektronische Übermittlung von Daten an Finanzbehörden


(1) Das Bundesministerium der Finanzen kann in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Datensätze und weitere technische Einzelheiten der elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen, Unterlagen zur Steuererklärung, Daten über

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Bundesgerichtshof Urteil, 13. März 2014 - IX ZR 23/10

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IX ZR 23/10 Verkündet am: 13. März 2014 Kluckow Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Sanierungserlass BGB

Finanzgericht München Urteil, 23. Jan. 2018 - 12 K 3389/14

bei uns veröffentlicht am 23.01.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Streitig ist, ob Ergänzungsbescheide zu Gewerbesteuermessbescheiden zu erlassen sind. Der Kläger betri

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 12. März 2019 - 22 B 16.2014

bei uns veröffentlicht am 12.03.2019

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 24. September 2015 wird in der Nummer 1 abgeändert. II. Der Bescheid der Beklagten vom 30. Juni 2014 wird insoweit aufgehoben, als darin - für das Jahr 2002 ein höherer

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 23. Juli 2014 - 4 K 13.50

bei uns veröffentlicht am 23.07.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen den Beitragsbescheid vom 14.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 09. Apr. 2018 - M 10 S 18.407

bei uns veröffentlicht am 09.04.2018

Tenor I. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 857,50 Euro festgesetzt. Gründe I.

Verwaltungsgericht München Beschluss, 27. Juni 2016 - M 10 S 15.5732

bei uns veröffentlicht am 27.06.2016

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 237.008,35 Euro festgesetzt. Gründe I. Die Antrags

Verwaltungsgericht München Urteil, 14. Juli 2016 - M 10 K 16.984

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistun

Verwaltungsgericht München Urteil, 30. Jan. 2014 - 10 K 13.3380

bei uns veröffentlicht am 30.01.2014

Tenor I. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides vom ... Juli 2013 verpflichtet, den Gewerbesteuerbescheid vom ... Januar 2010 nach § 163 AO dahin zu ändern, dass die Gewerbesteuer für das Jahr 2008 in Höhe von 2.50

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 06. Nov. 2017 - W 8 K 16.457

bei uns veröffentlicht am 06.11.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin und die Beigeladene haben die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte zu tragen. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Klägerin und die Beigeladene selbst. III. Das Urteil

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 28. Nov. 2018 - 14 B 1121/18

bei uns veröffentlicht am 28.11.2018

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 38.808,- € festgesetzt. Gründe: 1Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Ablehnun

Bundesfinanzhof Urteil, 14. Sept. 2017 - IV R 51/14

bei uns veröffentlicht am 14.09.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 24. September 2014  3 K 180/13 aufgehoben.

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 22. Juni 2017 - 2 A 130/16

bei uns veröffentlicht am 22.06.2017

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2016 für sein Grundstück R-Straße in A-Stadt mit Bescheid vom 11.01.2016. 2 Er ist Eigentümer der Flächen der Flur XXX, Flurstücke XXX und XXX in A-Stadt. Mit

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 22. Juni 2017 - 2 A 218/16

bei uns veröffentlicht am 22.06.2017

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2015 für sein Grundstück S-Straße, Flur XXX, Flurstücke XXX und XXX in A-Stadt durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Beklagten vom 20.03.2015. 2 E

Bundesfinanzhof Urteil, 04. Mai 2017 - IV R 2/14

bei uns veröffentlicht am 04.05.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 15. Oktober 2013  7 K 265/08 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 26. Apr. 2017 - I R 76/15

bei uns veröffentlicht am 26.04.2017

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 1. September 2015  8 K 8009/12 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 21. Dez. 2016 - I R 24/15

bei uns veröffentlicht am 21.12.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 3. März 2015 6 K 853/12 K,G,F,AO aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 07. Sept. 2016 - IV R 31/13

bei uns veröffentlicht am 07.09.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 29. Februar 2012  5 K 1555/2008 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Hamburg Beschluss, 26. Aug. 2016 - 6 V 81/16

bei uns veröffentlicht am 26.08.2016

Tatbestand I. 1 Die Beteiligten streiten in der Hauptsache über die Hinzuschätzungen von Gewinnen und Umsätzen aufgrund einer Betriebsprüfung für den Gaststättenbetrieb der Antragstellerin betreffend die Streitjahre 2011 bis 2013. 2 Di

