Zivilprozessordnung - ZPO | § 245 Unterbrechung durch Stillstand der Rechtspflege

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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis

Hört infolge eines Krieges oder eines anderen Ereignisses die Tätigkeit des Gerichts auf, so wird für die Dauer dieses Zustandes das Verfahren unterbrochen.

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published on 05/12/2018 00:00

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund d
published on 06/02/2008 00:00

Tenor Die Beschwerden der Beklagten und der Beigeladenen Ziff. 1 gegen den Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart vom 20. Dezember 2007 werden zurückgewiesen. Die Beklagte und die Beigeladene Ziff. 1 tragen die Kosten
published on 20/12/2007 00:00

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der am 21.11.2007 gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 31.10.2007 eingereichten Klage wird angeordnet. 2. Den Antragstellerinnen wird gestattet, das Vergabeverfahren zum
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