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§ 57Amtlich · § 5 UrhG

Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum

Zeitreise: 11.01.2026

(1) Erhebungsmerkmale der Erhebung in Geflügelschlachtereien sind die Zahl und das Schlachtgewicht des geschlachteten Geflügels nach Art, Herrichtungsform und Angebotszustand.

(2) Der Berichtszeitraum für die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 ist der jeweilige Monat.

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