Zivilprozessordnung - ZPO | § 1054 Form und Inhalt des Schiedsspruchs

(1) Der Schiedsspruch ist schriftlich zu erlassen und durch den Schiedsrichter oder die Schiedsrichter zu unterschreiben. In schiedsrichterlichen Verfahren mit mehr als einem Schiedsrichter genügen die Unterschriften der Mehrheit aller Mitglieder des Schiedsgerichts, sofern der Grund für eine fehlende Unterschrift angegeben wird.

(2) Der Schiedsspruch ist zu begründen, es sei denn, die Parteien haben vereinbart, dass keine Begründung gegeben werden muss, oder es handelt sich um einen Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut im Sinne des § 1053.

(3) Im Schiedsspruch sind der Tag, an dem er erlassen wurde, und der nach § 1043 Abs. 1 bestimmte Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens anzugeben. Der Schiedsspruch gilt als an diesem Tag und diesem Ort erlassen.

(4) Jeder Partei ist ein von den Schiedsrichtern unterschriebener Schiedsspruch zu übermitteln.

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Gesellschaftsrecht: Zur Schiedsvereinbarung für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten

10.12.2015

Beschlussmängelstreitigkeiten sind auch ohne ausdrückliche gesetzliche Anordnung durch unter Mitwirkung aller Gesellschafter und der Gesellschaft getroffenen Individualabrede „schiedsfähig".

ZPO: Zur Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs

20.03.2014

Vereinbaren die Parteien, dass der Schiedsspruch per Einschreiben mit Rückschein zu übermitteln ist, kommt es in der Regel nicht auf den Empfangswillen des Adressaten an.
Zivilprozessrecht

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 1053 Vergleich


(1) Vergleichen sich die Parteien während des schiedsrichterlichen Verfahrens über die Streitigkeit, so beendet das Schiedsgericht das Verfahren. Auf Antrag der Parteien hält es den Vergleich in der Form eines Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut

Zivilprozessordnung - ZPO | § 1058 Berichtigung, Auslegung und Ergänzung des Schiedsspruchs


(1) Jede Partei kann beim Schiedsgericht beantragen,1.Rechen-, Schreib- und Druckfehler oder Fehler ähnlicher Art im Schiedsspruch zu berichtigen;2.bestimmte Teile des Schiedsspruchs auszulegen;3.einen ergänzenden Schiedsspruch über solche Ansprüche
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Zivilprozessordnung - ZPO | § 1043 Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens


(1) Die Parteien können eine Vereinbarung über den Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens treffen. Fehlt eine solche Vereinbarung, so wird der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens vom Schiedsgericht bestimmt. Dabei sind die Umstände des Falles ei

Zivilprozessordnung - ZPO | § 1053 Vergleich


(1) Vergleichen sich die Parteien während des schiedsrichterlichen Verfahrens über die Streitigkeit, so beendet das Schiedsgericht das Verfahren. Auf Antrag der Parteien hält es den Vergleich in der Form eines Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut

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Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Feb. 2006 - III ZB 50/05

bei uns veröffentlicht am 23.02.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 50/05 vom 23. Februar 2006 in dem Verfahren wegen Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja (bezüglich des Leitsatzes zu a) und B. I. der Gründe) BGHR: ja a) ZPO § 10

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. Sept. 2001 - III ZB 57/00

bei uns veröffentlicht am 20.09.2001

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 57/00 vom 20. September 2001 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja a) ZPO §§ 280, 1059, 1065 Der nach abgesonderter Verhandlung über die Zulässigkeit eines Aufhebungsantrages

Oberlandesgericht München Beschluss, 25. Jan. 2017 - 34 Sch 37/16

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor I. Das aus dem Einzelschiedsrichter Dr. … bestehende Schiedsgericht der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS) erließ in dem zwischen dem Antragsgegner als Schiedskläger und der Antragstellerin

Oberlandesgericht München Beschluss, 09. Jan. 2017 - 34 Sch 20/16

bei uns veröffentlicht am 09.01.2017

Tenor I. Das aus der Einzelrichterin Dr. … bestehende Schiedsgericht der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. erließ in dem zwischen der Antragstellerin als Schiedsklägerin und der Antragsgegnerin als Schiedsbeklagte

