Zivilprozessordnung - ZPO | § 155 Aufhebung der Aussetzung bei Verzögerung

In den Fällen der §§ 152, 153 kann das Gericht auf Antrag die Anordnung, durch die das Verfahren ausgesetzt ist, aufheben, wenn die Betreibung des Rechtsstreits, der zu der Aussetzung Anlass gegeben hat, verzögert wird.

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Zivilprozessordnung - ZPO | § 153 Aussetzung bei Vaterschaftsanfechtungsklage


Hängt die Entscheidung eines Rechtsstreits davon ab, ob ein Mann, dessen Vaterschaft im Wege der Anfechtungsklage angefochten worden ist, der Vater des Kindes ist, so gelten die Vorschriften des § 152 entsprechend.

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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 07. Nov. 2014 - 2 S 1529/11

bei uns veröffentlicht am 07.11.2014

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 17. Februar 2011 - 1 K 1568/10 - geändert. Die Klage auf Zurückzahlung entrichteter Abwassergebühren wird abgewiesen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewie

Bundesfinanzhof Beschluss, 17. Nov. 2011 - X E 1/11

bei uns veröffentlicht am 17.11.2011

Tatbestand 1 I. Das Finanzgericht hatte mit Urteil entschieden, dass die Klägerin, Beschwerdeführerin, Kostenschuldnerin und Erinnerungsführerin (Klägerin) im Streitjahr

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Hängt die Entscheidung eines Rechtsstreits davon ab, ob ein Mann, dessen Vaterschaft im Wege der Anfechtungsklage angefochten worden ist, der Vater des Kindes ist, so gelten die Vorschriften des § 152 entsprechend.