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§ 81Amtlich · § 5 UrhG

Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum

Zeitreise: 11.01.2026‹ § 80

(1) Erhebungsmerkmale der Erhebung in forstlichen Erzeugerbetrieben sind der Einschlag und die Einschlagsursache nach Holzarten und -sorten jeweils nach Waldeigentumsarten.

(2) Berichtszeitraum für die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 ist das jeweilige Kalenderjahr.

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