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§ 65Amtlich · § 5 UrhG

Ergänzende Schätzung

Zeitreise: 11.01.2026‹ § 64

Die Differenz zwischen angelieferter und erzeugter Milchmenge sowie die Verwendung der Milch beim Erzeuger jeweils nach Kreisen werden durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung geschätzt.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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