(1) Berechtigungen zur Emission von 9 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalent bleiben als Reserve den Zuteilungsentscheidungen vorbehalten, die nach § 11 ergehen.

(2) Soweit Berechtigungen nach § 7 Abs. 9 zurückgegeben oder infolge des Widerrufs von Zuteilungsentscheidungen nach § 8 Abs. 4, § 9 Abs. 1, § 10 Abs. 4 Satz 2, § 11 Abs. 5 sowie § 14 Abs. 5 zurückgegeben oder nicht ausgegeben werden, fließen sie der Reserve zu.

(3) Soweit Zuteilungsentscheidungen nach § 11 dies erfordern, beauftragt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen eine Stelle, auf eigene Rechnung Berechtigungen zu kaufen und diese der zuständigen Behörde kostenlos zum Zwecke der Zuteilung zur Verfügung zu stellen. Zum Ausgleich erhält die beauftragte Stelle in der Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 aus der für diese Periode gebildeten Reserve eine Menge an Berechtigungen zum Verkauf am Markt zugewiesen, die der Menge der in der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 durch die beauftragte Stelle für die Zwecke des Satzes 1 zugekauften Berechtigungen entspricht.

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Verfassungsrecht: Kürzung der Zuteilung von Emissionsberechtigungen

05.05.2010

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Verfassungsrecht

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zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Zuteilungsgesetz 2012 - ZuG 2012 | § 5 Reserve


(1) 23 Millionen Berechtigungen pro Jahr werden als Reserve für die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 zurückbehalten. (2) Die Reserve dient vorbehaltlich des Absatzes 3 der Erfüllung von Ansprüchen: 1. auf Zuteilung von Berechtigungen a) für Neuanl
wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Zuteilungsgesetz 2007 - ZuG 2007 | § 7 Zuteilung für bestehende Anlagen auf Basis historischer Emissionen


(1) Anlagen, deren Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2002 erfolgte, werden auf Antrag Berechtigungen in einer Anzahl zugeteilt, die dem rechnerischen Produkt aus den durchschnittlichen jährlichen Kohlendioxid-Emissionen der Anlage in einer Basisper
zitiert 6 andere §§ aus dem .

Zuteilungsgesetz 2007 - ZuG 2007 | § 7 Zuteilung für bestehende Anlagen auf Basis historischer Emissionen


(1) Anlagen, deren Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2002 erfolgte, werden auf Antrag Berechtigungen in einer Anzahl zugeteilt, die dem rechnerischen Produkt aus den durchschnittlichen jährlichen Kohlendioxid-Emissionen der Anlage in einer Basisper

Zuteilungsgesetz 2007 - ZuG 2007 | § 8 Zuteilung für bestehende Anlagen auf Basis angemeldeter Emissionen


(1) Für Anlagen, deren Inbetriebnahme im Zeitraum vom 1. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2004 erfolgte, werden auf Antrag Berechtigungen in einer Anzahl zugeteilt, die dem rechnerischen Produkt aus den angemeldeten durchschnittlichen jährlichen Kohl

Zuteilungsgesetz 2007 - ZuG 2007 | § 11 Zuteilung für zusätzliche Neuanlagen


(1) Neuanlagen, für die ein Betreiber keinen Antrag auf Zuteilung nach § 10 gestellt hat, werden auf Antrag Berechtigungen in einer Anzahl zugeteilt, die dem rechnerischen Produkt aus der zu erwartenden durchschnittlichen jährlichen Produktionsmenge,

Zuteilungsgesetz 2007 - ZuG 2007 | § 10 Zuteilung für Neuanlagen als Ersatzanlagen


(1) Ersetzt ein Betreiber eine Anlage im Sinne von § 7 innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten nach Einstellung ihres Betriebes durch Inbetriebnahme einer Neuanlage in Deutschland, die der ersetzten Anlage nach Maßgabe des Anhangs 2 zu diesem Gese

Zuteilungsgesetz 2007 - ZuG 2007 | § 9 Einstellung des Betriebes von Anlagen


(1) Wird der Betrieb einer Anlage eingestellt, so widerruft die zuständige Behörde die Zuteilungsentscheidung; dies gilt nicht für Berechtigungen, die vor dem Zeitpunkt der Betriebseinstellung ausgegeben worden sind. Soweit eine Zuteilungsentscheidun

Zuteilungsgesetz 2007 - ZuG 2007 | § 14 Sonderzuteilung für Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung


(1) Auf Antrag teilt die zuständige Behörde ergänzend zu einer Zuteilung nach den Vorschriften des Unterabschnitts 1 Betreibern von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Sinne von § 2 Nummer 14 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vom 19. März 2002 (BGBl. I S

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Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Dez. 2012 - 7 C 24/11

bei uns veröffentlicht am 12.12.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin, die in L. eine Anlage zur Herstellung von Glas und Glasfasern betreibt, begehrt die kostenlose Zuteilung weiterer Emissionsberechtigungen für

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(1) Neuanlagen, für die ein Betreiber keinen Antrag auf Zuteilung nach § 10 gestellt hat, werden auf Antrag Berechtigungen in einer Anzahl zugeteilt, die dem rechnerischen Produkt aus der zu erwartenden durchschnittlichen jährlichen Produktionsmenge, dem...
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(1) Anlagen, deren Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2002 erfolgte, werden auf Antrag Berechtigungen in einer Anzahl zugeteilt, die dem rechnerischen Produkt aus den durchschnittlichen jährlichen Kohlendioxid-Emissionen der Anlage in einer Basisperiode, dem...
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(1) Für Anlagen, deren Inbetriebnahme im Zeitraum vom 1. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2004 erfolgte, werden auf Antrag Berechtigungen in einer Anzahl zugeteilt, die dem rechnerischen Produkt aus den angemeldeten durchschnittlichen jährlichen Kohlendioxid-Emissi...
(1) Für Anlagen, deren Inbetriebnahme im Zeitraum vom 1. Januar 2003 bis zum 31. Dezember 2004 erfolgte, werden auf Antrag Berechtigungen in einer Anzahl zugeteilt, die dem rechnerischen Produkt aus den angemeldeten durchschnittlichen jährlichen Kohlendioxid-Emissi...
(1) Wird der Betrieb einer Anlage eingestellt, so widerruft die zuständige Behörde die Zuteilungsentscheidung; dies gilt nicht für Berechtigungen, die vor dem Zeitpunkt der Betriebseinstellung ausgegeben worden sind. Soweit eine Zuteilungsentscheidung widerrufen...
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(1) Auf Antrag teilt die zuständige Behörde ergänzend zu einer Zuteilung nach den Vorschriften des Unterabschnitts 1 Betreibern von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Sinne von § 2 Nummer 14 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vom 19. März 2002 (BGBl. I S. 1092), das...
(1) Neuanlagen, für die ein Betreiber keinen Antrag auf Zuteilung nach § 10 gestellt hat, werden auf Antrag Berechtigungen in einer Anzahl zugeteilt, die dem rechnerischen Produkt aus der zu erwartenden durchschnittlichen jährlichen Produktionsmenge, dem...
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