Landesarbeitsgericht Köln Beschluss, 09. Juni 2016 - 4 Ta 122/16

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2016:0609.4TA122.16.00
published on 09/06/2016 00:00
Landesarbeitsgericht Köln Beschluss, 09. Juni 2016 - 4 Ta 122/16
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Tenor

Die sofortige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen den Streitwertbeschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 06.05.2016 – 19 Ca 1435/16 – wird zurückgewiesen.


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Lastenausgleichsgesetz - LAG

Der Wert wird von dem Gericht nach freiem Ermessen festgesetzt; es kann eine beantragte Beweisaufnahme sowie von Amts wegen die Einnahme des Augenscheins und die Begutachtung durch Sachverständige anordnen.
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published on 14/09/2005 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 145/04 Verkündet am: 14. September 2005 Heinekamp Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja _____________________ A
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published on 08/02/2018 00:00

Tenor Auf die Beschwerde von Herrn Rechtsanwalt Dr. S. wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Rosenheim vom 15.12.2016 - 3 Ca 909/16 dahingehend abgeändert, dass der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für den Vergleich au
published on 14/09/2016 00:00

Tenor Der Gegenstandswert wird wie folgt festgesetzt: für die Klage auf 76.028,74 €; für den Vergleich auf einen Mehrwert i.H. v. 50.685,84 €. Gründe I. 1 Mit seiner am 4. August 2016 beim Arbeitsgericht eingegangenen Streitwertbeschw
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Der Wert wird von dem Gericht nach freiem Ermessen festgesetzt; es kann eine beantragte Beweisaufnahme sowie von Amts wegen die Einnahme des Augenscheins und die Begutachtung durch Sachverständige anordnen.