Abgabenordnung - AO 1977 | § 125 Nichtigkeit des Verwaltungsakts

(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist.

(2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig,

1.
der schriftlich oder elektronisch erlassen worden ist, die erlassende Finanzbehörde aber nicht erkennen lässt,
2.
den aus tatsächlichen Gründen niemand befolgen kann,
3.
der die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht,
4.
der gegen die guten Sitten verstößt.

(3) Ein Verwaltungsakt ist nicht schon deshalb nichtig, weil

1.
Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit nicht eingehalten worden sind,
2.
eine nach § 82 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 6 und Satz 2 ausgeschlossene Person mitgewirkt hat,
3.
ein durch Rechtsvorschrift zur Mitwirkung berufener Ausschuss den für den Erlass des Verwaltungsakts vorgeschriebenen Beschluss nicht gefasst hat oder nicht beschlussfähig war,
4.
die nach einer Rechtsvorschrift erforderliche Mitwirkung einer anderen Behörde unterblieben ist.

(4) Betrifft die Nichtigkeit nur einen Teil des Verwaltungsakts, so ist er im Ganzen nichtig, wenn der nichtige Teil so wesentlich ist, dass die Finanzbehörde den Verwaltungsakt ohne den nichtigen Teil nicht erlassen hätte.

(5) Die Finanzbehörde kann die Nichtigkeit jederzeit von Amts wegen feststellen; auf Antrag ist sie festzustellen, wenn der Antragsteller hieran ein berechtigtes Interesse hat.

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Erbrecht: Erben zahlen für geerbten Pflichtteilsanspruch Erbschaftsteuer

05.09.2017

Ein vom Erblasser nicht geltend gemachter Pflichtteilsanspruch gehört zum Nachlass und unterliegt beim Erben der Erbschaftsteuer.
Familienrecht

Außenprüfung: Verzögerungsgeld auch bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zulässig

31.08.2012

es beträgt mindestens 2.500 EUR und höchstens 250.000 EUR-FG Baden-Württemberg vom 25.01.12-Az:4 K 2121/11
Steuerrecht

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Abgabenordnung - AO 1977 | § 126 Heilung von Verfahrens- und Formfehlern


(1) Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht den Verwaltungsakt nach § 125 nichtig macht, ist unbeachtlich, wenn 1. der für den Verwaltungsakt erforderliche Antrag nachträglich gestellt wird,2. die erforderliche Begründung nac

Abgabenordnung - AO 1977 | § 127 Folgen von Verfahrens- und Formfehlern


Die Aufhebung eines Verwaltungsakts, der nicht nach § 125 nichtig ist, kann nicht allein deshalb beansprucht werden, weil er unter Verletzung von Vorschriften über das Verfahren, die Form oder die örtliche Zuständigkeit zustande gekommen ist, wenn ke
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Abgabenordnung - AO 1977 | § 82 Ausgeschlossene Personen


(1) In einem Verwaltungsverfahren darf für eine Finanzbehörde nicht tätig werden, 1. wer selbst Beteiligter ist,2. wer Angehöriger (§ 15) eines Beteiligten ist,3. wer einen Beteiligten kraft Gesetzes oder Vollmacht allgemein oder in diesem Verfahren

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Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Juni 2005 - 5 StR 118/05

bei uns veröffentlicht am 16.06.2005

Nachschlagewerk: ja BGHSt : nein Veröffentlichung : ja AO § 371, § 393 Abs. 1 1. Strafbefreiende Selbstanzeige: Wirksamkeitsvoraussetzung (im Anschluß an BGHSt 3, 373) und Aufhebung der Sperrwirkung nach § 371 Abs. 2 Nr. 1a AO 2. Verstoß gegen Bele

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Nov. 2012 - 1 StR 391/12

bei uns veröffentlicht am 21.11.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 391/12 vom 21. November 2012 in der Strafsache gegen 1. 2. 3. 4. wegen Steuerhinterziehung Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 21. November 2012 beschlossen : Die Revisionen der Angeklagten gegen

Bundesgerichtshof Urteil, 06. Juni 2007 - 5 StR 127/07

bei uns veröffentlicht am 06.06.2007

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja (zu 1. und 2.) Veröffentlichung : ja AO § 370 Abs. 1 Nr. 1; StGB §§ 52, 263, 263a, 266 1. Bewirkt ein Sachbearbeiter des Finanzamtes durch die eigenhändig vorgenommene Eingabe erfundener Daten in die EDV-Anlag

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 28. Okt. 2015 - B 4 K 14.21

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 04. Sept. 2017 - 1 K 1514/16

bei uns veröffentlicht am 04.09.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Tatbestand Streitig ist die Nichtigkeit eines Körperschaftsteuerbescheids. Falls er wirksam sein sollte, ist str

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 05. Dez. 2014 - 4 B 14.435

bei uns veröffentlicht am 05.12.2014

Tenor I. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 13. August 2013 wird aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, durch Abrechnungsbescheid festzustellen, dass der Klägerin wegen gezahlter Grundsteuer für die Jahre 2005 bis