Finanzgericht Hamburg Gerichtsbescheid, 25. Aug. 2016 - 5 K 53/15

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten im Verfahren gegen geänderte Gewerbesteuermessbescheide 2003 und 2006 darüber, ob das Ende der Abwicklung der Klägerin im Jahr 2009 erfolgte und damit ein rückwirkendes Ereignis eingetreten ist, was sich auf de

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 10. Aug. 2016 - 4 K 1253/15

bei uns veröffentlicht am 10.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstre

Verwaltungsgericht Münster Beschluss, 26. Juli 2016 - 8 K 2614/14

bei uns veröffentlicht am 26.07.2016

Tenor Der Verwaltungsrechtsweg ist unzulässig. Der Rechtsstreit wird an das Finanzgericht N.       verwiesen. 1 G r ü n d e 2Das Verwaltungsgericht hat festzustellen, dass der Verwaltungsrechtsweg nicht gegeben ist; das Klageverfahren ist an das Fi

Finanzgericht Hamburg Urteil, 29. Juni 2016 - 6 K 236/13

bei uns veröffentlicht am 29.06.2016

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob der Beklagte zu Recht verdeckte Gewinnausschüttungen aufgrund der erfolgswirksamen Passivierung von Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern der Klägerin angenommen hat. 2 Die Klägerin wurd

Finanzgericht Köln Urteil, 16. Juni 2016 - 13 K 984/11

bei uns veröffentlicht am 16.06.2016

Tenor Die Ablehnungsverfügung vom 16. Februar 2009 in Gestalt der Einspruchs-entscheidung vom 28. Februar 2011 hinsichtlich der Ablehnung der abweichenden Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages aus Billigkeitsgründen gemäß § 163 AO wird wegen sac

Verwaltungsgericht Magdeburg Beschluss, 21. Apr. 2016 - 2 B 390/15

bei uns veröffentlicht am 21.04.2016

Gründe I. 1 Der Antragsteller begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ohne Sicherheitsleistung seines Widerspruches gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 19.06.2015 über seine Inanspruchnahme als Haftungsschuldner für Gewerbes

Verwaltungsgericht Arnsberg Urteil, 11. Feb. 2016 - 5 K 637/15

bei uns veröffentlicht am 11.02.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages

Finanzgericht Hamburg Urteil, 10. Feb. 2016 - 6 K 83/14

bei uns veröffentlicht am 10.02.2016

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob die Einkünfte der Klägerin im Streitjahr 2011 als gewerbliche Einkünfte i. S. des § 15 des Einkommensteuergesetzes (EStG) oder als Einkünfte aus selbständiger Arbeit gemäß § 18 EStG zu qualifizieren

Finanzgericht Köln Urteil, 14. Jan. 2016 - 13 K 1398/13

bei uns veröffentlicht am 14.01.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. 1Tatbestand 2Die Beteiligten streiten im vorliegenden Verfahren im Kern über die Rechtmäßigkeit der Gewerbesteuermessbescheide 1998 bis 2003 sowie die Bescheide über die

Verwaltungsgericht Arnsberg Urteil, 07. Jan. 2016 - 5 K 375/15

bei uns veröffentlicht am 07.01.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.               Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.               Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % de

Verwaltungsgericht Arnsberg Urteil, 06. Jan. 2016 - 5 K 520/15

bei uns veröffentlicht am 06.01.2016

Tenor    Die Klage wird abgewiesen.               Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.               Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 1

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Nov. 2015 - I R 85/13

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Tenor Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18. Oktober 2013  12 K 1831/11 AO wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Münster Urteil, 04. Nov. 2015 - 9 K 3478/13 F

bei uns veröffentlicht am 04.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin. Die Revision wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Streitig ist, ob Verlustvorträge gemäß § 8c des Körperschaftsteuergesetzes (KStG), § 10a Satz 10 des Gewerbesteuerges

Bundesfinanzhof Urteil, 01. Okt. 2015 - X R 32/13

bei uns veröffentlicht am 01.10.2015

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 30. April 2013  9 K 9114/13 aufgehoben.

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 17. Juni 2015 - 1 K 1043/14.NW

bei uns veröffentlicht am 17.06.2015

Die Abgabenbescheide der Beklagten vom 11. Dezember 2013 und der hierzu ergangene Widerspruchsbescheid vom 29. Oktober 2014 werden hinsichtlich der Festsetzungen von Feldwegebeiträgen und von Feldschutzbeiträgen aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage.

