Zivilprozessordnung - ZPO | § 155 Aufhebung der Aussetzung bei Verzögerung
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Hängt die Entscheidung eines Rechtsstreits davon ab, ob ein Mann, dessen Vaterschaft im Wege der Anfechtungsklage angefochten worden ist, der Vater des Kindes ist, so gelten die Vorschriften des § 152 entsprechend.
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published on 07/11/2014 00:00
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 17. Februar 2011 - 1 K 1568/10 - geändert. Die Klage auf Zurückzahlung entrichteter Abwassergebühren wird abgewiesen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewie
published on 17/11/2011 00:00
Tatbestand
1
I. Das Finanzgericht hatte mit Urteil entschieden, dass die Klägerin, Beschwerdeführerin, Kostenschuldnerin und Erinnerungsführerin (Klägerin) im Streitjahr
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Annotations
Hängt die Entscheidung eines Rechtsstreits davon ab, ob ein Mann, dessen Vaterschaft im Wege der Anfechtungsklage angefochten worden ist, der Vater des Kindes ist, so gelten die Vorschriften des § 152 entsprechend.