Oberlandesgericht München Beschluss, 25. Apr. 2016 - 34 Sch 13/15

bei uns veröffentlicht am 25.04.2016

Tenor I. Der Antrag, den im Schiedsverfahren zwischen der Antragstellerin als Schiedsklägerin sowie der Antragsgegnerin als Schiedsbeklagter durch den Einzelschiedsrichter Dr. M. R. am 27. Januar 2015 ergangenen Schiedsspruch des Schl

Oberlandesgericht München Beschluss, 25. Apr. 2016 - 34 Sch 12/15

bei uns veröffentlicht am 25.04.2016

Tenor I. Der Antrag, den im Schiedsverfahren zwischen dem Antragsteller als Schiedskläger sowie der Antragsgegnerin als Schiedsbeklagter durch den Einzelschiedsrichter Dr. M. R. am 27. Januar 2015 ergangenen Schiedsspruch des Schlicht

Oberlandesgericht München Beschluss, 26. Jan. 2016 - 34 SchH 13/15

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor I. Der Antrag, den Zwischenentscheid des Schiedsgerichts vom 18. Juni 2015 aufzuheben und festzustellen, dass das aus der Schiedsrichterin J. als Vorsitzende und den Schiedsrichtern E. und M. bestehende Schiedsgericht zur Entsche

Oberlandesgericht München Beschluss, 30. Nov. 2015 - 34 Sch 39/14

bei uns veröffentlicht am 30.11.2015

Tenor I. Das aus dem Einzelschiedsrichter Dr. M. bestehende Schiedsgericht erließ in dem zwischen der Antragstellerin als Schiedsklägerin und der Antragsgegnerin als Schiedsbeklagter geführten Schiedsverfahren am 13. Januar 2013 in 82

Oberlandesgericht München Beschluss, 01. Dez. 2015 - 34 Sch 26/15

bei uns veröffentlicht am 01.12.2015

Gründe Oberlandesgericht München 34 Sch 26/15 Beschluss vom 1.12.2015 34. Zivilsenat Leitsatz: In dem gerichtlichen Verfahren betreffend die Schiedssache D. A. - Antragsteller, Schiedskläger u

Oberlandesgericht München Beschluss, 09. Nov. 2015 - 34 Sch 27/14

bei uns veröffentlicht am 09.11.2015

Tenor I. Der Antrag wird zurückgewiesen. II. Von den Kosten des Aufhebungsverfahrens tragen die Antragstellerin zu 1 einen Anteil von 2/5 und die Antragstellerin zu 2 einen Anteil von 3/5. III. Der Streitwert des Ve

Oberlandesgericht München Teilbeschluss, 29. Jan. 2018 - 34 Sch 31/15

bei uns veröffentlicht am 29.01.2018

Tenor 1. Der Antrag, den im Schiedsverfahren zwischen der Antragstellerin als Schiedsklägerin und den Antragsgegnerinnen als Schiedsbeklagten durch den Einzelschiedsrichter ... am 29. Mai 2015 in München (Bundesrepublik Deutschland) e

Oberlandesgericht München Beschluss, 18. Juni 2018 - 34 Sch 11/18

bei uns veröffentlicht am 18.06.2018

Tenor I. Der Antrag vom 21. Februar 2018 wird kostenpflichtig verworfen. II. Der Streitwert des Verfahrens wird auf 250.000 € festgesetzt. Gründe Unter dem Briefkopf „* EUROTRIBUNAL* European

Oberlandesgericht München Beschluss, 08. Nov. 2016 - 34 Sch 11/15

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Tenor I. Das aus den Schiedsrichtern Rechtsanwalt als Vorsitzendem, Vorsitzender Richter am Landgericht a. D. ... und Rechtsanwältin ... als Beisitzer bestehende Schiedsgericht erließ in dem zwischen dem Antragsteller als Schied

