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§ 89Amtlich · § 5 UrhG

Erhebungsart, Periodizität

Zeitreise: 11.01.2026

Die Düngemittelstatistik wird allgemein durchgeführt, und zwar 1. bei den Unternehmen nach § 88 Nummer 1 vierteljährlich, 2. bei den Unternehmen nach § 88 Nummer 2 jährlich, beginnend mit dem Berichtsjahr 2023.

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