Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV | § 1 Anwendungsbereich
Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV | § 1 Anwendungsbereich
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Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis Inhaltsverzeichnis
Diese Verordnung gilt für
- 1.
die Bezeichnung von Abfällen, - 2.
die Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit.
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1 Anwälte | {{shorttitle}}

Wirtschaftsrecht / Existenzgründung / Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht / Strafrecht
Areas of lawEuroparecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Maklerrecht, Insolvenzrecht, Sanierung von Unternehmen, Steuerrecht, showMore
Languages
EN, DE{{count_recursive}} Anwälte, die Artikel geschrieben haben, die diesen Paragraphen erwähnen

1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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15/09/2014 14:50
Eine gesellschaftsvertragliche Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots ist zulässig, sofern die Kommanditisten einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung haben.
SubjectsHandels- und Gesellschaftsrecht
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2 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
published on 22/01/2015 00:00
Tenor
I.
Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei
published on 23/02/2018 00:00
Tatbestand
1
Die Klägerin, ein Unternehmen der Abfallwirtschaft, wendet sich gegen die Untersagung der gewerblichen Sammlung von Abfällen durch den Beklagten.
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