Oberlandesgericht München Beschluss, 22. Nov. 2016 - 34 Sch 22/16

bei uns veröffentlicht am 22.11.2016

Tenor I. Das aus den Schiedsrichtern Dr. F. G., Dr. G. G. und Dr. H. F. bestehende Schiedsgericht erließ in dem zwischen dem Antragsteller als Schiedskläger und dem Antragsgegner als Schiedsbeklagtem geführten Schiedsverfahren am

Oberlandesgericht München Beschluss, 19. Mai 2015 - 34 Sch 24/14

bei uns veröffentlicht am 19.05.2015

Tenor Das aus den Schiedsrichtern ... als Vorsitzendem, ... und ... als Beisitzer bestehende Schiedsgericht erließ in dem zwischen dem Antragsteller als Schiedskläger und dem Antragsgegner als Schiedsbeklagten geführten Schiedsverfahren am

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Sept. 2016 - 34 Sch 19/16

bei uns veröffentlicht am 15.09.2016

Tenor I. Das aus den Schiedsrichtern Präsident des Oberlandesgerichts a. D. ... (Obmann), Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a. D. ... und Rechtsanwalt ... bestehende Schiedsgericht erließ in dem zwischen dem Antragsteller als

Oberlandesgericht München Beschluss, 11. Aug. 2016 - 34 Sch 17/16

bei uns veröffentlicht am 11.08.2016

Tenor I. Das aus den Schiedsrichtern O. H. als Obmann, M. G. und V. T. bestehende Schiedsgericht der Bayerischen Warenbörse München-Landshut e. V. erließ in dem zwischen der Antragstellerin als Schiedsklägerin und der Antragsgegnerin a

Oberlandesgericht München Beschluss, 04. Juli 2016 - 34 Sch 29/15

bei uns veröffentlicht am 04.07.2016

Tenor I. Der Antrag wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Aufhebungsverfahrens. III. Der Streitwert des Verfahrens wird auf 117.484 € festgesetzt. Gründe I.

Oberlandesgericht München Beschluss, 15. Apr. 2015 - 34 Sch 7/15

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor I. Der Antrag, den am 25. April 2006 in Memmingen ergangenen Schiedsspruch zulasten der Antragsgegnerin für vollstreckbar zu erklären, wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Vollstreckbarerklä

Oberlandesgericht München Beschluss, 27. März 2015 - 34 Sch 5/15

bei uns veröffentlicht am 27.03.2015

Tenor I. Das aus den Schiedsrichtern Rechtsanwalt O. H. als Obmann bestehende Schiedsgericht der Bayerischen Warenbörse München-Landshut erließ in dem zwischen der Antragstellerin als (Schieds-) Klägerin und der Antragsgegnerin als (Schieds

Oberlandesgericht München Beschluss, 05. Feb. 2018 - 34 Sch 28/16

bei uns veröffentlicht am 05.02.2018

Tenor I. Der Antrag wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Aufhebungsverfahrens. III. Der Streitwert des Verfahrens wird auf 295 € festgesetzt. Gründe I. Die Ant

Landgericht München I Schlussurteil, 26. Feb. 2014 - 37 O 28331/12

bei uns veröffentlicht am 26.02.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. und folgende

Bundessozialgericht Beschluss, 03. Aug. 2016 - B 6 KA 10/16 B

bei uns veröffentlicht am 03.08.2016

Tenor Die Beschwerde der Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Dezember 2015 (L 1 KA 6/14) wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Beschluss, 03. Aug. 2016 - B 6 KA 9/16 B

bei uns veröffentlicht am 03.08.2016

Tenor Die Beschwerde der Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Dezember 2015 (L 1 KA 5/14) wird zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 01. Juli 2016 - 19 Sch 7/16

bei uns veröffentlicht am 01.07.2016

Tenor Der Aufhebungsantrag sowie der hilfsweise gestellte Feststellungsantrag werden als unzulässig zurückgewiesen. Der Hilfsantrag der Antragstellerin auf Verweisung an „das zuständige Gericht“ wird zurückgewiesen. Die Kosten des Aufhebungsverfahre

