Herr Prof. Dr. Wolfgang Schaffert, Richter am Bundesgerichtshof, I. Zivilsenat

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Urteile

Gericht


Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland.  Der BGH besteht aus 16 Senaten, die jeweils von einem Vorsitzenden und mehreren anderen Richtern geleitet werden. Die Zusammensetzung der Senate

Prof. Dr. Wolfgang Schaffert, geboren am 7. Juni 1955 in Nürnberg, war von 2000 bis 2021 Richter am Bundesgerichtshof im I. Zivilsenat, der unter anderem für das Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrecht zuständig ist. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Erlangen, der Promotion und verschiedenen Stationen in der bayerischen Justiz wurde er am 4. September 2000 zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. In seiner über zwei Jahrzehnte währenden Dienstzeit prägte er die höchstrichterliche Rechtsprechung im gewerblichen Rechtsschutz entscheidend mit. Besonders hervorgetreten ist er etwa mit dem Urteil „GRUR-Gold“ (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2011 – I ZR 6/10), in dem der BGH die Anforderungen an eine vergleichende Werbung im Hinblick auf die Irreführungsgefahr konkretisierte. Auch in der Entscheidung „Davidoff Hot Water II“ (BGH, Urteil vom 9. Juli 2015 – I ZR 46/12) hat er die Grenzen des markenrechtlichen Schutzes gegenüber Drittnutzungen auf Plattformen wie eBay mitgeprägt. Im Wettbewerbsrecht war das Urteil „Zahnarztbewertungsportal“ (BGH, Urteil vom 1. März 2016 – I ZR 34/15) wegweisend für die Einordnung der Haftung von Bewertungsportalen. Neben seiner richterlichen Tätigkeit engagierte sich Prof. Dr. Schaffert wissenschaftlich, veröffentlichte regelmäßig in renommierten Fachzeitschriften und setzte sich für die Verknüpfung von Praxis und Lehre ein. Mit Ablauf des 31. März 2021 trat er in den Ruhestand.

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published on 11/05/2017 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 60/16 Verkündet am: 11. Mai 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Testkauf im Internet BGB
published on 23/09/2015 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I Z R 7 8 / 1 4 Verkündet am: 23. September 2015 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:
published on 12/01/2017 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DESVOLKES URTEIL I ZR 253/14 Verkündet am: 12. Januar 2017 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja World
published on 04/05/2016 00:00

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 58/14 Verkündet am: 4. Mai 2016 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR:

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