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 03. Juni 2015 - 5 K 784/15

bei uns veröffentlicht am 03.06.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des U

Bundesfinanzhof Vorlagebeschluss, 25. März 2015 - X R 23/13

bei uns veröffentlicht am 25.03.2015

Tenor Dem Großen Senat wird nach § 11 Abs. 4 der Finanzgerichtsordnung folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 19. Feb. 2015 - 4 K 1911/14

bei uns veröffentlicht am 19.02.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckba

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 27. Aug. 2014 - 24 K 2780/13

bei uns veröffentlicht am 27.08.2014

Tenor Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 4. Juni 2014 verpflichtet, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut über den Antrag des Klägers auf Gewährung eines Billigkeitserlasses zu entscheiden. Im Übrigen wird die

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Gerichtsbescheid, 29. Juli 2014 - 5 K 756/14

bei uns veröffentlicht am 29.07.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils bei

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Gerichtsbescheid, 28. Juli 2014 - 5 K 1508/14

bei uns veröffentlicht am 28.07.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nich

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 28. Juli 2014 - 25 K 6763/13

bei uns veröffentlicht am 28.07.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn

Verwaltungsgericht Köln Beschluss, 03. Juni 2014 - 14 L 692/14

bei uns veröffentlicht am 03.06.2014

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der am 13. März 2014 erhobenen Klage gegen den Duldungsbescheid der Antragsgegnerin vom 13. Februar 2014 wird angeordnet.     Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin. 2. Der Wert des Streitgegenstandes

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 27. März 2014 - 4 K 2004/13

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckb

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 27. März 2014 - 4 K 1895/13

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstr

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 27. März 2014 - 4 K 2005/13

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckb

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 27. März 2014 - 4 K 1911/13

bei uns veröffentlicht am 27.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstre

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 25. Feb. 2014 - 2 A 193/12

bei uns veröffentlicht am 25.02.2014

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt den Erlass von Gewerbesteuern für das Kalenderjahr 2008, soweit diese auf einem festgestellten Sanierungsgewinn beruhen. 2 Im Ergebnis eines im Februar 2008 abgeschlossenen Sanierungsvergleiches verzichteten v

Verwaltungsgericht Arnsberg Urteil, 17. Feb. 2014 - 5 K 1205/13

bei uns veröffentlicht am 17.02.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrag

Bundesfinanzhof Urteil, 05. Feb. 2014 - X R 1/12

bei uns veröffentlicht am 05.02.2014

Tatbestand 1 I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erzielte im Streitjahr 1997 als Berufssportler, Trainer, Werbeträger, Berater und Funktionär Einkünfte aus Gewerb

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 06. Nov. 2013 - 1 M 173/13

bei uns veröffentlicht am 06.11.2013

Tenor Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 29. Juli 2013 – 2 B 503/13 – zu Ziffer 1. und 2. des Tenors geändert: Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des..

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 28. Okt. 2013 - 14 B 535/13

bei uns veröffentlicht am 28.10.2013

Tenor Der angegriffene Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 25. April 2013 wird teilweise geändert:Die aufschiebende Wirkung der Klage VG Münster 9 K 2772/12 gegen den Haftungsbescheid und die Zahlungsaufforderung der Antragsgegnerin vom 25

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(1) Feststellungsbescheide sind, auch wenn sie noch nicht unanfechtbar sind, für andere Feststellungsbescheide, für Steuermessbescheide, für Steuerbescheide und für Steueranmeldungen (Folgebescheide) bindend, soweit die in den Feststellungsbescheiden getroffenen...
(1) Richtet sich ein Feststellungsbescheid gegen mehrere Personen, die an dem Gegenstand der Feststellung als Gesellschafter oder Gemeinschafter beteiligt sind (Feststellungsbeteiligte), so sollen sie einen gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten bestellen, der...
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(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Ein elektronisches Dokument ist zugegangen, sobald die für den Empfang bestimmte Einrichtung es in für den Empfänger bearbeitbarer Weise aufgezeichnet...
(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Ein elektronisches Dokument ist zugegangen, sobald die für den Empfang bestimmte Einrichtung es in für den Empfänger bearbeitbarer Weise aufgezeichnet...
(1) Das Bundesministerium der Finanzen kann in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Datensätze und weitere technische Einzelheiten der elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen, Unterlagen zur Steuererklärung, Daten über Vollmachten...