Verwaltungsgericht München Urteil, 07. Nov. 2014 - M 16 K 13.3930

bei uns veröffentlicht am 07.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistun

Verwaltungsgericht München Urteil, 27. Okt. 2015 - M 2 K 15.237

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Finanzgericht Nürnberg Gerichtsbescheid, 18. Juli 2018 - 2 K 1311/16

bei uns veröffentlicht am 18.07.2018

Tenor 1. Der Abrechnungsbescheid über Umsatzsteuer 2013 vom 27.03.2015 und die Einspruchsentscheidung werden geändert und ein Guthaben des Klägers von 1.053,13 € festgestellt. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Feb. 2016 - 20 ZB 15.2385

bei uns veröffentlicht am 15.02.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 8.941,94 Euro festgesetzt.

Finanzgericht München Urteil, 27. Juli 2015 - 7 K 1718/14

bei uns veröffentlicht am 27.07.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Klägerin ist bulgarische Staatsangehörige und zog im März 2010 gemeinsam mit ihrem Ehemann und dem Sohn S, gebo

Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Okt. 2016 - M 10 K 14.5560

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleis

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 15. Juli 2014 - 4 K 13.25

bei uns veröffentlicht am 15.07.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht München Beschluss, 09. Apr. 2018 - M 10 S 18.407

bei uns veröffentlicht am 09.04.2018

Tenor I. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Streitwert wird auf 857,50 Euro festgesetzt. Gründe I.

Finanzgericht München Urteil, 27. Feb. 2018 - 2 K 33/16

bei uns veröffentlicht am 27.02.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Revision wird zugelassen. Gründe I. Streitig ist, ob bei Erlass der angefochtenen Umsatzsteuerbescheide

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 07. Dez. 2015 - 20 ZB 15.2121

bei uns veröffentlicht am 07.12.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 09. Sept. 2015 - B 4 K 14.77

bei uns veröffentlicht am 09.09.2015

Gründe Aktenzeichen: B 4 K 14.77 Gericht: VG Bayreuth Urteil vom 09.09.2015 Beschluss des VGH - Ansbach vom 15. Februar 2016 rechtskräftig: Ja 4. Kammer gez. ... stv. Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Okt. 2015 - 6 ZB 15.540

bei uns veröffentlicht am 22.10.2015

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 22. Januar 2015 - AN 3 K 13.2172 - wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tra

Finanzgericht Nürnberg Gerichtsbescheid, 28. März 2018 - 2 K 1105/15

bei uns veröffentlicht am 28.03.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. 3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand Streitig ist, ob Umsatzsteuer, die bei der Vorbereitung einer S

Finanzgericht München Urteil, 15. Sept. 2015 - 2 K 2528/14

bei uns veröffentlicht am 15.09.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt. Gründe I. Streitig ist, ob der Beklagte (das Finanzamt - FA -) die Einspruchsentscheidung an die …S

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Sept. 2015 - 20 ZB 15.1573

bei uns veröffentlicht am 15.09.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 1.160,10 Euro festgesetzt.

Verwaltungsgericht Regensburg Gerichtsbescheid, 02. Juni 2015 - RO 8 K 15.10

bei uns veröffentlicht am 02.06.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Der Gerichtsbescheid ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen die He

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 27. Sept. 2018 - 6 BV 17.1319

bei uns veröffentlicht am 27.09.2018

Tenor I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 23. März 2017 - W 3 K 15.1218 - wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Die Koste

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 15. Sept. 2015 - 20 ZB 15.1574

bei uns veröffentlicht am 15.09.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 959,34 Euro festgesetzt.

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 09. Sept. 2015 - B 4 K 14.157

bei uns veröffentlicht am 09.09.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Bayreuth B 4 K 14.157 Im Namen des Volkes Urteil vom 9. September 2015 rechtskräftig: Ja 4. Kammer gez. ... stv. Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Sachgebiet

Finanzgericht München Urteil, 21. Nov. 2017 - 2 K 154/16

bei uns veröffentlicht am 21.11.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Die Kläger sind verheiratet und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger betreibt einen l

Finanzgericht München Urteil, 26. Juni 2018 - 2 K 2789/17

bei uns veröffentlicht am 26.06.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt. Gründe I. Der Kläger wurde in den Streitjahren beim Beklagten und beim damaligen Finanzamt M. zur Einkomme

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 13. Dez. 2017 - B 4 K 16.826

bei uns veröffentlicht am 13.12.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Mit der Klage begehrt der Kläger die Rückerstattung

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 27. Sept. 2016 - 2 K 514/15

bei uns veröffentlicht am 27.09.2016

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. Tatbestand Streitig ist, ob dem Kläger die Umsatzsteuer für die Jahre 2004 und 2005 zu erstatten ist. Der Klä

Verwaltungsgericht München Urteil, 11. Okt. 2018 - M 10 K 17.5157

bei uns veröffentlicht am 11.10.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder H

Finanzgericht München Urteil, 18. Okt. 2018 - 7 K 2351/18

bei uns veröffentlicht am 18.10.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Die Klägerin wendet sich gegen die Festsetzung der Einkommensteuer und Umsatzsteuer 2014 im Schätzungsweg