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 29. Jan. 2016 - I-4 Sch 4/15

bei uns veröffentlicht am 29.01.2016

Tenor 1. Der in dem Schiedsverfahren zwischen den Parteien durch das Schiedsgericht bestehend aus dem Schiedsrichter Rechtsanwalt Dr. K. von H. als Vorsitzendem und den Schiedsrichtern Rechtsanwalt Dr. L. und Vorsitzendem Richter a. D. R. K. als Bei

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 18. Sept. 2015 - 19 Sch 7/15

bei uns veröffentlicht am 18.09.2015

Tenor Es wird festgestellt, dass das Verfahren auf Vollstreckbarerklärung des Schiedsspruchs des Schiedsgerichts, bestehend aus dem Vorsitzenden Dr. U und den beisitzenden Richtern O und Dipl.-Ing. C, vom 20.06.2012 in der Hauptsache erledigt ist. D

Bundesgerichtshof Beschluss, 16. Apr. 2015 - I ZB 3/14

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I Z B 3 /14 vom 16. April 2015 in dem Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO § 1059 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a Fall 2; BGB § 138 Ab

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 16. Jan. 2015 - 19 Sch 13/14

bei uns veröffentlicht am 16.01.2015

Tenor Der in dem Schiedsverfahren zwischen den Parteien durch das Schiedsgericht, bestehend aus dem Schiedsrichter RA Dr. C als Vorsitzendem und den Schiedsrichtern RA Dr. I und RA I2, ergangene Schiedsspruch vom 10.5.2014 und der Ergänzungsschiedss

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 16. Jan. 2015 - 19 Sch 18/14

bei uns veröffentlicht am 16.01.2015

Tenor Der in dem Schiedsverfahren zwischen den Parteien durch das Schiedsgericht, bestehend aus dem Schiedsrichter RA Dr. C als Vorsitzendem und den Schiedsrichtern RA Dr. I und RA I2, ergangene Kostenfestsetzungsbeschluss vom 11.9.2014 wird mit fol

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 02. Apr. 2014 - 1 Sch 1/14

bei uns veröffentlicht am 02.04.2014

Tenor 1. Der Antrag des Antragstellers vom 14.01.2014 auf Vollstreckbarerklärung eines "Schiedsspruchs" vom 12.01.2011 wird verworfen. 2. Der Antrag des Antragstellers vom 18.03.2014 auf Verweisung des Verfahrens an das Amtsgericht Stralsun

Oberlandesgericht Naumburg Beschluss, 08. Juni 2010 - 10 Sch 2/10

bei uns veröffentlicht am 08.06.2010

Tenor Der in Sachen H. GmbH gegen Dr. E. F. von dem Schiedsgericht bestehend aus dem Einzelrichter Dipl.-Ing. B. G. am 28. Mai 2009 mit folgendem Inhalt erlassene Schiedsspruch: „Die Schiedsbeklagte zahlt an die Schiedsklägerin einen Betrag vo

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 27. Feb. 2007 - 4 Sch 1/07

bei uns veröffentlicht am 27.02.2007

Tenor 1. Der Antrag der Schiedsklägerinnen, die Vollziehung der vom Schiedsgericht am 11.1.2007 angeordneten Maßnahme des einstweiligen Rechtsschutzes zuzulassen, wird abgelehnt. Die Kosten des Antragsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 16. Sept. 2005 - 4 Sch 2/05

bei uns veröffentlicht am 16.09.2005

Tenor 1. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Streitwert wird auf 15.000 EUR festgesetzt. Gründe I. Im schiedsgerichtlichen Verfahren der Antragstellerin gegen die Antragsgegneri

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(1) Vergleichen sich die Parteien während des schiedsrichterlichen Verfahrens über die Streitigkeit, so beendet das Schiedsgericht das Verfahren. Auf Antrag der Parteien hält es den Vergleich in der Form eines Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut fest, sofern...
(1) Die Parteien können eine Vereinbarung über den Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens treffen. Fehlt eine solche Vereinbarung, so wird der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens vom Schiedsgericht bestimmt. Dabei sind die Umstände des Falles einschließlich...