Zivilprozessordnung - ZPO | § 153 Aussetzung bei Vaterschaftsanfechtungsklage
Zivilprozessordnung - ZPO | § 153 Aussetzung bei Vaterschaftsanfechtungsklage
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Zivilprozessordnung Inhaltsverzeichnis
Hängt die Entscheidung eines Rechtsstreits davon ab, ob ein Mann, dessen Vaterschaft im Wege der Anfechtungsklage angefochten worden ist, der Vater des Kindes ist, so gelten die Vorschriften des § 152 entsprechend.
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In den Fällen der §§ 152, 153 kann das Gericht auf Antrag die Anordnung, durch die das Verfahren ausgesetzt ist, aufheben, wenn die Betreibung des Rechtsstreits, der zu der Aussetzung Anlass gegeben hat, verzögert wird.
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published on 06/02/2013 00:00
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 15.8.2012, Az.: 2 Ca 2101/11, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
1
Die Parteien streiten über die W
published on 06/02/2003 00:00
Tenor
1. Die Restitutionsklage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Wiederaufnahmeverfahrens.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Zwangsvollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem
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