Finanzgericht München Urteil, 20. Mai 2014 - 2 K 2032/11

bei uns veröffentlicht am 20.05.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Gründe I. Streitig ist, ob die Umsatzsteuerfestsetzung für das Streitjahr bestandskräftig ist. Die Klägerin meldete

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 14. Jan. 2014 - 1 K 215/13

bei uns veröffentlicht am 14.01.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Tatbestand Gegenstand der Klage ist die begehrte Feststellung, ob die Prüfungsanordnung des Finanzamts A vom 13.01.201

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 23. Jan. 2014 - 4 K 1854/12

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

Tenor 1. Der geänderte Bescheid über die gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer vom 17.01.2014 wird dahin geändert, dass der grunderwerbsteuerbegünstigte Anteil für das Grundstück in A, als eine w

Finanzgericht München Urteil, 29. Jan. 2015 - 14 K 2822/13

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor 1. Die Stromsteuer für das Kalenderjahr 2007 wird unter Änderung des Steuerbescheids vom 23. Dezember 2010 und der Steueränderungsbescheide vom 6. März 2012, 15. Oktober 2012 und 29. August 2013 und der Einspruchsentscheidung vom selb

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 21. Dez. 2017 - 8 ZB 17.1189

bei uns veröffentlicht am 21.12.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. III. In Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 20. Januar 2017 wird der

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 23. Nov. 2016 - B 4 K 16.36

bei uns veröffentlicht am 23.11.2016

Tenor 1. Die Klagen werden abgewiesen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Die Beteiligten streiten um

Finanzgericht Nürnberg Urteil, 04. Okt. 2018 - 2 K 1723/16

bei uns veröffentlicht am 04.10.2018

Tenor 1. Die Nichtigkeit des Umsatzsteuerbescheids für 2012 vom 28.06.2004 wird festgestellt. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen. Tatbestand Der Kläger hatte zum 01.02.2002 die Aufnahm

Bundesfinanzhof Urteil, 23. Okt. 2018 - VII R 44/17

bei uns veröffentlicht am 23.10.2018

Tenor Auf die Revision des Finanzamts wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 11. Oktober 2017  9 K 1566/14 aufgehoben.

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 24. Aug. 2018 - 3 A 814/16 HGW

bei uns veröffentlicht am 24.08.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe

Bundesfinanzhof Beschluss, 06. Aug. 2018 - X B 22/18

bei uns veröffentlicht am 06.08.2018

Tenor Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. Januar 2018 3 K 3137/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Nürnberg GeB, 18. Juli 2018 - 2 K 1311/16

bei uns veröffentlicht am 18.07.2018

Tenor 1. Der Abrechnungsbescheid über Umsatzsteuer 2013 vom 27.03.2015 und die Einspruchsentscheidung werden geändert und ein Guthaben des Klägers von 1.053,13 € festgestellt. 2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 3. Die Kos

Verwaltungsgericht Schwerin Urteil, 13. Juni 2018 - 4 A 3037/17 SN

bei uns veröffentlicht am 13.06.2018

Tenor Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand 1 Die Kläg

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 17. Apr. 2018 - 6 A 11904/17

bei uns veröffentlicht am 17.04.2018

Tenor Unter Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 21. Dezember 2016 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz wird die Klage abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge zu tragen. Das

Bundesfinanzhof Urteil, 11. Apr. 2018 - X R 39/16

bei uns veröffentlicht am 11.04.2018

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 25. Mai 2016 1 K 171/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 12. Dez. 2017 - VIII R 6/14

bei uns veröffentlicht am 12.12.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. November 2011  5 K 5244/09 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 12. Dez. 2017 - VIII R 5/14

bei uns veröffentlicht am 12.12.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. November 2011  5 K 5045/07 aufgehoben.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 06. Nov. 2017 - 2 K 197/17

bei uns veröffentlicht am 06.11.2017

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Zulässigkeit der Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags. 2 Der Kläger erzielte im Streitjahr 2011 unter anderem Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Handel mit ...) und aus selbständiger Arbe

Finanzgericht Hamburg Urteil, 11. Okt. 2017 - 4 K 9/16

bei uns veröffentlicht am 11.10.2017

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen einen Haftungsbescheid für Einfuhrumsatzsteuern. 2 Der Kläger war seit dem 14.01.2013 - neben den gesondert in Haftung genommenen A und B - Geschäftsführer der C Verwaltungs GmbH. Hierbei handelt es s

Bundesfinanzhof Urteil, 10. Okt. 2017 - X R 6/16

bei uns veröffentlicht am 10.10.2017

Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 18. Februar 2016  5 K 11194/13 aufgehoben.

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(1) In einem Verwaltungsverfahren darf für eine Finanzbehörde nicht tätig werden, 1. wer selbst Beteiligter ist,2. wer Angehöriger (§ 15) eines Beteiligten ist,3. wer einen Beteiligten kraft Gesetzes oder Vollmacht allgemein oder in diesem Verfahren vertritt,4...