Abgeordnetengesetz - AbgG | § 44b (weggefallen)

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Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages Inhaltsverzeichnis

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(1) Ein Mitglied des Bundestages erhält zur Abgeltung seiner durch das Mandat veranlaßten Aufwendungen eine Amtsausstattung als Aufwandsentschädigung. Die Amtsausstattung umfaßt Geld- und Sachleistungen. (2) Ein Mitglied des Bundestages erhält ei

(1) Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages. Unbeschadet dieser Verpflichtung bleiben Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat grundsätzlich zulässig. (2) Für die Ausübung des M
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} andere §§ aus dem {{customdata_jurabk}}.
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published on 02/10/2014 00:00

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 22 K 11.2221 Im Namen des Volkes Urteil vom 2. Oktober 2014 Sachgebiets-Nr. 535 22. Kammer Hauptpunkte: Verfassungsschutzberichte Bayern 2010,
published on 25/06/2015 00:00

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt Zugang zu Unterlagen des Deutschen Bundestages. 2
published on 25/06/2015 00:00

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt Zugang zu Unterlagen des Deutschen Bundestages. 2
published on 17/09/2013 00:00

Tenor 1. Die Verfahren werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden. 2. Die Anträge im Organstreitverfahren werden verworfe
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