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§ 76Amtlich · § 5 UrhG

Erhebungsart, Periodizität, Merkmale, Erhebungszeitpunkt

Zeitreise: 11.01.2026

Die Bestandserhebung wird allgemein in jedem Jahr durchgeführt. Es werden Merkmale über Weinbestände erhoben. Erhebungszeitpunkt ist spätestens der 7. August eines jeden Jahres.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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