Abgeordnetengesetz - AbgG | § 44b (weggefallen)

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Abgeordnetengesetz - AbgG | § 12 Amtsausstattung


(1) Ein Mitglied des Bundestages erhält zur Abgeltung seiner durch das Mandat veranlaßten Aufwendungen eine Amtsausstattung als Aufwandsentschädigung. Die Amtsausstattung umfaßt Geld- und Sachleistungen. (2) Ein Mitglied des Bundestages erhält ei

Abgeordnetengesetz - AbgG | § 44a Unabhängigkeit des Mandats


(1) Die Ausübung des Mandats steht im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Bundestages. Unbeschadet dieser Verpflichtung bleiben Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art neben dem Mandat grundsätzlich zulässig. (2) Für die Ausübung des M

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4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht München Urteil, 02. Okt. 2014 - M 22 K 11.2221

bei uns veröffentlicht am 02.10.2014

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht München Aktenzeichen: M 22 K 11.2221 Im Namen des Volkes Urteil vom 2. Oktober 2014 Sachgebiets-Nr. 535 22. Kammer Hauptpunkte: Verfassungsschutzberichte Bayern 2010,

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Juni 2015 - 7 C 2/14

bei uns veröffentlicht am 25.06.2015

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt Zugang zu Unterlagen des Deutschen Bundestages. 2

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. Juni 2015 - 7 C 1/14

bei uns veröffentlicht am 25.06.2015

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt Zugang zu Unterlagen des Deutschen Bundestages. 2

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 17. Sept. 2013 - 2 BvE 6/08, 2 BvR 2436/10

bei uns veröffentlicht am 17.09.2013

Tenor 1. Die Verfahren werden zu gemeinsamer Entscheidung verbunden. 2. Die Anträge im Organstreitverfahren werden verworfe